Fördermittel Teil 3: Förderung von Projekten Verein und Schule/Kita
Was wird gefördert?
Um Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und an die Vereine heranzuführen bietet der Landessportbund die Förderung von Projekten zwischen Sportvereinen auf der einen Seite und Schulen (Richtlinie 7.1)oder Kitas (Richtlinie 7.3) auf der anderen Seite an.
Neben der Möglichkeit zur Gewinnung neuer Vereinsmitglieder ist dies ein gutes Mittel das Angebot der Vereine über die beteiligten Kinder und Jugendlichen hinaus in den Familien und innerhalb der Schule bekannt zu machen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zudem über die Unfallkasse des Landes abgesichert, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
Der durchführende Sportverein kann dafür eine Förderung beantragen. Voraussetzungen sind u.a. die grundsätzlich wöchentliche Durchführung der Veranstaltungen (Kategorie A) über ein Schuljahr hinweg. Auch ist ein 14-tägiger Rhythmus möglich. Es sind auch Projekte mit insgesamt kürzere Laufzeit (Kategorie B) möglich, sofern die Veranstaltungen von sich aus sportart- oder saisonbedingten (z.B. Wasser‑, Wintersport) Grenzen unterliegen.
Es müssen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche an dem Projekt / der Übungsgruppe teilnehmen. Im Behindertensport oder in begründeten Ausnahmefällen liegt die Mindestanzahl bei sechs.
Die Veranstaltungen selbst müssen durch Sportlehrer, lizensierte Übungsleiter oder Trainer durchgeführt werden. Möglich ist auch die Durchführung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eigene Lizenzausbildung bis zum Ende des Projektes erfolgreich abschließt.
Wie wird gefördert?
Die finanzielle Förderung erfolgt in Form eines festen Zuschusses zu den Gesamtausgaben. Der maximale Zuschuss liegt hier pro Schuljahr bei 1000 Euro.
Der Zuschuss ist zweckgebunden wie folgt möglich:
1. Honorierung des Übungsleiters/Trainers, maximal 15 Euro je Stunde (ausgenommen sind Lehrer und Vereinsmitarbeiter während der Arbeitszeit)
2. Anschaffung von Kleinsportgeräten wie Ultimate- oder Discgolfscheiben, Fachlektüre, Lehrmaterial, Spezialsoftware oder Kennzeichnungswesten
3. Reise- und Transportkosten für Projekte der o.g. Kategorie B
Für Projekte der o.g. Kategorie A ist im laufenden Schuljahr wöchentlich mindestens eine Veranstaltung / Übungseinheit a 60 Minuten durchzuführen.
Für Projekte der o.g. Kategorie B sind im Projektzeitraum mindestens 30 Veranstaltungen / Übungseinheiten a 60 Minuten durchzuführen.
Sowohl für Projekte der Kategorie A wie auch der Kategorie B gilt, dass eine Reduzierung der Veranstaltungen zu einer Verringerung des Zuschusses um 25 Euro je nicht durchgeführter Veranstaltung führt.
Veranstaltungen in Ferienzeiten sowie Vereinstrainings werden hier nicht bezuschusst.
Wie funktioniert’s?
Der jeweilige Kreis-/Stadtsportbund ist für die Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel zuständig. Noch vor Beginn eines Schuljahres wird von dort ein pauschaler Antrag beim Landessportbund gestellt. Bereits für diesen „Pauschalantrag“, wie auch für die spätere konkrete Beantragung zur Projektförderung sollte der betreffende Sportverein frühzeitig Kontakt zu seinem Kreis-/Stadtsportbund aufnehmen, um dort das Projekt anzukündigen und Antragsfristen zu erfragen (i.d.R. Anfang August!). Diese werden in Brandenburg nicht einheitlich gehandhabt. Selbiges gilt für die Abgabefrist von Verwendungsnachweisen nach Ende des Projektes / Schuljahres.
Für die dann folgende konkrete Beantragung wird durch den Sportverein (Maßnahmeträger) das Formblatt „Antrag Kooperation Sportverein und Schule“ (bzw. Kita) an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund zur Prüfung und Weiterleitung an den Landessportbund gesandt. Zu beachten ist, dass dieser Antrag vom Schulleiter und dem Vorstand des Sportvereins bereits unterschrieben und gestempelt sein muss.
Wird dann eine Förderung seitens des Landessportbundes bewilligt, erhält der beantragende Verein eine schriftliche Mitteilung über seinen Kreis-/Stadtsportbund.
Für die letztendliche Auszahlung der Fördermittel hat der beantragende Verein die vollständige Abrechnung beim Kreis-/Stadtsportbund vorzulegen. Für die hierzu nötigen Verwendungsnachweise stehen folgende Formblätter zur Verfügung:
1. Verwendungsnachweis/Sachbericht Kooperation Sportverein und Schule
2. Teilnehmerliste Kooperation Sportverein und Schule
3. Belegliste
Im Rahmen des gesamten Verfahrens ist zu empfehlen, einen frühzeitigen und engen Kontakt zum eigenen Kreis-/Stadtsportbund aufzubauen. Alle Förderrichtlinien und Unterlagen findet Ihr hier. In Potsdam erfolgen solche Kooperationen bereits erfolgreich – bei weiterem Informationsbedarf fragt auch bei den Goldfingers oder dem BBFV an!