Archiv der Kategorie: Fördermittel

BBFV fördert Junior-Trainingslager im Sport- und Bildungszentrum Lindow

Quel­le: Dani­el Zeis

Vom 10.–11.04.22 fand erst­ma­lig ein Junior*innen Trai­nings­la­ger im Ulti­ma­te Fris­bee in Bran­den­burg statt. Das Trai­nings­la­ger wur­de vom Gold­fin­gers Ulti­ma­te Club e.V. orga­ni­siert und finan­zi­ell vom Bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port-Ver­band e.V. unterstützt.

Quel­le: Dani­el Zeis

Ziel ist es, die bran­den­bur­gi­schen Junior*innen auf Ihrem Weg zur Qua­li­fi­ka­ti­on zur Deut­schen Junio­ren­meis­ter­schaft zu för­dern und mög­lichst die Qua­li­fi­ka­ti­on für die Deut­schen Junio­ren Meis­ter­schaf­ten im Sep­tem­ber in Ber­lin zu erreichen.

Das zwei­tä­gi­ge Trai­nings­la­ger für die 14 Junior*innen bestand aus Theo­rie- und Pra­xis­ein­hei­ten und einem gesel­li­gen Abend auf der Bow­ling­bahn. Am Sonn­tag wur­de das Trai­nings­la­ger mit einem Abschluss­spiel auf der wun­der­schö­nen Sport­an­la­ge beendet. 

Förderanträge bei MBS bis 15.3.22 einreichen

Die mit­tel­bran­den­bur­gi­sche Spar­kas­se för­dert gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne. Dazu sind eine Online-Regis­trie­rung und ein Antrag erforderlich.

Bis zum 15.03.2022 kön­nen regis­trier­te Ver­ei­ne Pro­jekt­be­wer­bun­gen für das 2. Halb­jahr 2022 auch aus dem Bereich Fris­bee-Sport ein­rei­chen. Am 15.09.2022 läuft die Frist für Pro­jekt­be­wer­bun­gen im 1. Halb­jahr 2023 ab.

Also nicht zögern, hier regis­trie­ren und eine Pro­jekt­be­wer­bung für den Fris­bee­s­port in Euren Ver­ei­nen einreichen!

Künftig Discgolfausstattung an Finsterwalder Grundschulen

Wie auf der Face­book­sei­te der Disc­go­nauts bekannt­ge­ge­ben, wer­den alle Fins­ter­wal­der Grund­schu­len in Kür­ze mit Disc­golf­kör­ben und Schei­ben aus­ge­stat­tet. Die Finan­zie­rung wur­de durch das soge­nann­te Sän­ger­stadt­bud­get ermöglicht. 

Die­se neue Aus­stat­tung wird es zukünf­tig vie­len Kin­dern mög­lich machen, sich inner­halb des Schul­kon­tex­tes im Disc­golf aus­zu­pro­bie­ren. Wir freu­en uns schon auf vie­le neue jun­ge Spie­le­rin­nen und Spie­ler in Brandenburg.

Der BBFV bedankt sich bei den Disc­go­nauts herz­lich für die Initia­ti­ve und das gro­ße Enga­ge­ment in der Nachwuchsförderung!

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für Kids und Jugendliche im Frisbeesport nutzen!

Der BBFV erin­nert an die Mög­lich­keit, über die Bil­dungs- und Teil­ha­be-Leis­tun­gen Kin­dern und Jugend­li­chen aus Fami­li­en mit Erhalt von Sozi­al­leis­tun­gen (z.B. Kin­der­zu­schlag, Wohn­geld,…), die Teil­nah­me am Fris­bee­s­port und Ver­eins­le­ben zu erleichtern.

Mit der BuT-Leis­tung soll Kin­dern und Jugend­li­chen bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res die Teil­nah­me in Ver­eins- und Gemein­schafts­struk­tu­ren ermög­licht und ange­lei­te­te Akti­vi­tät u.a. im sport­li­chen Bereich geför­dert wer­den. Die Leis­tung im Wert von monat­lich pau­schal 15 EUR kann gewährt wer­den für:
- Bei­trä­ge in den Berei­chen Sport, Spiel, Kul­tur und Gesel­lig­keit (z. B. Fris­bee­ver­ein),
- Teil­nah­me an Frei­zei­ten (z. B. Fris­bee­camp, Disc­golf­f­rei­zeit o.ä.)
Nach Vor­la­ge einer Teil­nah­me­be­stä­ti­gung an der sozia­len und kul­tu­rel­len, sport­li­chen Teil­ha­be erhält der Antrag­stel­ler (teilw. auch der Ver­ein) den monat­li­chen Betrag als Geld­leis­tung, um Auf­wen­dun­gen für Bei­trä­ge usw. bezah­len zu können

Berech­tigt sind Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne teilw. bis 25 Jah­re aus Fami­li­en, die fol­gen­de Leis­tun­gen bezie­hen:
- Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­geld (SGB II),
- Sozi­al­hil­fe oder Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung (SGB XII),
- sowie Leis­tungs­be­rech­tig­te nach dem Asyl­bLG mit ana­lo­gen Ansprü­chen nach dem SGB XII,
- Kin­der­zu­schlag nach dem Bun­des­kin­der­geld­ge­setz (BKKG) oder
- Wohn­geld nach dem Wohn­geld­ge­setz (WoGG)

Die Gel­der kön­nen bei den Sozi­al­äm­tern der Städ­te und Land­krei­se bean­tragt wer­den. Für z.B. Pots­dam fin­det man Merk­blät­ter, Antrags­un­ter­la­gen und Ansprech­part­ner im Bereich Sozia­le Leis­tun­gen. Wei­te­re Links fin­det Ihr für Cott­bus, Elbe-Els­ter, Ober­ha­vel oder auf den Home­pages der ande­ren Land­krei­se und kreis­frei­en Städte.

MBJS und LSB erkennen Landesstützpunkte an

Das Sport­mi­nis­te­ri­um (MBJS) erkennt in Koope­ra­ti­on mit dem LSB in Bran­den­burg 175 Lan­des­stütz­punk­te in 58 Sport­ar­ten an. In den Stütz­punk­ten wer­den Kin­der und Jugend­li­che unter­stützt und zu Nachwuchssportler*innen aus­ge­bil­det. Die ver­eins­über­grei­fen­den Lan­des­stütz­punk­te der Lan­des­sport­fach­ver­bän­de sind grund­le­gen­der Bestand­teil der Aus­bil­dung und Wei­ter­ent­wick­lung von jun­gen Nachwuchsleistungssportler*innen.

Mit der Aner­ken­nung erhal­ten die Lan­des­stütz­punk­te bis Ende 2024 finan­zi­el­le För­de­rung. Für die Aner­ken­nung sind eini­ge Vor­aus­set­zun­gen nach­zu­wei­sen. Auch der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band e. V. (BBFV) strebt zur nächs­ten För­der­pe­ri­ode die Aner­ken­nung eines Lan­des­stütz­punk­tes Fris­bee­s­port an, um die Nach­wuchs­för­de­rung wei­ter zu stärken. 

Schul- und Kita-Kinder an Discgolf oder Ultimate heranführen? Der LSB fördert!

För­der­mit­tel Teil 3: För­de­rung von Pro­jek­ten Ver­ein und Schule/Kita

Was wird gefördert?

Um Kin­der und Jugend­li­che für den Sport zu begeis­tern und an die Ver­ei­ne her­an­zu­füh­ren bie­tet der Lan­des­sport­bund die För­de­rung von Pro­jek­ten zwi­schen Sport­ver­ei­nen auf der einen Sei­te und Schu­len (Richt­li­nie 7.1)oder Kitas (Richt­li­nie 7.3) auf der ande­ren Sei­te an.

Neben der Mög­lich­keit zur Gewin­nung neu­er Ver­eins­mit­glie­der ist dies ein gutes Mit­tel das Ange­bot der Ver­ei­ne über die betei­lig­ten Kin­der und Jugend­li­chen hin­aus in den Fami­li­en und inner­halb der Schu­le bekannt zu machen. Die teil­neh­men­den Kin­der und Jugend­li­chen sind zudem über die Unfall­kas­se des Lan­des abge­si­chert, da es sich um eine schu­li­sche Ver­an­stal­tung handelt.

Der durch­füh­ren­de Sport­ver­ein kann dafür eine För­de­rung bean­tra­gen. Vor­aus­set­zun­gen sind u.a. die grund­sätz­lich wöchent­li­che Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen (Kate­go­rie A) über ein Schul­jahr hin­weg. Auch ist ein 14-tägi­ger Rhyth­mus mög­lich. Es sind auch Pro­jek­te mit ins­ge­samt kür­ze­re Lauf­zeit (Kate­go­rie B) mög­lich, sofern die Ver­an­stal­tun­gen von sich aus sport­art- oder sai­son­be­ding­ten (z.B. Wasser‑, Win­ter­sport) Gren­zen unterliegen.

Es müs­sen min­des­tens zehn Kin­der oder Jugend­li­che an dem Pro­jekt / der Übungs­grup­pe teil­neh­men. Im Behin­der­ten­sport oder in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len liegt die Min­dest­an­zahl bei sechs.

Die Ver­an­stal­tun­gen selbst müs­sen durch Sport­leh­rer, lizen­sier­te Übungs­lei­ter oder Trai­ner durch­ge­führt wer­den. Mög­lich ist auch die Durch­füh­rung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eige­ne Lizenz­aus­bil­dung bis zum Ende des Pro­jek­tes erfolg­reich abschließt.

Wie wird gefördert?

Die finan­zi­el­le För­de­rung erfolgt in Form eines fes­ten Zuschus­ses zu den Gesamt­aus­ga­ben. Der maxi­ma­le Zuschuss liegt hier pro Schul­jahr bei 1000 Euro.

Der Zuschuss ist zweck­ge­bun­den wie folgt möglich:

1.       Hono­rie­rung des Übungsleiters/Trainers, maxi­mal 15 Euro je Stun­de (aus­ge­nom­men sind Leh­rer und Ver­eins­mit­ar­bei­ter wäh­rend der Arbeitszeit)

2.       Anschaf­fung von Klein­sport­ge­rä­ten wie Ulti­ma­te- oder Disc­golf­schei­ben, Fach­lek­tü­re, Lehr­ma­te­ri­al, Spe­zi­al­soft­ware oder Kennzeichnungswesten

3.       Rei­se- und Trans­port­kos­ten für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie B

Für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie A ist im lau­fen­den Schul­jahr wöchent­lich min­des­tens eine Ver­an­stal­tung / Übungs­ein­heit a 60 Minu­ten durchzuführen.

Für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie B sind im Pro­jekt­zeit­raum min­des­tens 30 Ver­an­stal­tun­gen / Übungs­ein­hei­ten a 60 Minu­ten durchzuführen.

Sowohl für Pro­jek­te der Kate­go­rie A wie auch der Kate­go­rie B gilt, dass eine Redu­zie­rung der Ver­an­stal­tun­gen zu einer Ver­rin­ge­rung des Zuschus­ses um 25 Euro je nicht durch­ge­führ­ter Ver­an­stal­tung führt.

Ver­an­stal­tun­gen in Feri­en­zei­ten sowie Ver­eins­trai­nings wer­den hier nicht bezuschusst.

Wie funktioniert’s?

Der jewei­li­ge Kreis-/Stadt­sport­bund ist für die Abwick­lung und Aus­zah­lung der För­der­mit­tel zustän­dig. Noch vor Beginn eines Schul­jah­res wird von dort ein pau­scha­ler Antrag beim Lan­des­sport­bund gestellt. Bereits für die­sen „Pau­schal­an­trag“, wie auch für die spä­te­re kon­kre­te Bean­tra­gung zur Pro­jekt­för­de­rung soll­te der betref­fen­de Sport­ver­ein früh­zei­tig Kon­takt zu sei­nem Kreis-/Stadt­sport­bund auf­neh­men, um dort das Pro­jekt anzu­kün­di­gen und Antrags­fris­ten zu erfra­gen (i.d.R. Anfang August!). Die­se wer­den in Bran­den­burg nicht ein­heit­lich gehand­habt. Sel­bi­ges gilt für die Abga­be­frist von Ver­wen­dungs­nach­wei­sen nach Ende des Pro­jek­tes / Schuljahres.

Für die dann fol­gen­de kon­kre­te Bean­tra­gung wird durch den Sport­ver­ein (Maß­nah­me­trä­ger) das Form­blatt „Antrag Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schu­le“ (bzw. Kita) an den zustän­di­gen Kreis-/Stadt­sport­bund zur Prü­fung und Wei­ter­lei­tung an den Lan­des­sport­bund gesandt. Zu beach­ten ist, dass die­ser Antrag vom Schul­lei­ter und dem Vor­stand des Sport­ver­eins bereits unter­schrie­ben und gestem­pelt sein muss.

Wird dann eine För­de­rung sei­tens des Lan­des­sport­bun­des bewil­ligt, erhält der bean­tra­gen­de Ver­ein eine schrift­li­che Mit­tei­lung über sei­nen Kreis-/Stadt­sport­bund.

Für die letzt­end­li­che Aus­zah­lung der För­der­mit­tel hat der bean­tra­gen­de Ver­ein die voll­stän­di­ge Abrech­nung beim Kreis-/Stadt­sport­bund vor­zu­le­gen. Für die hier­zu nöti­gen Ver­wen­dungs­nach­wei­se ste­hen fol­gen­de Form­blät­ter zur Verfügung:

1.       Verwendungsnachweis/Sachbericht Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schule

2.       Teil­neh­mer­lis­te Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schule

3.       Beleg­lis­te

Im Rah­men des gesam­ten Ver­fah­rens ist zu emp­feh­len, einen früh­zei­ti­gen und engen Kon­takt zum eige­nen Kreis-/Stadt­sport­bund auf­zu­bau­en. Alle För­der­richt­li­ni­en und Unter­la­gen fin­det Ihr hier. In Pots­dam erfol­gen sol­che Koope­ra­tio­nen bereits erfolg­reich – bei wei­te­rem Infor­ma­ti­ons­be­darf fragt auch bei den Gold­fin­gers oder dem BBFV an!

Förderung des Frisbeesports

Zur För­de­rung des Fris­bee­s­ports in Bran­den­burg wird der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band e. V. (BBFV) in die­sem Jahr fol­gen­de Schwer­punk­te set­zen. Es wer­den Beach­flags ange­schafft und den Mit­glieds­ver­ei­nen zur Ver­fü­gung gestellt, um bei Events auf den Fris­bee­s­port und den BBFV auf­merk­sam machen zu können.

Das Disc­golf­tur­nier “Sän­ger­stadt Open” in Fins­ter­wal­de ist das Aus­hän­ge­schild des bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­ports im Süden des Lan­des und fin­det auf Ost­deutsch­lands ein­zi­gem 18-Bah­nen-Par­cours statt. Die­ses Aus­hän­ge­schild wird eben­so vom BBFV unter­stützt wie das Aus­bes­sern von Bran­den­burgs meist­be­spiel­tem Disc­golf­par­cours im Volks­park Potsdams.

Dar­über hin­aus wird ein Image­film über den schnel­len und fai­ren Sport Ulti­ma­te Fris­bee sowie für die Haupt­dis­zi­pli­nen im BBFV – Ulti­ma­te Fris­bee und Disc­golf – pro­du­ziert und unterstützt. 

Wei­ter­hin ruft der BBFV sei­ne Mit­glieds­ver­ei­ne dazu auf, in der Mit­glie­der­ge­win­nung wei­ter aktiv zu blei­ben, ihre Freun­de, Fans und För­de­rer wei­ter an den ver­ein zu bin­den und mit der Ver­eins­fort­bil­dung und Trai­ner­aus­bil­dung die Zukunft im bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port gezielt zu gestalten.

Fördermittel Teil 2: Wettkampfkosten

1. Was wird gefördert?

Im BBFV orga­ni­sier­te Ver­eins­mit­glie­der kön­nen ihre Teil­nah­me an höher­klas­si­gen Wett­kämp­fen finan­zi­ell bezu­schus­sen las­sen. Dies gilt für aktiv Teil­neh­men­de im Kin­der- und Jugend­be­reich bis zu einem Alter von 21 Jah­ren, für den Behin­der­ten- und Gehör­lo­sen­s­port sowie für alle Wett­kampf- und Schieds­rich­ter ohne Altersbegrenzung.

Es wer­den nur Teil­nah­men an den abschlie­ßend genann­ten Wett­kämp­fen gefördert:

  • Landesmeisterschaften/höchste Spiel­klas­se im Land
  • Lan­des­po­kal­wett­kämp­fe (nur Endrunde/Endwettkampf)
  • Län­der­über­grei­fen­de Regio­nal­meis­ter­schaf­ten und Regionalpokalwettkämpfe
  • Qua­li­fi­ka­ti­on zu den Deut­schen Meisterschaften
  • Deut­sche Meisterschaften
  • Kin­der- und Jugend­sport­spie­le des LSB

Für die finan­zi­el­le För­de­rung der aktiv Teil­neh­men­den im Kin­der- und Jugend­sport­be­reich spielt es dabei kei­ne Rol­le, ob die jewei­li­gen Wett­kämp­fe nur auf die­se Alters­klas­sen bezo­gen sind. Maß­geb­lich ist die Alters­gren­ze von 21 Jah­ren für die jewei­li­gen Akti­ven. Es kön­nen also Teil­neh­mer bis 21 Jah­re auch im Erwach­se­nen­be­reich geför­dert werden.

2. Wel­che Kos­ten wer­den bezuschusst?

Der Zuschuss erfolgt in Form eines Fest­be­tra­ges zu den Gesamt­aus­ga­ben. Grund­la­ge hier­für sind zum Einen die Rei­se­kos­ten und zum Ande­ren ein indi­vi­du­el­les Tage­geld für Unter­kunft und Verpflegung.

Rei­se­kos­ten sind erst ab einer Gesamt­stre­cke (Hin- und Rück­fahrt) von mehr als 100 km vom Ver­eins­ort zum Wett­kampf­ort för­der­wür­dig. Fol­gen­de Rei­se­kos­ten wer­den dann anerkannt:

  • Bahn­ta­rif 2. Klas­se und ÖPNV
  • pri­va­ter oder ver­eins­ei­ge­ner Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
  • extern gemie­te­ter Bus (min­des­tens 15 för­der­fä­hi­ge Teil­neh­mer) mit bis zu 1,00 €/km

Bei den Rei­se­kos­ten kön­nen zusätz­lich Per­so­nen ein­be­zo­gen wer­den, wel­che Betreu­ungs- oder Auf­sichts­pflich­ten gegen­über teil­neh­men­den Kin­dern-/Ju­gend­li­chen wahrnehmen.

Tage­geld für Unter­kunft und Ver­pfle­gung sind för­der­wür­dig, sofern einer der o.g. Wett­kämp­fe außer­halb des Lan­des Bran­den­burg statt­fin­det oder es sich um eine im Land Bran­den­burg statt­fin­den­de über­re­gio­na­le Meis­ter­schaft han­delt. Bei letz­te­rem muss jedoch zusätz­lich eine mehr als 24-stün­di­ge Abwe­sen­heit vom Ver­eins­sitz not­wen­dig sein. Das Tage­geld beträgt bis zu 24 € pro Teil­neh­mer und Tag.

3. Wie erfol­gen Antrag und Nachweis?

Die Anträ­ge müs­sen durch den jewei­li­gen Ver­ein noch vor Beginn der Wett­kämp­fe bzw. der Wett­kampf­sai­son an den BBFV in schrift­li­cher Form gestellt wer­den. Ein For­mu­lar gibt es hier­für nicht. Die­se Anträ­ge wer­den dann vom BBFV zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­lei­tet, wo somit der Finanz­be­darf vor­ab fest­ge­stellt wird. Die ent­ste­hen­den Wett­kampf­kos­ten müs­sen zunächst selbst ver­aus­lagt wer­den und dann mit­tels Ver­wen­dungs­nach­wei­sen belegt wer­den. Als Ver­wen­dungs­nach­wei­se gel­ten die For­mu­la­re „Wett­kampf­kos­ten“ (für Indi­vi­du­al­sport all­ge­mein, oder für alle zur Bean­tra­gung von Tage­geld) sowie „Wett­kamp­kos­ten Spiel­sport­ar­ten“ (für Spiel­sport­ar­ten, aber nur Rei­se­kos­ten). Bei Anmie­tung eines Rei­se­bus­ses gel­ten Miet­ver­trag und Zah­lungs­nach­weis als Verwendungsnachweis.

Die aus­ge­füll­ten Ver­wen­dungs­nach­wei­se sind dann spä­tes­tens zwei Mona­te nach Ende des Wett­kampfs bzw. der Sai­son beim BBFV ein­zu­rei­chen. Dort wer­den sie nach einer Prü­fung zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­reicht. Vom LSB erfolgt dann die rück­wir­ken­de Bezuschussung.

Anzu­mer­ken ist, dass für Wett­kämp­fe im November/Dezember die Frist zur Abga­be der Ver­wen­dungs­nach­wei­se beim LSB auf den 15. Janu­ar des Fol­ge­jah­res begrenzt ist.

BBFV fördert Ausbildung

Der BBFV unter­stützt sei­ne Mit­glie­der auch bei Fort­bil­dungs­maß­nah­men im Rah­men sei­nes För­der­bud­gets. Dazu bit­tet der BBFV, (form­lo­se) Anträ­ge über den jewei­li­gen Ver­eins­vor­stand einzureichen.

Die Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te sind stark nach­ge­fragt, daher ist eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung rat­sam. Der­zeit sind fol­gen­de Aus­bil­dun­gen im Ange­bot von ESAB und DFV:

DFV-Übungsleiter:in ana­log C‑Lizenz (online + Prä­senz in Sei­bers­bach) vom 16.07.–22.08.21, 120 Lerneinheiten

Übungsleiter:in C (blen­ded lear­ning: online + Prä­senz in Pots­dam) vom 07.06.2021 bis 15.07.2021 für ange­hen­de FH-Sportmanagement-Student:innen , 120 Lerneinheiten.

Übungsleiter:in C (blen­ded lear­ning: online + Prä­senz in Lin­dow: 17.–22.10. u. 12.–14.11.21) vom 27.09.2021 bis 14.11.2021, 120 Lerneinheiten

Übungsleiter:in C (Prä­senz in Lin­dow) 21.11.–26.11., 28.11.–3.12.,10.–12.12.21, 120 Lerneinheiten

ESAB Juni­or Coach (Prä­senz in Lin­dow) vom 11.–16.7.21, 50 Lern­ein­hei­ten für 14 bis 16-jährige

Als Inhal­te wer­den ver­mit­telt: Gestal­tung von Lern- und Trai­nings­pro­zes­sen; Pla­nung, Durch­füh­rung und Aus­wer­tung von Trai­nings­ein­hei­ten; För­de­rung der Moti­va­ti­on und Bin­dung an sport­li­che Akti­vi­tä­ten; Sport zur För­de­rung von Gesund­heit und Fit­ness; Grund­la­gen der Arbeit im Verein.

Vereinsmanager:in C (online + Prä­senz in Pots­dam) vom 18.09.–20.12.21 jeweils Sams­tag und Sonn­tag, 120 Lerneinheiten

Am Ende der Aus­bil­dung könnt Ihr grund­le­gen­de lei­ten­de und ver­wal­ten­de Tätig­kei­ten im Sport­ver­ein umsetzen.

Wei­te­re inter­es­san­te Aus- und Fort­bil­dun­gen fin­det Ihr auf den Sei­ten der ESAB, des DFV und Eurer Kreis- und Stadtsportbünde..

Fördermittel – Teil 1

In den nächs­ten Wochen und Mona­ten möch­te der BBFV Euch in einer Serie dar­stel­len, wel­che För­der­mög­lich­kei­ten die bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port­ver­ei­ne haben.

Wir star­ten mit Teil 1, der LSB-Ver­eins­för­de­rung.

Was wird geför­dert? Als Ver­eins­för­de­rung erhält der Ver­ein pro Mit­glied einen
bestimm­ten För­der­be­trag. Die ent­spre­chen­den För­der­mit­tel kön­nen für Ent­gel­te an die im Sport­ver­ein täti­gen Übungs- und Jugend­lei­ter sowie Ver­eins­ma­na­ger, jeweils mit gül­ti­ger Lizenz, für die Beschaf­fung von Sport­ge­rä­ten für den Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb sowie für die Aus­ga­ben sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke des Sport­ver­eins ein­ge­setzt wer­den.
Ent­gel­te an Übungs­lei­ter ohne gül­ti­ge Lizenz dür­fen nicht bezu­schusst wer­den. Bei­spiel­wei­se könnt Ihr Euch über die­se För­der­richt­li­nie die Beschaf­fung von Disc­golf­schei­ben, Disc­golf­kör­ben oder Ulti­mat­schei­ben för­dern lassen.

Wie hoch ist die För­de­rung? Die För­de­rung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eige­nem Ver­eins­mit­glied, wel­ches mit der Jah­res­mel­dung beim LSB gemel­det ist.

Wie erfolgt der Antrag? Die Antrag­stel­lung erfolgt durch den Ver­ein zusam­men mit der jähr­li­chen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jewei­li­gen Jah­res. Der Maß­nah­me­be­ginn vor Ver­trags­ab­schluss wird zuge­las­sen. Die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel wird durch einen pri­vat­recht­li­chen Ver­trag gere­gelt. Die Aus­zah­lung an den Ver­ein erfolgt auf der Grund­la­ge des geprüf­ten Verwendungsnachweises.

Was ist beim Ver­wen­dungs­nach­weis zu beach­ten? Der Zuwen­dungs­emp­fän­ger weist die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung der Mit­tel bis zum 31.10. des lau­fen­den Jah­res durch die Vor­la­ge des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung Bezu­schus­sung ÜL, JL und VM“ und / oder des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke und Sport­ge­rä­te“ nach.
Die Anga­ben in dem Ver­wen­dungs­nach­weis müs­sen mit den Ein­trä­gen in den Büchern und Bele­gen des Ver­eins übereinstimmen.