In den nächsten Wochen und Monaten möchte der BBFV Euch in einer Serie darstellen, welche Fördermöglichkeiten die brandenburgischen Frisbeesportvereine haben.
Wir starten mit Teil 1, der LSB-Vereinsförderung.
Was wird gefördert? Als Vereinsförderung erhält der Verein pro Mitglied einen
bestimmten Förderbetrag. Die entsprechenden Fördermittel können für Entgelte an die im Sportverein tätigen Übungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, jeweils mit gültiger Lizenz, für die Beschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie für die Ausgaben satzungsgemäßer Zwecke des Sportvereins eingesetzt werden.
Entgelte an Übungsleiter ohne gültige Lizenz dürfen nicht bezuschusst werden. Beispielweise könnt Ihr Euch über diese Förderrichtlinie die Beschaffung von Discgolfscheiben, Discgolfkörben oder Ultimatscheiben fördern lassen.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eigenem Vereinsmitglied, welches mit der Jahresmeldung beim LSB gemeldet ist.
Wie erfolgt der Antrag? Die Antragstellung erfolgt durch den Verein zusammen mit der jährlichen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres. Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen. Die Bewilligung der Fördermittel wird durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt. Die Auszahlung an den Verein erfolgt auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises.
Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten? Der Zuwendungsempfänger weist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel bis zum 31.10. des laufenden Jahres durch die Vorlage des „Tabellarischen Sachberichts/Nachweis Vereinsförderung zur Abrechnung Bezuschussung ÜL, JL und VM“ und / oder des „Tabellarischen Sachberichts/Nachweis Vereinsförderung zur Abrechnung satzungsgemäßer Zwecke und Sportgeräte“ nach.
Die Angaben in dem Verwendungsnachweis müssen mit den Einträgen in den Büchern und Belegen des Vereins übereinstimmen.