Wer kann einen Antrag auf Förderung beim BBFV stellen?
Die Mitglieder des BBFV, d.h. die Vorstände der Vereine und der Vorstand des BBFV.
Welche Fördergelder stehen zur Verfügung?
Die Fördergelder, die der BBFV als Landesfachverband vom LSB bekommt. Dies sind momentan 3560 Euro (Sockelförderung), in Zukunft können noch bildungs-/leistungsbezogene Gelder hinzukommen.
Kann ein oder mehrere Vereine bzw. der BBFV Förderung für die Organisation einer Feier beantragen, die dem Zwecke der Vernetzung der Mitgliedsvereine dient?
Alle Optionen im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke sind förderfähig.
Was bedeutet die Formulierung „angemessene Eigenbeteiligung“ in den Förderrichtlinien? Wie hoch soll diese sein?
Es gibt hier keinen vorgegebenen Prozentsatz. Der BBFV möchte eine Eigenbeteiligung sehen, da sich die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel momentan noch in Grenzen hält. Die Eigenbeteiligung wird beim Abstimmen über die entsprechenden Anträge mit Wohlwollen seitens des BBFV bewertet.
Gibt es beim LSB einen Kassenschluss am Ende des Jahres, der für die Mittelabrechnungen beachtet werden muss?
Nein, die Deadline ist der 31.12. eines Jahres.
Steht im Bescheid, warum ein Projekt angenommen oder abgelehnt wurde?
Ja, siehe Punkt 4 der Förderrichtlinien.
Was passiert, wenn man noch einen Antrag stellen möchte, aber die Mittel bereits aufgebraucht sind?
Der Antrag auf Förderung sollte so früh wie möglich gestellt werden, bestenfalls bereits im Jahr zuvor. Der BBFV achtet in jedem Fall auf die gerechte Verteilung der Mittel. Ggf. werden die Förderrichtlinien anhand diesbezüglicher Erfahrungswerte mittelfristig überarbeitet werden.
Hat es eine Auswirkung, wenn der BBFV in einem Jahr nicht alle Fördermittel aufbraucht?
Nein, dies hat keine Auswirkung. Der Sockelbetrag als Maximalbetrag steht fest, die zusätzliche Förderung ist leistungsabhängig.
Erstellt der BBFV am Ende des Jahres eine Übersicht, was gefördert wurde?
Diese Darstellung findet auf dem Verbandstag statt. Der BBFV strebt nach Transparenz und wird ggf. den Vorschlag eines Förderberichts am Ende jeden Jahres umsetzen.
Wie können die Förderrichtlinien in Zukunft geändert werden?
Sie können vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Auch der Verbandstag als oberstes Organ kann eine Änderung der Förderrichtlinien beschließen.
[Anm.: Förderrichtlinien sind im Allgemeinen nicht vorgeschrieben, der BBFV ist einer der wenigen Verbände, die welche hat.]