Vom 10.–11.04.22 fand erstmalig ein Junior*innen Trainingslager im Ultimate Frisbee in Brandenburg statt. Das Trainingslager wurde vom Goldfingers Ultimate Club e.V. organisiert und finanziell vom Brandenburgischen Frisbeesport-Verband e.V. unterstützt.
Ziel ist es, die brandenburgischen Junior*innen auf Ihrem Weg zur Qualifikation zur Deutschen Juniorenmeisterschaft zu fördern und möglichst die Qualifikation für die Deutschen Junioren Meisterschaften im September in Berlin zu erreichen.
Das zweitägige Trainingslager für die 14 Junior*innen bestand aus Theorie- und Praxiseinheiten und einem geselligen Abend auf der Bowlingbahn. Am Sonntag wurde das Trainingslager mit einem Abschlussspiel auf der wunderschönen Sportanlage beendet.
Die mittelbrandenburgische Sparkasse fördert gemeinnützige Vereine. Dazu sind eine Online-Registrierung und ein Antrag erforderlich.
Bis zum 15.03.2022 können registrierte Vereine Projektbewerbungen für das 2. Halbjahr 2022 auch aus dem Bereich Frisbee-Sport einreichen. Am 15.09.2022 läuft die Frist für Projektbewerbungen im 1. Halbjahr 2023 ab.
Also nicht zögern, hier registrieren und eine Projektbewerbung für den Frisbeesport in Euren Vereinen einreichen!
Wie auf der Facebookseite der Discgonauts bekanntgegeben, werden alle Finsterwalder Grundschulen in Kürze mit Discgolfkörben und Scheiben ausgestattet. Die Finanzierung wurde durch das sogenannte Sängerstadtbudget ermöglicht.
Diese neue Ausstattung wird es zukünftig vielen Kindern möglich machen, sich innerhalb des Schulkontextes im Discgolf auszuprobieren. Wir freuen uns schon auf viele neue junge Spielerinnen und Spieler in Brandenburg.
Der BBFV bedankt sich bei den Discgonauts herzlich für die Initiative und das große Engagement in der Nachwuchsförderung!
Der BBFV erinnert an die Möglichkeit, über die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Erhalt von Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag, Wohngeld,…), die Teilnahme am Frisbeesport und Vereinsleben zu erleichtern.
Mit der BuT-Leistung soll Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Teilnahme in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen ermöglicht und angeleitete Aktivität u.a. im sportlichen Bereich gefördert werden. Die Leistung im Wert von monatlich pauschal 15 EUR kann gewährt werden für: - Beiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Frisbeeverein), - Teilnahme an Freizeiten (z. B. Frisbeecamp, Discgolffreizeit o.ä.) Nach Vorlage einer Teilnahmebestätigung an der sozialen und kulturellen, sportlichen Teilhabe erhält der Antragsteller (teilw. auch der Verein) den monatlichen Betrag als Geldleistung, um Aufwendungen für Beiträge usw. bezahlen zu können
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene teilw. bis 25 Jahre aus Familien, die folgende Leistungen beziehen: - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), - Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), - sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII, - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Die Gelder können bei den Sozialämtern der Städte und Landkreise beantragt werden. Für z.B. Potsdam findet man Merkblätter, Antragsunterlagen und Ansprechpartner im Bereich Soziale Leistungen. Weitere Links findet Ihr für Cottbus, Elbe-Elster, Oberhavel oder auf den Homepages der anderen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Sportministerium (MBJS) erkennt in Kooperation mit dem LSB in Brandenburg 175 Landesstützpunkte in 58 Sportarten an. In den Stützpunkten werden Kinder und Jugendliche unterstützt und zu Nachwuchssportler*innen ausgebildet. Die vereinsübergreifenden Landesstützpunkte der Landessportfachverbände sind grundlegender Bestandteil der Ausbildung und Weiterentwicklung von jungen Nachwuchsleistungssportler*innen.
Mit der Anerkennung erhalten die Landesstützpunkte bis Ende 2024 finanzielle Förderung. Für die Anerkennung sind einige Voraussetzungen nachzuweisen. Auch der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) strebt zur nächsten Förderperiode die Anerkennung eines Landesstützpunktes Frisbeesport an, um die Nachwuchsförderung weiter zu stärken.
Fördermittel Teil 3: Förderung von Projekten Verein und Schule/Kita
Was wird gefördert?
Um Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und an die Vereine heranzuführen bietet der Landessportbund die Förderung von Projekten zwischen Sportvereinen auf der einen Seite und Schulen (Richtlinie 7.1)oder Kitas (Richtlinie 7.3) auf der anderen Seite an.
Neben der Möglichkeit zur Gewinnung neuer Vereinsmitglieder ist dies ein gutes Mittel das Angebot der Vereine über die beteiligten Kinder und Jugendlichen hinaus in den Familien und innerhalb der Schule bekannt zu machen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zudem über die Unfallkasse des Landes abgesichert, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
Der durchführende Sportverein kann dafür eine Förderung beantragen. Voraussetzungen sind u.a. die grundsätzlich wöchentliche Durchführung der Veranstaltungen (Kategorie A) über ein Schuljahr hinweg. Auch ist ein 14-tägiger Rhythmus möglich. Es sind auch Projekte mit insgesamt kürzere Laufzeit (Kategorie B) möglich, sofern die Veranstaltungen von sich aus sportart- oder saisonbedingten (z.B. Wasser‑, Wintersport) Grenzen unterliegen.
Es müssen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche an dem Projekt / der Übungsgruppe teilnehmen. Im Behindertensport oder in begründeten Ausnahmefällen liegt die Mindestanzahl bei sechs.
Die Veranstaltungen selbst müssen durch Sportlehrer, lizensierte Übungsleiter oder Trainer durchgeführt werden. Möglich ist auch die Durchführung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eigene Lizenzausbildung bis zum Ende des Projektes erfolgreich abschließt.
Wie wird gefördert?
Die finanzielle Förderung erfolgt in Form eines festen Zuschusses zu den Gesamtausgaben. Der maximale Zuschuss liegt hier pro Schuljahr bei 1000 Euro.
Der Zuschuss ist zweckgebunden wie folgt möglich:
1. Honorierung des Übungsleiters/Trainers, maximal 15 Euro je Stunde (ausgenommen sind Lehrer und Vereinsmitarbeiter während der Arbeitszeit)
2. Anschaffung von Kleinsportgeräten wie Ultimate- oder Discgolfscheiben, Fachlektüre, Lehrmaterial, Spezialsoftware oder Kennzeichnungswesten
3. Reise- und Transportkosten für Projekte der o.g. Kategorie B
Für Projekte der o.g. Kategorie A ist im laufenden Schuljahr wöchentlich mindestens eine Veranstaltung / Übungseinheit a 60 Minuten durchzuführen.
Für Projekte der o.g. Kategorie B sind im Projektzeitraum mindestens 30 Veranstaltungen / Übungseinheiten a 60 Minuten durchzuführen.
Sowohl für Projekte der Kategorie A wie auch der Kategorie B gilt, dass eine Reduzierung der Veranstaltungen zu einer Verringerung des Zuschusses um 25 Euro je nicht durchgeführter Veranstaltung führt.
Veranstaltungen in Ferienzeiten sowie Vereinstrainings werden hier nicht bezuschusst.
Wie funktioniert’s?
Der jeweilige Kreis-/Stadtsportbund ist für die Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel zuständig. Noch vor Beginn eines Schuljahres wird von dort ein pauschaler Antrag beim Landessportbund gestellt. Bereits für diesen „Pauschalantrag“, wie auch für die spätere konkrete Beantragung zur Projektförderung sollte der betreffende Sportverein frühzeitig Kontakt zu seinem Kreis-/Stadtsportbund aufnehmen, um dort das Projekt anzukündigen und Antragsfristen zu erfragen (i.d.R. Anfang August!). Diese werden in Brandenburg nicht einheitlich gehandhabt. Selbiges gilt für die Abgabefrist von Verwendungsnachweisen nach Ende des Projektes / Schuljahres.
Für die dann folgende konkrete Beantragung wird durch den Sportverein (Maßnahmeträger) das Formblatt „Antrag Kooperation Sportverein und Schule“ (bzw. Kita) an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund zur Prüfung und Weiterleitung an den Landessportbund gesandt. Zu beachten ist, dass dieser Antrag vom Schulleiter und dem Vorstand des Sportvereins bereits unterschrieben und gestempelt sein muss.
Wird dann eine Förderung seitens des Landessportbundes bewilligt, erhält der beantragende Verein eine schriftliche Mitteilung über seinen Kreis-/Stadtsportbund.
Für die letztendliche Auszahlung der Fördermittel hat der beantragende Verein die vollständige Abrechnung beim Kreis-/Stadtsportbund vorzulegen. Für die hierzu nötigen Verwendungsnachweise stehen folgende Formblätter zur Verfügung:
1. Verwendungsnachweis/Sachbericht Kooperation Sportverein und Schule
2. Teilnehmerliste Kooperation Sportverein und Schule
3. Belegliste
Im Rahmen des gesamten Verfahrens ist zu empfehlen, einen frühzeitigen und engen Kontakt zum eigenen Kreis-/Stadtsportbund aufzubauen. Alle Förderrichtlinien und Unterlagen findet Ihr hier. In Potsdam erfolgen solche Kooperationen bereits erfolgreich – bei weiterem Informationsbedarf fragt auch bei den Goldfingers oder dem BBFV an!
Zur Förderung des Frisbeesports in Brandenburg wird der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) in diesem Jahr folgende Schwerpunkte setzen. Es werden Beachflags angeschafft und den Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt, um bei Events auf den Frisbeesport und den BBFV aufmerksam machen zu können.
Das Discgolfturnier “Sängerstadt Open” in Finsterwalde ist das Aushängeschild des brandenburgischen Frisbeesports im Süden des Landes und findet auf Ostdeutschlands einzigem 18-Bahnen-Parcours statt. Dieses Aushängeschild wird ebenso vom BBFV unterstützt wie das Ausbessern von Brandenburgs meistbespieltem Discgolfparcours im Volkspark Potsdams.
Darüber hinaus wird ein Imagefilm über den schnellen und fairen Sport Ultimate Frisbee sowie für die Hauptdisziplinen im BBFV – Ultimate Frisbee und Discgolf – produziert und unterstützt.
Weiterhin ruft der BBFV seine Mitgliedsvereine dazu auf, in der Mitgliedergewinnung weiter aktiv zu bleiben, ihre Freunde, Fans und Förderer weiter an den verein zu binden und mit der Vereinsfortbildung und Trainerausbildung die Zukunft im brandenburgischen Frisbeesport gezielt zu gestalten.
Im BBFV organisierte Vereinsmitglieder können ihre Teilnahme an höherklassigen Wettkämpfen finanziell bezuschussen lassen. Dies gilt für aktiv Teilnehmende im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 21 Jahren, für den Behinderten- und Gehörlosensport sowie für alle Wettkampf- und Schiedsrichter ohne Altersbegrenzung.
Es werden nur Teilnahmen an den abschließend genannten Wettkämpfen gefördert:
Landesmeisterschaften/höchste Spielklasse im Land
Länderübergreifende Regionalmeisterschaften und Regionalpokalwettkämpfe
Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Kinder- und Jugendsportspiele des LSB
Für die finanzielle Förderung der aktiv Teilnehmenden im Kinder- und Jugendsportbereich spielt es dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Wettkämpfe nur auf diese Altersklassen bezogen sind. Maßgeblich ist die Altersgrenze von 21 Jahren für die jeweiligen Aktiven. Es können also Teilnehmer bis 21 Jahre auch im Erwachsenenbereich gefördert werden.
2. Welche Kosten werden bezuschusst?
Der Zuschuss erfolgt in Form eines Festbetrages zu den Gesamtausgaben. Grundlage hierfür sind zum Einen die Reisekosten und zum Anderen ein individuelles Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten sind erst ab einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mehr als 100 km vom Vereinsort zum Wettkampfort förderwürdig. Folgende Reisekosten werden dann anerkannt:
Bahntarif 2. Klasse und ÖPNV
privater oder vereinseigener Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
extern gemieteter Bus (mindestens 15 förderfähige Teilnehmer) mit bis zu 1,00 €/km
Bei den Reisekosten können zusätzlich Personen einbezogen werden, welche Betreuungs- oder Aufsichtspflichten gegenüber teilnehmenden Kindern-/Jugendlichen wahrnehmen.
Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung sind förderwürdig, sofern einer der o.g. Wettkämpfe außerhalb des Landes Brandenburg stattfindet oder es sich um eine im Land Brandenburg stattfindende überregionale Meisterschaft handelt. Bei letzterem muss jedoch zusätzlich eine mehr als 24-stündige Abwesenheit vom Vereinssitz notwendig sein. Das Tagegeld beträgt bis zu 24 € pro Teilnehmer und Tag.
3. Wie erfolgen Antrag und Nachweis?
Die Anträge müssen durch den jeweiligen Verein noch vor Beginn der Wettkämpfe bzw. der Wettkampfsaison an den BBFV in schriftlicher Form gestellt werden. Ein Formular gibt es hierfür nicht. Diese Anträge werden dann vom BBFV zeitnah an den LSB weitergeleitet, wo somit der Finanzbedarf vorab festgestellt wird. Die entstehenden Wettkampfkosten müssen zunächst selbst verauslagt werden und dann mittels Verwendungsnachweisen belegt werden. Als Verwendungsnachweise gelten die Formulare „Wettkampfkosten“ (für Individualsport allgemein, oder für alle zur Beantragung von Tagegeld) sowie „Wettkampkosten Spielsportarten“ (für Spielsportarten, aber nur Reisekosten). Bei Anmietung eines Reisebusses gelten Mietvertrag und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis.
Die ausgefüllten Verwendungsnachweise sind dann spätestens zwei Monate nach Ende des Wettkampfs bzw. der Saison beim BBFV einzureichen. Dort werden sie nach einer Prüfung zeitnah an den LSB weitergereicht. Vom LSB erfolgt dann die rückwirkende Bezuschussung.
Anzumerken ist, dass für Wettkämpfe im November/Dezember die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise beim LSB auf den 15. Januar des Folgejahres begrenzt ist.
Der BBFV unterstützt seine Mitglieder auch bei Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen seines Förderbudgets. Dazu bittet der BBFV, (formlose) Anträge über den jeweiligen Vereinsvorstand einzureichen.
Die Ausbildungsangebote sind stark nachgefragt, daher ist eine frühzeitige Anmeldung ratsam. Derzeit sind folgende Ausbildungen im Angebot von ESAB und DFV:
DFV-Übungsleiter:in analog C‑Lizenz (online + Präsenz in Seibersbach) vom 16.07.–22.08.21, 120 Lerneinheiten
Übungsleiter:in C (blended learning: online + Präsenz in Lindow: 17.–22.10. u. 12.–14.11.21) vom 27.09.2021 bis 14.11.2021, 120 Lerneinheiten
Übungsleiter:in C (Präsenz in Lindow) 21.11.–26.11., 28.11.–3.12.,10.–12.12.21, 120 Lerneinheiten
ESAB Junior Coach (Präsenz in Lindow) vom 11.–16.7.21, 50 Lerneinheiten für 14 bis 16-jährige
Als Inhalte werden vermittelt: Gestaltung von Lern- und Trainingsprozessen; Planung, Durchführung und Auswertung von Trainingseinheiten; Förderung der Motivation und Bindung an sportliche Aktivitäten; Sport zur Förderung von Gesundheit und Fitness; Grundlagen der Arbeit im Verein.
Vereinsmanager:in C (online + Präsenz in Potsdam) vom 18.09.–20.12.21 jeweils Samstag und Sonntag, 120 Lerneinheiten
Am Ende der Ausbildung könnt Ihr grundlegende leitende und verwaltende Tätigkeiten im Sportverein umsetzen.
Weitere interessante Aus- und Fortbildungen findet Ihr auf den Seiten der ESAB, des DFV und Eurer Kreis- und Stadtsportbünde..
In den nächsten Wochen und Monaten möchte der BBFV Euch in einer Serie darstellen, welche Fördermöglichkeiten die brandenburgischen Frisbeesportvereine haben.
Was wird gefördert? Als Vereinsförderung erhält der Verein pro Mitglied einen bestimmten Förderbetrag. Die entsprechenden Fördermittel können für Entgelte an die im Sportverein tätigen Übungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, jeweils mit gültiger Lizenz, für die Beschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie für die Ausgaben satzungsgemäßer Zwecke des Sportvereins eingesetzt werden. Entgelte an Übungsleiter ohne gültige Lizenz dürfen nicht bezuschusst werden. Beispielweise könnt Ihr Euch über diese Förderrichtlinie die Beschaffung von Discgolfscheiben, Discgolfkörben oder Ultimatscheiben fördern lassen.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eigenem Vereinsmitglied, welches mit der Jahresmeldung beim LSB gemeldet ist.
Wie erfolgt der Antrag? Die Antragstellung erfolgt durch den Verein zusammen mit der jährlichen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres. Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen. Die Bewilligung der Fördermittel wird durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt. Die Auszahlung an den Verein erfolgt auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises.