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Gesetzliche Corona-Beschränkungen zum 3.4.22 aufgehoben

Erst­mals seit Beginn der Pan­de­mie im Jahr 2020 gibt es ab dem 03.04.2022 im Land Bran­den­burg im Fris­bee­s­port kei­ne gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Ein­schrän­kun­gen mehr. Die Frisbeesportler*innen kön­nen unein­ge­schränkt ihrem Hob­by nach­ge­hen. Grund­la­ge für die Rück­kehr in den ganz nor­ma­len sport­li­chen All­tag ist die neue SARS-CoV-2-Infek­ti­ons­schutz-Basis­maß­nah­men­ver­ord­nung, die das Bran­den­bur­ger Kabi­nett am 29. März ver­ab­schie­de­te und die am 03.04.22 in Kraft tritt.

Dies bedeu­tet, dass mit die­sem Datum im Sport kei­ne gesetz­li­chen Zugangs­be­schrän­kun­gen mehr gel­ten, weder beim Trai­ning, noch bei Wett­kämp­fen oder Sport­ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räu­men. Auch eine Mas­ken­pflicht ist weder bei Sport­groß­ver­an­stal­tun­gen noch bei Ver­eins­sit­zun­gen, Indoor­sport oder ähn­li­chen Anläs­sen gesetz­lich vorgeschrieben.

Außer­dem sind Sport­an­ge­bo­te in Kitas, der Kin­der­ta­ges­pfle­ge und in Hor­ten zuläs­sig, ein­schließ­lich der Nut­zung von Schwimm­hal­len. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind beim MBJS nachzulesen.

Unab­hän­gig von den gesetzt­li­chen Vor­ga­ben, kann jeder Sport­an­la­gen­be­trei­ber bzw. Ver­ein von sei­nem Haus­recht Gebrauch machen und erfor­der­li­chen­falls eige­ne Vor­ga­ben zum Gesund­heits­heits­schutz machen. Da die Infek­ti­ons­zah­len und die Krank­schrei­bun­gen der­zeit noch immer sehr hoch sind appel­liert der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band wei­ter­hin, den Fris­bee­s­port mit Vor­sicht und aus­rei­chen­den Hygie­ne­maß­nah­men zu praktizieren.

Corona Update: auch Veranstaltungen wieder möglich

Die aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg lässt den Frisbeesportler:innen wie­der (fast) alles zu. 

Out­door ist Ulti­ma­te Fris­bee (Kon­takt­sport) und Disc­golf (kon­takt­lo­ser Sport) ohne Begren­zung der Anzahl von Sportler:innen und ohne ver­pflich­ten­den Test mög­lich – der BBFV emp­fiehlt wei­ter­hin die kos­ten­lo­sen Tests vor dem Sport zu nut­zen. Ein­zi­ge recht­li­che Vor­au­set­zung ist, dass die Sportler:innen asym­pto­ma­tisch sind.

Sport­ver­an­stal­tung sind auch mit Besu­chern unter Beach­tung eini­ger Regeln wie­der mög­lich. Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bis zu 500 zeit­gleich anwe­sen­den Besucher:innen zuläs­sig. Sport­aus­üben­de und Funk­ti­ons­per­so­nal zäh­len nicht zu den Besucher:iInnen. Die Ver­an­stal­ter müs­sen im Hygie­ne­kon­zept sicherstellen: 

1. vor­he­ri­ge­Ter­min­ver­ga­be,

2. Zutritt nur für sym­ptom­freie Per­so­nen sowie nega­tiv getes­te­te Per­so­nen (ab 6 Jah­ren), geimpft oder gene­se­ne Personen,

3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung, 

4. Ein­hal­tung des Abstandsgebotsund, 

5. der Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren); die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Parkplätze, 

6. Absi­che­rung der Kontaktnachverfolgung.

Fris­bee­s­port in Schu­le, Kita und Hort ist auch wie­der möglich.

Ver­eins­sit­zun­gen sind Ver­an­stal­tun­gen ohne Unter­hal­tungs­cha­rak­ter und sind unter frei­em Him­mel mit bis zu 500 und in geschlos­se­nen Räu­men mit bis zu 200 zeit­gleich anwe­sen­den Ver­eins­mit­glie­dern, ein­schließ­lich Gäs­ten zuläs­sig. Im Hygie­ne­kon­zept muss sicher­ge­stellt sein, dass 1. nur sym­ptom­freie Per­so­nen teil­neh­men, 2. Abstands­ge­bo­tund, 3. Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren) ein­ge­hal­ten wird; die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs-und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Park­plät­ze, 4. Kon­takt­nach­ver­fol­gung ermög­licht wird, 5. in geschlos­se­nen Räu­men regel­mä­ßig ein Luft­aus­tausch stattfindet.

Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten Regeln zum Sport- und Ver­eins­le­ben in einer über­sicht­li­chen Tabel­le zusammengefasst.

Der BBFV freut sich auf einen Som­mer mit vie­len Frisbeesport-Events!

Corona-Update 21.05.21

Die Infek­ti­ons­zah­len sin­ken, die Impf­zah­len stei­gen – end­lich kommt wie­der Bewe­gung in das Sport­land Bran­den­burg. Die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen: Die Inzi­denz­zah­len in den jewei­li­gen Land­krei­sen bzw. kreis­frei­en Städ­ten müs­sen sta­bil unter 100 sein und die obli­ga­to­ri­schen Hygie­ne­maß­nah­men grei­fen. Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten sport­spe­zi­fi­schen Rah­men­be­din­gen in einer Über­sicht zusammengefasst.

Über­sicht des MBJS zu den Regeln im Sport

Hier sind auch Rege­lun­gen z.B. für Bun­des­li­ga­teams ent­hal­ten. Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen sind:

Die Grö­ßen­be­gren­zung der Trai­nings­grup­pen für kon­takt­lo­sen Sport im Frei­en (Disc­golf, Wer­fen) ent­fällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kon­takt­sport (Ulti­ma­te Fris­bee) mit maxi­mal 10 Per­so­nen erst ein­mal noch bestehen. Alle Per­so­nen müs­sen sym­ptom­frei sein. Zudem muss ein nega­ti­ver Test vor­lie­gen. Der Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb für Bun­des­li­ga­teams, der im Rah­men des Nut­zungs- und Hygie­ne­kon­zep­tes statt­fin­det, ist eben­falls zulässig.

Im Sport kom­men im Wesent­li­chen zwei Vari­an­ten eines Test­nach­wei­ses in Betracht:  Dazu gehört der schrift­lich oder digi­tal aus­ge­stell­te Nach­weis eines Test­zen­trums, der nicht älter als 24 Stun­den sein darf. Auch ein Nach­weis auf Grund­la­ge eines sog. Selbst­tests, der eben­falls nicht älter als 24 Stun­den sein darf, ist mög­lich. Die Selbst­tests müs­sen gemäß § 2 Num­mer 7 lit.a) COVID-19-Schutz­maß­na­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung „vor Ort unter Auf­sicht des­je­ni­gen statt­fin­den, der der jewei­li­gen Schutz­maß­nah­me unter­wor­fen ist“. Was dies genau im Ein­zel­nen für Sport­aus­üben­de, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner und die Ver­ei­ne bedeu­tet, wird das MBJS noch sepa­rat erläu­tern und anschlie­ßend auch veröffentlichen.

Die Test­pflicht gilt nicht für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impf- bzw. Gene­se­nen­nach­wei­ses sind und die­sen Nach­weis erbrin­gen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung), denn sie sind nega­tiv Getes­te­ten gleichgestellt.

Nut­zungs- und Hygienekonzept

Aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung (gilt bei einer Inzi­denz unter 100)

Bun­des­not­brem­se (gilt bei einer Inzi­denz über 100)

4 Euro pro Mitglied für Hygienemaßnahmen

Auf den Kon­ten unse­rer Mit­glieds­ver­ei­ne geht die­ser Tage eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Durch­füh­rung der Hygie­ne­maß­nah­men ein. Der LSB zahlt die­se beson­de­re Art der Coro­na-Hil­fe pau­schal und antrags­los! Aus­ge­zahlt wer­den vier Euro pro Ver­eins­mit­glied direkt über den Lan­des­sport­bund, der die­se finan­zi­el­le Hil­fe­leis­tung durch das Land bereits im Herbst 2020 vor­ge­schla­gen und anschlie­ßend vor­an­ge­trie­ben hatte. 

Durch die neue unbü­ro­kra­ti­sche Unter­stüt­zung erhal­ten die Ver­ei­ne einen Zuschuss, die Hygie­ne­plä­ne an die neu­en Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen und umzu­set­zen, um den Sport auch unter den aktu­el­len Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen sicher durch­füh­ren zu kön­nen. Der BBFV bedankt sich im Namen sei­ner Mit­glie­der beim LSB für den Ein­satz für die­se Unterstützung.

Update: Corona + Frisbeesport

Bei Über­schrei­tung einer Inzi­denz von 100 im jewei­li­gen Land­kreis / kreis­frei­er Stadt sind die Bun­des­re­ge­lun­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes zu beach­ten: kon­takt­lo­se Aus­übung von Indi­vi­du­al­sport­ar­ten (Disc­gol­fen, Ulti­ma­te­schei­be Wer­fen), die allein, zu zweit oder mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands erfol­gen ist möglich.U14-Training ist zuläs­sig in Form von kon­takt­lo­ser Aus­übung im Frei­en in Grup­pen von höchs­tens fünf Kin­dern; Anlei­tungs­per­so­nen müs­sen dabei ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis (nicht älter als 24 Stun­den) vorweisen.

Im Übri­gen gel­ten in Bran­den­burg der­zeit die Rege­lun­gen  der 7. SARS-CoV-2-EindV. Bei Inzi­den­zen unter 100 im Land­kreis / kreis­frei­er Stadt ist kon­takt­frei­er Sport unter frei­em Him­mel in Grup­pen bis 10 Per­so­nen mög­lich. U14-Trai­ning unter frei­em Him­mel ist unter v.g. Vor­aus­set­zun­gen mit maxi­mal 20 Kin­dern möglich.

Der BBFV bit­tet sei­ne Mit­glie­der, sich streng an die Vor­ga­ben, des Bun­des, des Lan­des, der Krei­se, der Sport­an­la­gen sowie an die BBFV-Hygie­ne­kon­zep­te zu hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, mög­lichst die Coro­na-Warn-App zu nut­zen, die ange­bo­te­nen kos­ten­lo­sen Schnell­tests wahr­zu­neh­men; so bie­tet z.B. die Stadt Pots­dam der­zeit rund 30 kos­ten­lo­se Schnell­test­mög­lich­kei­ten (auch sonn­tags) an. Auch in Cott­bus, Elbe-Els­ter, Ober­ha­vel und vie­len ande­ren Orten gibt es Schnell­test­zen­tren. Wei­ter­hin sind die Regeln zum Abstand, zur Hygie­ne und zum Mas­ken­tra­gen zu beach­ten, damit die Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus wei­ter gelingt.

Nutzt die Mög­lich­kei­ten zum Schnell­tes­ten auch vor dem kon­takt­lo­sen Sport zu zweit!

Corona-Regeln ab 8.3.21

Das Land Bran­den­burg hat die 7. Ein­däm­mungs­ver­ord­nung in Kraft gesetzt; sie gilt ab dem 8.3.21 und ermög­licht wie­der eini­ge lang ersehn­te Frisbeesport-Aktivitäten.

Die voll­stän­di­ge Fas­sung kann hier im elek­tro­ni­schen Nor­men­ver­zeich­nis des Lan­des Bran­den­burg nach­ge­le­sen wer­den. Auf Basis der neu­en Ver­ord­nung hat der BBFV sein Hygie­ne­kon­zept für Ulti­ma­te und Disc­golf aktua­li­siert. Es dür­fen nun wie­der unter frei­em Him­mel Trai­nings mit bis zu 20 Kin­der bis zum voll­ende­ten 14. Lebens­jahr statt­fin­den. Auch ist kon­takt­lo­ses Trai­ning unter frei­em Him­mel in Grup­pen bis zu maxi­mal 10 Per­so­nen je 800 m² wie­der mög­lich. Es sind Kon­takt­lis­ten zu führen.

Der BBFV bit­tet sei­ne Mit­glie­der, sich streng an die Vor­ga­ben, des Lan­des, der Krei­se, der Sport­an­la­gen sowie an die BBFV-Hygie­ne­kon­zep­te zu hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, mög­lichst die Coro­na-Warn-App zu nut­zen, die ange­bo­te­nen kos­ten­lo­sen Schnell­tests wahr­zu­neh­men; so bie­tet z.B. die Stadt Pots­dam der­zeit 2 kos­ten­lo­se Schnell­test pro Ein­woh­ner und Woche an, bis die Schnell­tests des Bun­des ange­lau­fen sind. Wei­ter­hin sind die Regeln zum Abstand, zur Hygie­ne und zum Mas­ken­tra­gen zu beach­ten, damit die Ein­däm­mung des Coro­na­vi­rus wei­ter gelingt. 

Online ins Jahr 2021

Der BBFV wünscht allen ein gesun­des neu­es Jahr und die Rück­kehr zur sport­li­chen Nor­ma­li­tät! Auch im Jahr 2021 star­tet unser Fris­bee­s­port im wesent­li­chen wie­der digi­tal, mit AHA‑L und Hygie­ne­kon­zept. Nach der der­zeit gül­ti­gen Ein­däm­mungs­ver­ord­nung gilt in Bran­den­burg : erlaubt sind nur Indi­vi­du­al­sport (allein, zu zweit, mit Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­halts), Schul­sport unter frei­em Him­mel (sofern Prä­senz­un­ter­richt erfolgt) sowie Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb der Bun­des­li­ga­teams. Bit­te beach­tet die jewei­li­gen Ver­ord­nungs­än­de­run­gen (wir hal­ten Euch hier auf dem Lau­fen­den) und die Rege­lun­gen in Euren Gemein­den, Städ­ten und Land­krei­sen. Auch ist die 15-km Umkreis­re­ge­lung (bb-viewer.geobasis-bb.de -> Kar­ten­ebe­ne -> Corona:15km-Grenze ) zu beach­ten, wenn im Land­kreis der Inzi­denz­wert über 200 liegt. Hier fin­det Ihr die Hygie­ne­richt­li­ni­en des BBFV für Ulti­ma­te und Disc­golf.

Auf­grund der der­zei­ti­gen Ein­schrän­kun­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie kön­nen DOSB-Lizen­zen im C- und B‑Bereich, die inner­halb bzw. zum Ende des Jah­res 2021 ungül­tig wer­den, auch ohne kom­plet­ten Fort­bil­dungs­nach­weis um wei­te­re 12 Mona­te ver­län­gert werden.

Online-Fris­bee-Ver­an­stal­tung

Wie in den letz­ten Mona­ten wer­den auch bis auf Wei­te­res die nächs­ten Ver­eins- und Ver­bands­ver­samm­lun­gen digi­tal erfol­gen. Die Rechts­grund­la­ge dafür ist das Coro­na-Abmil­de­rungs­ge­setz (Art. 2, § 5, Abs. 2) und gilt zunächst bis Ende 2021. So fin­det auch der BBFV-Ver­bands­tag am 17.02.2021 um 18:30 Uhr erst­mals digi­tal statt.

Corona: Sportbetrieb outdoor und indoor weitgehend möglich – Hygienekonzept beachten!

Ulti­ma­te-Trai­ning gemäß Hygienekonzept

Lie­be Frisbeesportler:innen in Bran­den­burg, bit­te hal­tet Euch an den Spi­rit of the Game – der heißt nach wie vor im Ulti­ma­te, beim Disc­golf oder im Free­style: Abstand hal­ten und Hygie­ne­re­geln und ‑kon­zep­te ein­hal­ten! Aller­dings kann für die rei­ne Sport­aus­übung out­door und seit dem 03.09.2020 auch indoor vom all­ge­mei­nen Abstands­ge­bot abge­wi­chen wer­den. Der BBFV dankt für Eure Mitwirkung !

Der Sport­be­trieb ist gem. aktu­el­ler Ver­ord­nung mit Hygie­ne­kon­zept und unter Beach­tung der Hygie­ne­re­geln wie­der weit­ge­hend mög­lich. In geschlos­se­nen Räu­men ist eine Grup­pen­grö­ße von max. 30 Per­so­nen und eine regel­mä­ßi­ge Lüf­tung zu beach­ten. Wei­ter­ge­hen­de Mög­lich­kei­ten bestehen für Bun­des­li­ga­teams und Kaderathleth:innen soweit dies im Rah­men des Hygie­ne­kon­zepts des Sport­fach­ver­ban­des BBFV erfolgt. Eben­so sind Tur­nie­re und Ver­an­stal­tun­gen (z.B. Ver­eins- oder Vor­stands­ver­samm­lun­gen) mög­lich. Der BBFV rät mög­lichst zu Online-Vari­an­ten bzw. dazu, die Zahl der Teil­neh­men­den auf das zwin­gend erfor­der­li­che Maß zu beschrän­ken. Für Ver­samm­lun­gen unter frei­em Him­mel ist die Ein­hal­tung des all­ge­mei­nen Abstands­ge­bots sowie die Steue­rung und Beschrän­kung des Zutritts und des Auf­ent­halts von Per­so­nen abzu­si­chern. Bei Ver­samm­lun­gen in geschlos­se­nen Räu­men ist zusätz­lich der regel­mä­ßi­ge Aus­tausch der Raum­luft durch Frisch­luft (raum­luft­tech­ni­sche Anla­gen sind ohne Umluft zu betrei­ben) und das Erfas­sen von Per­so­nen­da­ten in einer Anwe­sen­heits­lis­te zum Zwe­cke der Kon­takt­nach­ver­fol­gung sicher zu stel­len. Wei­ter­hin emp­fiehlt der BBFV das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung bei Indoor-Ver­an­stal­tun­gen/-Ver­samm­lun­gen.

Hier fin­det Ihr die Hygie­ne­richt­li­ni­en des BBFV für Ulti­ma­te und Disc­golf. Bit­te beach­tet auch even­tu­el­le Soner­re­ge­lun­gen in den Land­krei­sen, kreis­frei­en Städ­ten und Gemeinden.

Bit­te ver­folgt die seriö­sen Infos der jewei­li­gen Gesund­heits­äm­ter in den Land­krei­sen, auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne, des Robert-Koch-Insti­tuts und des Lan­des­sport­bun­des Brandenburg.

Nach­fol­gend eini­ge Links: Gesund­heits­amt Cott­bus, Gesund­heits­amt Elbe-Els­ter, Gesund­heits­amt Pots­dam, Land Bran­den­burg / Coro­na-Verordnung, LSB, RKI

Nutzt die Zeit wei­ter­hin für Eure Regel­auf­fri­schung und Regel­ak­kre­di­tie­rung .

Im Ulti­ma­te wer­den in 2020 kei­ne Deut­schen Meis­ter­schaf­ten mehr aus­ge­spielt. In Bran­den­burg sind Tur­nie­re und Bun­des­li­ga­spie­le unter Beach­tung der o.g. Rah­men­be­din­gun­gen wie­der möglich.