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Schul- und Kita-Kinder an Discgolf oder Ultimate heranführen? Der LSB fördert!

För­der­mit­tel Teil 3: För­de­rung von Pro­jek­ten Ver­ein und Schule/Kita

Was wird gefördert?

Um Kin­der und Jugend­li­che für den Sport zu begeis­tern und an die Ver­ei­ne her­an­zu­füh­ren bie­tet der Lan­des­sport­bund die För­de­rung von Pro­jek­ten zwi­schen Sport­ver­ei­nen auf der einen Sei­te und Schu­len (Richt­li­nie 7.1)oder Kitas (Richt­li­nie 7.3) auf der ande­ren Sei­te an.

Neben der Mög­lich­keit zur Gewin­nung neu­er Ver­eins­mit­glie­der ist dies ein gutes Mit­tel das Ange­bot der Ver­ei­ne über die betei­lig­ten Kin­der und Jugend­li­chen hin­aus in den Fami­li­en und inner­halb der Schu­le bekannt zu machen. Die teil­neh­men­den Kin­der und Jugend­li­chen sind zudem über die Unfall­kas­se des Lan­des abge­si­chert, da es sich um eine schu­li­sche Ver­an­stal­tung handelt.

Der durch­füh­ren­de Sport­ver­ein kann dafür eine För­de­rung bean­tra­gen. Vor­aus­set­zun­gen sind u.a. die grund­sätz­lich wöchent­li­che Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen (Kate­go­rie A) über ein Schul­jahr hin­weg. Auch ist ein 14-tägi­ger Rhyth­mus mög­lich. Es sind auch Pro­jek­te mit ins­ge­samt kür­ze­re Lauf­zeit (Kate­go­rie B) mög­lich, sofern die Ver­an­stal­tun­gen von sich aus sport­art- oder sai­son­be­ding­ten (z.B. Wasser‑, Win­ter­sport) Gren­zen unterliegen.

Es müs­sen min­des­tens zehn Kin­der oder Jugend­li­che an dem Pro­jekt / der Übungs­grup­pe teil­neh­men. Im Behin­der­ten­sport oder in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len liegt die Min­dest­an­zahl bei sechs.

Die Ver­an­stal­tun­gen selbst müs­sen durch Sport­leh­rer, lizen­sier­te Übungs­lei­ter oder Trai­ner durch­ge­führt wer­den. Mög­lich ist auch die Durch­füh­rung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eige­ne Lizenz­aus­bil­dung bis zum Ende des Pro­jek­tes erfolg­reich abschließt.

Wie wird gefördert?

Die finan­zi­el­le För­de­rung erfolgt in Form eines fes­ten Zuschus­ses zu den Gesamt­aus­ga­ben. Der maxi­ma­le Zuschuss liegt hier pro Schul­jahr bei 1000 Euro.

Der Zuschuss ist zweck­ge­bun­den wie folgt möglich:

1.       Hono­rie­rung des Übungsleiters/Trainers, maxi­mal 15 Euro je Stun­de (aus­ge­nom­men sind Leh­rer und Ver­eins­mit­ar­bei­ter wäh­rend der Arbeitszeit)

2.       Anschaf­fung von Klein­sport­ge­rä­ten wie Ulti­ma­te- oder Disc­golf­schei­ben, Fach­lek­tü­re, Lehr­ma­te­ri­al, Spe­zi­al­soft­ware oder Kennzeichnungswesten

3.       Rei­se- und Trans­port­kos­ten für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie B

Für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie A ist im lau­fen­den Schul­jahr wöchent­lich min­des­tens eine Ver­an­stal­tung / Übungs­ein­heit a 60 Minu­ten durchzuführen.

Für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie B sind im Pro­jekt­zeit­raum min­des­tens 30 Ver­an­stal­tun­gen / Übungs­ein­hei­ten a 60 Minu­ten durchzuführen.

Sowohl für Pro­jek­te der Kate­go­rie A wie auch der Kate­go­rie B gilt, dass eine Redu­zie­rung der Ver­an­stal­tun­gen zu einer Ver­rin­ge­rung des Zuschus­ses um 25 Euro je nicht durch­ge­führ­ter Ver­an­stal­tung führt.

Ver­an­stal­tun­gen in Feri­en­zei­ten sowie Ver­eins­trai­nings wer­den hier nicht bezuschusst.

Wie funktioniert’s?

Der jewei­li­ge Kreis-/Stadt­sport­bund ist für die Abwick­lung und Aus­zah­lung der För­der­mit­tel zustän­dig. Noch vor Beginn eines Schul­jah­res wird von dort ein pau­scha­ler Antrag beim Lan­des­sport­bund gestellt. Bereits für die­sen „Pau­schal­an­trag“, wie auch für die spä­te­re kon­kre­te Bean­tra­gung zur Pro­jekt­för­de­rung soll­te der betref­fen­de Sport­ver­ein früh­zei­tig Kon­takt zu sei­nem Kreis-/Stadt­sport­bund auf­neh­men, um dort das Pro­jekt anzu­kün­di­gen und Antrags­fris­ten zu erfra­gen (i.d.R. Anfang August!). Die­se wer­den in Bran­den­burg nicht ein­heit­lich gehand­habt. Sel­bi­ges gilt für die Abga­be­frist von Ver­wen­dungs­nach­wei­sen nach Ende des Pro­jek­tes / Schuljahres.

Für die dann fol­gen­de kon­kre­te Bean­tra­gung wird durch den Sport­ver­ein (Maß­nah­me­trä­ger) das Form­blatt „Antrag Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schu­le“ (bzw. Kita) an den zustän­di­gen Kreis-/Stadt­sport­bund zur Prü­fung und Wei­ter­lei­tung an den Lan­des­sport­bund gesandt. Zu beach­ten ist, dass die­ser Antrag vom Schul­lei­ter und dem Vor­stand des Sport­ver­eins bereits unter­schrie­ben und gestem­pelt sein muss.

Wird dann eine För­de­rung sei­tens des Lan­des­sport­bun­des bewil­ligt, erhält der bean­tra­gen­de Ver­ein eine schrift­li­che Mit­tei­lung über sei­nen Kreis-/Stadt­sport­bund.

Für die letzt­end­li­che Aus­zah­lung der För­der­mit­tel hat der bean­tra­gen­de Ver­ein die voll­stän­di­ge Abrech­nung beim Kreis-/Stadt­sport­bund vor­zu­le­gen. Für die hier­zu nöti­gen Ver­wen­dungs­nach­wei­se ste­hen fol­gen­de Form­blät­ter zur Verfügung:

1.       Verwendungsnachweis/Sachbericht Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schule

2.       Teil­neh­mer­lis­te Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schule

3.       Beleg­lis­te

Im Rah­men des gesam­ten Ver­fah­rens ist zu emp­feh­len, einen früh­zei­ti­gen und engen Kon­takt zum eige­nen Kreis-/Stadt­sport­bund auf­zu­bau­en. Alle För­der­richt­li­ni­en und Unter­la­gen fin­det Ihr hier. In Pots­dam erfol­gen sol­che Koope­ra­tio­nen bereits erfolg­reich – bei wei­te­rem Infor­ma­ti­ons­be­darf fragt auch bei den Gold­fin­gers oder dem BBFV an!