Gesetzliche Corona-Beschränkungen zum 3.4.22 aufgehoben

Erst­mals seit Beginn der Pan­de­mie im Jahr 2020 gibt es ab dem 03.04.2022 im Land Bran­den­burg im Fris­bee­s­port kei­ne gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Ein­schrän­kun­gen mehr. Die Frisbeesportler*innen kön­nen unein­ge­schränkt ihrem Hob­by nach­ge­hen. Grund­la­ge für die Rück­kehr in den ganz nor­ma­len sport­li­chen All­tag ist die neue SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz-Basis­maß­nah­men­ver­ord­nung, die das Bran­den­bur­ger Kabi­nett am 29. März ver­ab­schie­de­te und die am 03.04.22 in Kraft tritt.

Dies bedeu­tet, dass mit die­sem Datum im Sport kei­ne gesetz­li­chen Zugangs­be­schrän­kun­gen mehr gel­ten, weder beim Trai­ning, noch bei Wett­kämp­fen oder Sport­ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räu­men. Auch eine Mas­ken­pflicht ist weder bei Sport­groß­ver­an­stal­tun­gen noch bei Ver­eins­sit­zun­gen, Indoor­sport oder ähn­li­chen Anläs­sen gesetz­lich vorgeschrieben.

Außer­dem sind Sport­an­ge­bo­te in Kitas, der Kin­der­ta­ges­pfle­ge und in Hor­ten zuläs­sig, ein­schließ­lich der Nut­zung von Schwimm­hal­len. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind beim MBJS nachzulesen.

Unab­hän­gig von den gesetzt­li­chen Vor­ga­ben, kann jeder Sport­an­la­gen­be­trei­ber bzw. Ver­ein von sei­nem Haus­recht Gebrauch machen und erfor­der­li­chen­falls eige­ne Vor­ga­ben zum Gesund­heits­heits­schutz machen. Da die Infek­ti­ons­zah­len und die Krank­schrei­bun­gen der­zeit noch immer sehr hoch sind appel­liert der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band wei­ter­hin, den Fris­bee­s­port mit Vor­sicht und aus­rei­chen­den Hygie­ne­maß­nah­men zu praktizieren.