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Fördermittel Teil 2: Wettkampfkosten

1. Was wird gefördert?

Im BBFV orga­ni­sier­te Ver­eins­mit­glie­der kön­nen ihre Teil­nah­me an höher­klas­si­gen Wett­kämp­fen finan­zi­ell bezu­schus­sen las­sen. Dies gilt für aktiv Teil­neh­men­de im Kin­der- und Jugend­be­reich bis zu einem Alter von 21 Jah­ren, für den Behin­der­ten- und Gehör­lo­sen­s­port sowie für alle Wett­kampf- und Schieds­rich­ter ohne Altersbegrenzung.

Es wer­den nur Teil­nah­men an den abschlie­ßend genann­ten Wett­kämp­fen gefördert:

  • Landesmeisterschaften/höchste Spiel­klas­se im Land
  • Lan­des­po­kal­wett­kämp­fe (nur Endrunde/Endwettkampf)
  • Län­der­über­grei­fen­de Regio­nal­meis­ter­schaf­ten und Regionalpokalwettkämpfe
  • Qua­li­fi­ka­ti­on zu den Deut­schen Meisterschaften
  • Deut­sche Meisterschaften
  • Kin­der- und Jugend­sport­spie­le des LSB

Für die finan­zi­el­le För­de­rung der aktiv Teil­neh­men­den im Kin­der- und Jugend­sport­be­reich spielt es dabei kei­ne Rol­le, ob die jewei­li­gen Wett­kämp­fe nur auf die­se Alters­klas­sen bezo­gen sind. Maß­geb­lich ist die Alters­gren­ze von 21 Jah­ren für die jewei­li­gen Akti­ven. Es kön­nen also Teil­neh­mer bis 21 Jah­re auch im Erwach­se­nen­be­reich geför­dert werden.

2. Wel­che Kos­ten wer­den bezuschusst?

Der Zuschuss erfolgt in Form eines Fest­be­tra­ges zu den Gesamt­aus­ga­ben. Grund­la­ge hier­für sind zum Einen die Rei­se­kos­ten und zum Ande­ren ein indi­vi­du­el­les Tage­geld für Unter­kunft und Verpflegung.

Rei­se­kos­ten sind erst ab einer Gesamt­stre­cke (Hin- und Rück­fahrt) von mehr als 100 km vom Ver­eins­ort zum Wett­kampf­ort för­der­wür­dig. Fol­gen­de Rei­se­kos­ten wer­den dann anerkannt:

  • Bahn­ta­rif 2. Klas­se und ÖPNV
  • pri­va­ter oder ver­eins­ei­ge­ner Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
  • extern gemie­te­ter Bus (min­des­tens 15 för­der­fä­hi­ge Teil­neh­mer) mit bis zu 1,00 €/km

Bei den Rei­se­kos­ten kön­nen zusätz­lich Per­so­nen ein­be­zo­gen wer­den, wel­che Betreu­ungs- oder Auf­sichts­pflich­ten gegen­über teil­neh­men­den Kin­dern-/Ju­gend­li­chen wahrnehmen.

Tage­geld für Unter­kunft und Ver­pfle­gung sind för­der­wür­dig, sofern einer der o.g. Wett­kämp­fe außer­halb des Lan­des Bran­den­burg statt­fin­det oder es sich um eine im Land Bran­den­burg statt­fin­den­de über­re­gio­na­le Meis­ter­schaft han­delt. Bei letz­te­rem muss jedoch zusätz­lich eine mehr als 24-stün­di­ge Abwe­sen­heit vom Ver­eins­sitz not­wen­dig sein. Das Tage­geld beträgt bis zu 24 € pro Teil­neh­mer und Tag.

3. Wie erfol­gen Antrag und Nachweis?

Die Anträ­ge müs­sen durch den jewei­li­gen Ver­ein noch vor Beginn der Wett­kämp­fe bzw. der Wett­kampf­sai­son an den BBFV in schrift­li­cher Form gestellt wer­den. Ein For­mu­lar gibt es hier­für nicht. Die­se Anträ­ge wer­den dann vom BBFV zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­lei­tet, wo somit der Finanz­be­darf vor­ab fest­ge­stellt wird. Die ent­ste­hen­den Wett­kampf­kos­ten müs­sen zunächst selbst ver­aus­lagt wer­den und dann mit­tels Ver­wen­dungs­nach­wei­sen belegt wer­den. Als Ver­wen­dungs­nach­wei­se gel­ten die For­mu­la­re „Wett­kampf­kos­ten“ (für Indi­vi­du­al­sport all­ge­mein, oder für alle zur Bean­tra­gung von Tage­geld) sowie „Wett­kamp­kos­ten Spiel­sport­ar­ten“ (für Spiel­sport­ar­ten, aber nur Rei­se­kos­ten). Bei Anmie­tung eines Rei­se­bus­ses gel­ten Miet­ver­trag und Zah­lungs­nach­weis als Verwendungsnachweis.

Die aus­ge­füll­ten Ver­wen­dungs­nach­wei­se sind dann spä­tes­tens zwei Mona­te nach Ende des Wett­kampfs bzw. der Sai­son beim BBFV ein­zu­rei­chen. Dort wer­den sie nach einer Prü­fung zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­reicht. Vom LSB erfolgt dann die rück­wir­ken­de Bezuschussung.

Anzu­mer­ken ist, dass für Wett­kämp­fe im November/Dezember die Frist zur Abga­be der Ver­wen­dungs­nach­wei­se beim LSB auf den 15. Janu­ar des Fol­ge­jah­res begrenzt ist.

Fördermittel – Teil 1

In den nächs­ten Wochen und Mona­ten möch­te der BBFV Euch in einer Serie dar­stel­len, wel­che För­der­mög­lich­kei­ten die bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port­ver­ei­ne haben.

Wir star­ten mit Teil 1, der LSB-Ver­eins­för­de­rung.

Was wird geför­dert? Als Ver­eins­för­de­rung erhält der Ver­ein pro Mit­glied einen
bestimm­ten För­der­be­trag. Die ent­spre­chen­den För­der­mit­tel kön­nen für Ent­gel­te an die im Sport­ver­ein täti­gen Übungs- und Jugend­lei­ter sowie Ver­eins­ma­na­ger, jeweils mit gül­ti­ger Lizenz, für die Beschaf­fung von Sport­ge­rä­ten für den Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb sowie für die Aus­ga­ben sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke des Sport­ver­eins ein­ge­setzt wer­den.
Ent­gel­te an Übungs­lei­ter ohne gül­ti­ge Lizenz dür­fen nicht bezu­schusst wer­den. Bei­spiel­wei­se könnt Ihr Euch über die­se För­der­richt­li­nie die Beschaf­fung von Disc­golf­schei­ben, Disc­golf­kör­ben oder Ulti­mat­schei­ben för­dern lassen.

Wie hoch ist die För­de­rung? Die För­de­rung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eige­nem Ver­eins­mit­glied, wel­ches mit der Jah­res­mel­dung beim LSB gemel­det ist.

Wie erfolgt der Antrag? Die Antrag­stel­lung erfolgt durch den Ver­ein zusam­men mit der jähr­li­chen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jewei­li­gen Jah­res. Der Maß­nah­me­be­ginn vor Ver­trags­ab­schluss wird zuge­las­sen. Die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel wird durch einen pri­vat­recht­li­chen Ver­trag gere­gelt. Die Aus­zah­lung an den Ver­ein erfolgt auf der Grund­la­ge des geprüf­ten Verwendungsnachweises.

Was ist beim Ver­wen­dungs­nach­weis zu beach­ten? Der Zuwen­dungs­emp­fän­ger weist die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung der Mit­tel bis zum 31.10. des lau­fen­den Jah­res durch die Vor­la­ge des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung Bezu­schus­sung ÜL, JL und VM“ und / oder des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke und Sport­ge­rä­te“ nach.
Die Anga­ben in dem Ver­wen­dungs­nach­weis müs­sen mit den Ein­trä­gen in den Büchern und Bele­gen des Ver­eins übereinstimmen.

Förderideen erwünscht!

Der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band e. V. ist 2021 erst­mals in der Lage Maß­nah­men zur Pfle­ge und För­de­rung des Fris­bee­s­ports finan­zi­ell zu unterstützen.

Geför­dert wer­den soll der Sport‑, Spiel‑, Übungs- und Kurs­be­trie­bes auch im Frei­zeit- und Brei­ten­sport, ein leis­tungs­ori­en­tier­ter Trai­nings­be­trieb, sport­spe­zi­fi­sche sowie über­grei­fen­de Sport- und Ver­bands­ver­an­stal­tun­gen, Maß­nah­men und Ver­an­stal­tun­gen für die Ver­bands­ju­gend, Aus-/Wei­ter­bil­dung und Ein­satz von sach­ge­mäß aus­ge­bil­de­ten Übungsleiter:innen, Trainer:innen sowie Helfer:innen, Maß­nah­men und Ver­an­stal­tun­gen zur Erhal­tung und För­de­rung des kör­per­li­chen, see­li­schen und geis­ti­gen Wohlbefindens.

Ihr habt Vor­schlä­ge und Ideen für einen gut ange­leg­ten För­der­mit­tel­ein­satz? Dann mel­det Euch ger­ne bis Ende Juni beim Vor­stand des BBFV. Wir freu­en uns über Eure Anträ­ge und Ideen.