Zum Jahreswechsel bitten wir wieder unsere Mitgliedsvereine und ‑abteilungen ihren Mitgliederbestand beim LSB Brandenburg und beim DFV zu melden.
Der BBFV begrüßt es sehr, wenn die Meldungen möglichst zum Ende des Jahres 2023 erfolgen, auch wenn die Meldefrist beim LSB am 15.01.2024 endet.
Bei der Mitgliedermeldung im LSB werden die Mitglieder jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren und Geschlecht, erfasst. Zudem sollen die Frisbeesport-Vereine die Zugehörigkeit zu unserem Landesfachverband “Frisbeesport” angeben. Der Nachweis der lizenzierten Übungsleiter ist nur im Zuge der Abrechnung der „Vereinsförderung“ notwendig. Weitere Hinweise zur Mitgliedermeldung sowie die FAQ zu Verminext gibt es hier.
Wer Unterstützung im Rahmen der Mitgliedermeldung benötigt, kann sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB oder den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund wenden.
Die Meldungen beim DFV erfolgen wie gewohnt über Mitgliederverwaltung www.dfv-mv.de. Wer hier keine neuen Mitgliedermeldungen vornimmt, für den werden die bisherigen Mitgliederbestände automatisch übernommen; trotzdem empfehlen wir eine Aktualisierung vorzunehmen, um den Datenbestand auf Aktualität zu überprüfen.
Der BBFV empfiehlt die Mitgliedermeldungen bei LSB und DFV zeitnah und jeweils aktuell vorzunehmen.