Erstmals seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 gibt es ab dem 03.04.2022 im Land Brandenburg im Frisbeesport keine gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen mehr. Die Frisbeesportler*innen können uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Grundlage für die Rückkehr in den ganz normalen sportlichen Alltag ist die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die das Brandenburger Kabinett am 29. März verabschiedete und die am 03.04.22 in Kraft tritt.
Dies bedeutet, dass mit diesem Datum im Sport keine gesetzlichen Zugangsbeschränkungen mehr gelten, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem sind Sportangebote in Kitas, der Kindertagespflege und in Horten zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen. Weitere Informationen sind beim MBJS nachzulesen.
Unabhängig von den gesetztlichen Vorgaben, kann jeder Sportanlagenbetreiber bzw. Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und erforderlichenfalls eigene Vorgaben zum Gesundheitsheitsschutz machen. Da die Infektionszahlen und die Krankschreibungen derzeit noch immer sehr hoch sind appelliert der Brandenburgische Frisbeesport-Verband weiterhin, den Frisbeesport mit Vorsicht und ausreichenden Hygienemaßnahmen zu praktizieren.