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Einladung zum Landesverbandstag 2026

Wie jedes Jahr laden wir alle Inter­es­sier­ten auch 2026 wie­der zu unse­rem dies­jäh­ri­gen Lan­des­ver­bands­tag ein!

Datum: 17. Febru­ar 2026

Uhr­zeit: 19 Uhr bis ca. 22 Uhr

Ort: online oder vor Ort (Uni­ver­si­tät Pots­dam, Cam­pus Neu­es Palais, Haus 6, Raum 0.23/24, Am Neu­en Palais 10, 14469 Pots­dam; Online-Ein­wahl­da­ten bit­te per Mail an vorstand[ät]bbfv.org erfragen)

Wir wer­den das Jahr 2025 resü­mie­ren und einen Aus­blick auf das Jahr 2026 geben.

Wir freu­en uns über eure Teilnahme!

Corona Update: auch Veranstaltungen wieder möglich

Die aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg lässt den Frisbeesportler:innen wie­der (fast) alles zu. 

Out­door ist Ulti­ma­te Fris­bee (Kon­takt­sport) und Disc­golf (kon­takt­lo­ser Sport) ohne Begren­zung der Anzahl von Sportler:innen und ohne ver­pflich­ten­den Test mög­lich – der BBFV emp­fiehlt wei­ter­hin die kos­ten­lo­sen Tests vor dem Sport zu nut­zen. Ein­zi­ge recht­li­che Vor­au­set­zung ist, dass die Sportler:innen asym­pto­ma­tisch sind.

Sport­ver­an­stal­tung sind auch mit Besu­chern unter Beach­tung eini­ger Regeln wie­der mög­lich. Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bis zu 500 zeit­gleich anwe­sen­den Besucher:innen zuläs­sig. Sport­aus­üben­de und Funk­ti­ons­per­so­nal zäh­len nicht zu den Besucher:iInnen. Die Ver­an­stal­ter müs­sen im Hygie­ne­kon­zept sicherstellen: 

1. vor­he­ri­ge­Ter­min­ver­ga­be,

2. Zutritt nur für sym­ptom­freie Per­so­nen sowie nega­tiv getes­te­te Per­so­nen (ab 6 Jah­ren), geimpft oder gene­se­ne Personen,

3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung, 

4. Ein­hal­tung des Abstandsgebotsund, 

5. der Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren); die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Parkplätze, 

6. Absi­che­rung der Kontaktnachverfolgung.

Fris­bee­s­port in Schu­le, Kita und Hort ist auch wie­der möglich.

Ver­eins­sit­zun­gen sind Ver­an­stal­tun­gen ohne Unter­hal­tungs­cha­rak­ter und sind unter frei­em Him­mel mit bis zu 500 und in geschlos­se­nen Räu­men mit bis zu 200 zeit­gleich anwe­sen­den Ver­eins­mit­glie­dern, ein­schließ­lich Gäs­ten zuläs­sig. Im Hygie­ne­kon­zept muss sicher­ge­stellt sein, dass 1. nur sym­ptom­freie Per­so­nen teil­neh­men, 2. Abstands­ge­bo­tund, 3. Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren) ein­ge­hal­ten wird; die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs-und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Park­plät­ze, 4. Kon­takt­nach­ver­fol­gung ermög­licht wird, 5. in geschlos­se­nen Räu­men regel­mä­ßig ein Luft­aus­tausch stattfindet.

Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten Regeln zum Sport- und Ver­eins­le­ben in einer über­sicht­li­chen Tabel­le zusammengefasst.

Der BBFV freut sich auf einen Som­mer mit vie­len Frisbeesport-Events!