Das Land Brandenburg hat die 7. Eindämmungsverordnung in Kraft gesetzt; sie gilt ab dem 8.3.21 und ermöglicht wieder einige lang ersehnte Frisbeesport-Aktivitäten.
Die vollständige Fassung kann hier im elektronischen Normenverzeichnis des Landes Brandenburg nachgelesen werden. Auf Basis der neuen Verordnung hat der BBFV sein Hygienekonzept für Ultimate und Discgolf aktualisiert. Es dürfen nun wieder unter freiem Himmel Trainings mit bis zu 20 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr stattfinden. Auch ist kontaktloses Training unter freiem Himmel in Gruppen bis zu maximal 10 Personen je 800 m² wieder möglich. Es sind Kontaktlisten zu führen.
Der BBFV bittet seine Mitglieder, sich streng an die Vorgaben, des Landes, der Kreise, der Sportanlagen sowie an die BBFV-Hygienekonzepte zu halten. Wir weisen darauf hin, möglichst die Corona-Warn-App zu nutzen, die angebotenen kostenlosen Schnelltests wahrzunehmen; so bietet z.B. die Stadt Potsdam derzeit 2 kostenlose Schnelltest pro Einwohner und Woche an, bis die Schnelltests des Bundes angelaufen sind. Weiterhin sind die Regeln zum Abstand, zur Hygiene und zum Maskentragen zu beachten, damit die Eindämmung des Coronavirus weiter gelingt.