1. Was wird gefördert?
Im BBFV organisierte Vereinsmitglieder können ihre Teilnahme an höherklassigen Wettkämpfen finanziell bezuschussen lassen. Dies gilt für aktiv Teilnehmende im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 21 Jahren, für den Behinderten- und Gehörlosensport sowie für alle Wettkampf- und Schiedsrichter ohne Altersbegrenzung.
Es werden nur Teilnahmen an den abschließend genannten Wettkämpfen gefördert:
- Landesmeisterschaften/höchste Spielklasse im Land
- Landespokalwettkämpfe (nur Endrunde/Endwettkampf)
- Länderübergreifende Regionalmeisterschaften und Regionalpokalwettkämpfe
- Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften
- Deutsche Meisterschaften
- Kinder- und Jugendsportspiele des LSB
Für die finanzielle Förderung der aktiv Teilnehmenden im Kinder- und Jugendsportbereich spielt es dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Wettkämpfe nur auf diese Altersklassen bezogen sind. Maßgeblich ist die Altersgrenze von 21 Jahren für die jeweiligen Aktiven. Es können also Teilnehmer bis 21 Jahre auch im Erwachsenenbereich gefördert werden.
2. Welche Kosten werden bezuschusst?
Der Zuschuss erfolgt in Form eines Festbetrages zu den Gesamtausgaben. Grundlage hierfür sind zum Einen die Reisekosten und zum Anderen ein individuelles Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten sind erst ab einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mehr als 100 km vom Vereinsort zum Wettkampfort förderwürdig. Folgende Reisekosten werden dann anerkannt:
- Bahntarif 2. Klasse und ÖPNV
- privater oder vereinseigener Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
- extern gemieteter Bus (mindestens 15 förderfähige Teilnehmer) mit bis zu 1,00 €/km
Bei den Reisekosten können zusätzlich Personen einbezogen werden, welche Betreuungs- oder Aufsichtspflichten gegenüber teilnehmenden Kindern-/Jugendlichen wahrnehmen.
Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung sind förderwürdig, sofern einer der o.g. Wettkämpfe außerhalb des Landes Brandenburg stattfindet oder es sich um eine im Land Brandenburg stattfindende überregionale Meisterschaft handelt. Bei letzterem muss jedoch zusätzlich eine mehr als 24-stündige Abwesenheit vom Vereinssitz notwendig sein. Das Tagegeld beträgt bis zu 24 € pro Teilnehmer und Tag.
3. Wie erfolgen Antrag und Nachweis?
Die Anträge müssen durch den jeweiligen Verein noch vor Beginn der Wettkämpfe bzw. der Wettkampfsaison an den BBFV in schriftlicher Form gestellt werden. Ein Formular gibt es hierfür nicht. Diese Anträge werden dann vom BBFV zeitnah an den LSB weitergeleitet, wo somit der Finanzbedarf vorab festgestellt wird. Die entstehenden Wettkampfkosten müssen zunächst selbst verauslagt werden und dann mittels Verwendungsnachweisen belegt werden. Als Verwendungsnachweise gelten die Formulare „Wettkampfkosten“ (für Individualsport allgemein, oder für alle zur Beantragung von Tagegeld) sowie „Wettkampkosten Spielsportarten“ (für Spielsportarten, aber nur Reisekosten). Bei Anmietung eines Reisebusses gelten Mietvertrag und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis.
Die ausgefüllten Verwendungsnachweise sind dann spätestens zwei Monate nach Ende des Wettkampfs bzw. der Saison beim BBFV einzureichen. Dort werden sie nach einer Prüfung zeitnah an den LSB weitergereicht. Vom LSB erfolgt dann die rückwirkende Bezuschussung.
Anzumerken ist, dass für Wettkämpfe im November/Dezember die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise beim LSB auf den 15. Januar des Folgejahres begrenzt ist.