Am 26. und 27.06.21 startete nach langer Coronapause endlich wieder der Spielbetrieb im Teamsport Ultimate Frisbee.
Den ersten Berlin-Brandenburg Spieltag absolvierte die Brandenburgische Vertretung äußerst erfolgreich. Im Mixed setzten sich die Potsdamer Goldfingers am Samstag in allen fünf Spielen durch: 16:9 und 9:8 gegen Disckick Berlin, 11:7 gegen Hucks Berlin und 12:4 gegen DJ Dahlem.
Auch am Sonntag in der Open-Division gewann der Goldfingers Ultimate Club Potsdam e.V. beide Spiele. Das märkische Team schlug die Berliner Teams Rotor 16:2 und DJ Dahlem 12:10.
Der BBFV freut sich auf einen sportlichen und coronaarmen Sommer!
In Finsterwalde unterstützt der lokale Discgolfverein, die N8Fiwa Discgonauts, zusammen mit den Stadtwerken Finsterwalde die Grundschule Nord im Sportbereich.
Nach dem in Potsdam bereits mehrere Kooperationen zwischen dem Ultimateverein Goldfingers und dem Discgolfverein Hyzernauts mit mehreren Schulen seit einigen Jahren laufen, intensivieren die Finsterwalder Discgolfer ihr Engagement in Schule und Bildung im Brandenburger Süden weiter.
Die Stadtwerke Finsterwalde unterstützen die Discgonauts mit Fangkörben, die die Discgonauts für die sportliche Betätigung und Ausbildung in der Grundschule Nord nutzen. Vielleicht ist das die Basis für eine weitere Kooperation zwischen Verein und Schule, die auch der Landessportbund Brandenburg mit 500 Euro jährlich über die Förderrichtlinie 7.1 (Kooperation Verein/Schule) bezuschusst.
Im BBFV organisierte Vereinsmitglieder können ihre Teilnahme an höherklassigen Wettkämpfen finanziell bezuschussen lassen. Dies gilt für aktiv Teilnehmende im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 21 Jahren, für den Behinderten- und Gehörlosensport sowie für alle Wettkampf- und Schiedsrichter ohne Altersbegrenzung.
Es werden nur Teilnahmen an den abschließend genannten Wettkämpfen gefördert:
Landesmeisterschaften/höchste Spielklasse im Land
Länderübergreifende Regionalmeisterschaften und Regionalpokalwettkämpfe
Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Kinder- und Jugendsportspiele des LSB
Für die finanzielle Förderung der aktiv Teilnehmenden im Kinder- und Jugendsportbereich spielt es dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Wettkämpfe nur auf diese Altersklassen bezogen sind. Maßgeblich ist die Altersgrenze von 21 Jahren für die jeweiligen Aktiven. Es können also Teilnehmer bis 21 Jahre auch im Erwachsenenbereich gefördert werden.
2. Welche Kosten werden bezuschusst?
Der Zuschuss erfolgt in Form eines Festbetrages zu den Gesamtausgaben. Grundlage hierfür sind zum Einen die Reisekosten und zum Anderen ein individuelles Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten sind erst ab einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mehr als 100 km vom Vereinsort zum Wettkampfort förderwürdig. Folgende Reisekosten werden dann anerkannt:
Bahntarif 2. Klasse und ÖPNV
privater oder vereinseigener Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
extern gemieteter Bus (mindestens 15 förderfähige Teilnehmer) mit bis zu 1,00 €/km
Bei den Reisekosten können zusätzlich Personen einbezogen werden, welche Betreuungs- oder Aufsichtspflichten gegenüber teilnehmenden Kindern-/Jugendlichen wahrnehmen.
Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung sind förderwürdig, sofern einer der o.g. Wettkämpfe außerhalb des Landes Brandenburg stattfindet oder es sich um eine im Land Brandenburg stattfindende überregionale Meisterschaft handelt. Bei letzterem muss jedoch zusätzlich eine mehr als 24-stündige Abwesenheit vom Vereinssitz notwendig sein. Das Tagegeld beträgt bis zu 24 € pro Teilnehmer und Tag.
3. Wie erfolgen Antrag und Nachweis?
Die Anträge müssen durch den jeweiligen Verein noch vor Beginn der Wettkämpfe bzw. der Wettkampfsaison an den BBFV in schriftlicher Form gestellt werden. Ein Formular gibt es hierfür nicht. Diese Anträge werden dann vom BBFV zeitnah an den LSB weitergeleitet, wo somit der Finanzbedarf vorab festgestellt wird. Die entstehenden Wettkampfkosten müssen zunächst selbst verauslagt werden und dann mittels Verwendungsnachweisen belegt werden. Als Verwendungsnachweise gelten die Formulare „Wettkampfkosten“ (für Individualsport allgemein, oder für alle zur Beantragung von Tagegeld) sowie „Wettkampkosten Spielsportarten“ (für Spielsportarten, aber nur Reisekosten). Bei Anmietung eines Reisebusses gelten Mietvertrag und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis.
Die ausgefüllten Verwendungsnachweise sind dann spätestens zwei Monate nach Ende des Wettkampfs bzw. der Saison beim BBFV einzureichen. Dort werden sie nach einer Prüfung zeitnah an den LSB weitergereicht. Vom LSB erfolgt dann die rückwirkende Bezuschussung.
Anzumerken ist, dass für Wettkämpfe im November/Dezember die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise beim LSB auf den 15. Januar des Folgejahres begrenzt ist.
Outdoor ist Ultimate Frisbee (Kontaktsport) und Discgolf (kontaktloser Sport) ohne Begrenzung der Anzahl von Sportler:innen und ohne verpflichtenden Test möglich – der BBFV empfiehlt weiterhin die kostenlosen Tests vor dem Sport zu nutzen. Einzige rechtliche Vorausetzung ist, dass die Sportler:innen asymptomatisch sind.
Sportveranstaltung sind auch mit Besuchern unter Beachtung einiger Regeln wieder möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucher:innen zulässig. Sportausübende und Funktionspersonal zählen nicht zu den Besucher:iInnen. Die Veranstalter müssen im Hygienekonzept sicherstellen:
1. vorherigeTerminvergabe,
2. Zutritt nur für symptomfreie Personen sowie negativ getestete Personen (ab 6 Jahren), geimpft oder genesene Personen,
3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung,
4. Einhaltung des Abstandsgebotsund,
5. der Maskenpflicht (ab 6 Jahren); die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze,
6. Absicherung der Kontaktnachverfolgung.
Frisbeesport in Schule, Kita und Hort ist auch wieder möglich.
Vereinssitzungen sind Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter und sind unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich anwesenden Vereinsmitgliedern, einschließlich Gästen zulässig. Im Hygienekonzept muss sichergestellt sein, dass 1. nur symptomfreie Personen teilnehmen, 2. Abstandsgebotund, 3. Maskenpflicht (ab 6 Jahren) eingehalten wird; die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs-und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze, 4. Kontaktnachverfolgung ermöglicht wird, 5. in geschlossenen Räumen regelmäßig ein Luftaustausch stattfindet.