FAQs

Wer kann einen Antrag auf För­de­rung beim BBFV stel­len?
Die Mit­glie­der des BBFV, d.h. die Vor­stän­de der Ver­ei­ne und der Vor­stand des BBFV.

Wel­che För­der­gel­der ste­hen zur Ver­fü­gung?
Die För­der­gel­der, die der BBFV als Lan­des­fach­ver­band vom LSB bekommt. Dies sind momen­tan 3560 Euro (Sockel­för­de­rung), in Zukunft kön­nen noch bil­dungs-/leis­tungs­be­zo­ge­ne Gel­der hinzukommen.

Kann ein oder meh­re­re Ver­ei­ne bzw. der BBFV För­de­rung für die Orga­ni­sa­ti­on einer Fei­er bean­tra­gen, die dem Zwe­cke der Ver­net­zung der Mit­glieds­ver­ei­ne dient?
Alle Optio­nen im Rah­men der sat­zungs­ge­mä­ßen Zwe­cke sind förderfähig.

Was bedeu­tet die For­mu­lie­rung „ange­mes­se­ne Eigen­be­tei­li­gung“ in den För­der­richt­li­ni­en? Wie hoch soll die­se sein?
Es gibt hier kei­nen vor­ge­ge­be­nen Pro­zent­satz. Der BBFV möch­te eine Eigen­be­tei­li­gung sehen, da sich die Höhe der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel momen­tan noch in Gren­zen hält. Die Eigen­be­tei­li­gung wird beim Abstim­men über die ent­spre­chen­den Anträ­ge mit Wohl­wol­len sei­tens des BBFV bewertet.

Gibt es beim LSB einen Kas­sen­schluss am Ende des Jah­res, der für die Mit­tel­ab­rech­nun­gen beach­tet wer­den muss?
Nein, die Dead­line ist der 31.12. eines Jahres.

Steht im Bescheid, war­um ein Pro­jekt ange­nom­men oder abge­lehnt wur­de?
Ja, sie­he Punkt 4 der Förderrichtlinien.

Was pas­siert, wenn man noch einen Antrag stel­len möch­te, aber die Mit­tel bereits auf­ge­braucht sind?
Der Antrag auf För­de­rung soll­te so früh wie mög­lich gestellt wer­den, bes­ten­falls bereits im Jahr zuvor. Der BBFV ach­tet in jedem Fall auf deren gerech­te Ver­tei­lung. Ggf. wer­den die För­der­richt­li­ni­en anhand dies­be­züg­li­cher Erfah­rungs­wer­te mit­tel­fris­tig über­ar­bei­tet werden.

Hat es eine Aus­wir­kung, wenn der BBFV in einem Jahr nicht alle För­der­mit­tel auf­braucht?
Nein, dies hat kei­ne Aus­wir­kung. Der Sockel­be­trag als Maxi­mal­be­trag steht fest, die
zusätz­li­che För­de­rung ist leistungsabhängig.

Erstellt der BBFV am Ende des Jah­res eine Über­sicht, was geför­dert wur­de?
Die­se Dar­stel­lung fin­det auf dem Ver­bands­tag statt. Der BBFV strebt nach Trans­pa­renz und wird ggf. den Vor­schlag eines För­der­be­richts am Ende jeden Jah­res umsetzen.

Wie kön­nen die För­der­richt­li­ni­en in Zukunft geän­dert wer­den?
Sie kön­nen vom Vor­stand per Beschluss geän­dert wer­den. Auch der Ver­bands­tag als obers­tes Organ kann eine Ände­rung der För­der­richt­li­ni­en beschlie­ßen.
[Anm.: För­der­richt­li­ni­en sind im All­ge­mei­nen nicht vor­ge­schrie­ben, der BBFV ist einer der weni­gen Ver­bän­de, die wel­che hat.]