Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen – endlich kommt wieder Bewegung in das Sportland Brandenburg. Die wichtigsten Bedingungen: Die Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten müssen stabil unter 100 sein und die obligatorischen Hygienemaßnahmen greifen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wichtigsten sportspezifischen Rahmenbedingen in einer Übersicht zusammengefasst.
Übersicht des MBJS zu den Regeln im Sport
Hier sind auch Regelungen z.B. für Bundesligateams enthalten. Die wichtigsten Regelungen sind:
Die Größenbegrenzung der Trainingsgruppen für kontaktlosen Sport im Freien (Discgolf, Werfen) entfällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kontaktsport (Ultimate Frisbee) mit maximal 10 Personen erst einmal noch bestehen. Alle Personen müssen symptomfrei sein. Zudem muss ein negativer Test vorliegen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Bundesligateams, der im Rahmen des Nutzungs- und Hygienekonzeptes stattfindet, ist ebenfalls zulässig.
Im Sport kommen im Wesentlichen zwei Varianten eines Testnachweises in Betracht: Dazu gehört der schriftlich oder digital ausgestellte Nachweis eines Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch ein Nachweis auf Grundlage eines sog. Selbsttests, der ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist möglich. Die Selbsttests müssen gemäß § 2 Nummer 7 lit.a) COVID-19-Schutzmaßnamen-Ausnahmeverordnung „vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist“. Was dies genau im Einzelnen für Sportausübende, Trainerinnen und Trainer und die Vereine bedeutet, wird das MBJS noch separat erläutern und anschließend auch veröffentlichen.
Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impf- bzw. Genesenennachweises sind und diesen Nachweis erbringen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung), denn sie sind negativ Getesteten gleichgestellt.
Aktuelle Eindämmungsverordnung (gilt bei einer Inzidenz unter 100)