Der BBFV erinnert an die Möglichkeit, über die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Erhalt von Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag, Wohngeld,…), die Teilnahme am Frisbeesport und Vereinsleben zu erleichtern.
Mit der BuT-Leistung soll Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Teilnahme in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen ermöglicht und angeleitete Aktivität u.a. im sportlichen Bereich gefördert werden. Die Leistung im Wert von monatlich pauschal 15 EUR kann gewährt werden für:
- Beiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Frisbeeverein),
- Teilnahme an Freizeiten (z. B. Frisbeecamp, Discgolffreizeit o.ä.)
Nach Vorlage einer Teilnahmebestätigung an der sozialen und kulturellen, sportlichen Teilhabe erhält der Antragsteller (teilw. auch der Verein) den monatlichen Betrag als Geldleistung, um Aufwendungen für Beiträge usw. bezahlen zu können
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene teilw. bis 25 Jahre aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II),
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Die Gelder können bei den Sozialämtern der Städte und Landkreise beantragt werden. Für z.B. Potsdam findet man Merkblätter, Antragsunterlagen und Ansprechpartner im Bereich Soziale Leistungen. Weitere Links findet Ihr für Cottbus, Elbe-Elster, Oberhavel oder auf den Homepages der anderen Landkreise und kreisfreien Städte.