Archiv für den Monat: Juni 2021

Wieder Ultimate in Berlin und Brandenburg

Am 26. und 27.06.21 star­te­te nach lan­ger Coro­na­pau­se end­lich wie­der der Spiel­be­trieb im Team­sport Ulti­ma­te Frisbee.

Den ers­ten Ber­lin-Bran­den­burg Spiel­tag absol­vier­te die Bran­den­bur­gi­sche Ver­tre­tung äußerst erfolg­reich. Im Mixed setz­ten sich die Pots­da­mer Gold­fin­gers am Sams­tag in allen fünf Spie­len durch: 16:9 und 9:8 gegen Dis­ckick Ber­lin, 11:7 gegen Hucks Ber­lin und 12:4 gegen DJ Dahlem.

Auch am Sonn­tag in der Open-Divi­si­on gewann der Gold­fin­gers Ulti­ma­te Club Pots­dam e.V. bei­de Spie­le. Das mär­ki­sche Team schlug die Ber­li­ner Teams Rotor 16:2 und DJ Dah­lem 12:10.

Der BBFV freut sich auf einen sport­li­chen und coro­naar­men Sommer!

Kooperation Frisbeeverein und Grundschule in Finsterwalde

In Fins­ter­wal­de unter­stützt der loka­le Disc­golf­ver­ein, die N8Fiwa Disc­go­nauts, zusam­men mit den Stadt­wer­ken Fins­ter­wal­de die Grund­schu­le Nord im Sportbereich.

Nach dem in Pots­dam bereits meh­re­re Koope­ra­tio­nen zwi­schen dem Ulti­ma­te­ver­ein Gold­fin­gers und dem Disc­golf­ver­ein Hyzer­n­auts mit meh­re­ren Schu­len seit eini­gen Jah­ren lau­fen, inten­si­vie­ren die Fins­ter­wal­der Disc­gol­fer ihr Enga­ge­ment in Schu­le und Bil­dung im Bran­den­bur­ger Süden weiter.

Die Stadt­wer­ke Fins­ter­wal­de unter­stüt­zen die Disc­go­nauts mit Fang­kör­ben, die die Disc­go­nauts für die sport­li­che Betä­ti­gung und Aus­bil­dung in der Grund­schu­le Nord nut­zen. Viel­leicht ist das die Basis für eine wei­te­re Koope­ra­ti­on zwi­schen Ver­ein und Schu­le, die auch der Lan­des­sport­bund Bran­den­burg mit 500 Euro jähr­lich über die För­der­richt­li­nie 7.1 (Koope­ra­ti­on Verein/Schule) bezuschusst.

Fördermittel Teil 2: Wettkampfkosten

1. Was wird gefördert?

Im BBFV orga­ni­sier­te Ver­eins­mit­glie­der kön­nen ihre Teil­nah­me an höher­klas­si­gen Wett­kämp­fen finan­zi­ell bezu­schus­sen las­sen. Dies gilt für aktiv Teil­neh­men­de im Kin­der- und Jugend­be­reich bis zu einem Alter von 21 Jah­ren, für den Behin­der­ten- und Gehör­lo­sen­s­port sowie für alle Wett­kampf- und Schieds­rich­ter ohne Altersbegrenzung.

Es wer­den nur Teil­nah­men an den abschlie­ßend genann­ten Wett­kämp­fen gefördert:

  • Landesmeisterschaften/höchste Spiel­klas­se im Land
  • Lan­des­po­kal­wett­kämp­fe (nur Endrunde/Endwettkampf)
  • Län­der­über­grei­fen­de Regio­nal­meis­ter­schaf­ten und Regionalpokalwettkämpfe
  • Qua­li­fi­ka­ti­on zu den Deut­schen Meisterschaften
  • Deut­sche Meisterschaften
  • Kin­der- und Jugend­sport­spie­le des LSB

Für die finan­zi­el­le För­de­rung der aktiv Teil­neh­men­den im Kin­der- und Jugend­sport­be­reich spielt es dabei kei­ne Rol­le, ob die jewei­li­gen Wett­kämp­fe nur auf die­se Alters­klas­sen bezo­gen sind. Maß­geb­lich ist die Alters­gren­ze von 21 Jah­ren für die jewei­li­gen Akti­ven. Es kön­nen also Teil­neh­mer bis 21 Jah­re auch im Erwach­se­nen­be­reich geför­dert werden.

2. Wel­che Kos­ten wer­den bezuschusst?

Der Zuschuss erfolgt in Form eines Fest­be­tra­ges zu den Gesamt­aus­ga­ben. Grund­la­ge hier­für sind zum Einen die Rei­se­kos­ten und zum Ande­ren ein indi­vi­du­el­les Tage­geld für Unter­kunft und Verpflegung.

Rei­se­kos­ten sind erst ab einer Gesamt­stre­cke (Hin- und Rück­fahrt) von mehr als 100 km vom Ver­eins­ort zum Wett­kampf­ort för­der­wür­dig. Fol­gen­de Rei­se­kos­ten wer­den dann anerkannt:

  • Bahn­ta­rif 2. Klas­se und ÖPNV
  • pri­va­ter oder ver­eins­ei­ge­ner Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
  • extern gemie­te­ter Bus (min­des­tens 15 för­der­fä­hi­ge Teil­neh­mer) mit bis zu 1,00 €/km

Bei den Rei­se­kos­ten kön­nen zusätz­lich Per­so­nen ein­be­zo­gen wer­den, wel­che Betreu­ungs- oder Auf­sichts­pflich­ten gegen­über teil­neh­men­den Kin­dern-/Ju­gend­li­chen wahrnehmen.

Tage­geld für Unter­kunft und Ver­pfle­gung sind för­der­wür­dig, sofern einer der o.g. Wett­kämp­fe außer­halb des Lan­des Bran­den­burg statt­fin­det oder es sich um eine im Land Bran­den­burg statt­fin­den­de über­re­gio­na­le Meis­ter­schaft han­delt. Bei letz­te­rem muss jedoch zusätz­lich eine mehr als 24-stün­di­ge Abwe­sen­heit vom Ver­eins­sitz not­wen­dig sein. Das Tage­geld beträgt bis zu 24 € pro Teil­neh­mer und Tag.

3. Wie erfol­gen Antrag und Nachweis?

Die Anträ­ge müs­sen durch den jewei­li­gen Ver­ein noch vor Beginn der Wett­kämp­fe bzw. der Wett­kampf­sai­son an den BBFV in schrift­li­cher Form gestellt wer­den. Ein For­mu­lar gibt es hier­für nicht. Die­se Anträ­ge wer­den dann vom BBFV zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­lei­tet, wo somit der Finanz­be­darf vor­ab fest­ge­stellt wird. Die ent­ste­hen­den Wett­kampf­kos­ten müs­sen zunächst selbst ver­aus­lagt wer­den und dann mit­tels Ver­wen­dungs­nach­wei­sen belegt wer­den. Als Ver­wen­dungs­nach­wei­se gel­ten die For­mu­la­re „Wett­kampf­kos­ten“ (für Indi­vi­du­al­sport all­ge­mein, oder für alle zur Bean­tra­gung von Tage­geld) sowie „Wett­kamp­kos­ten Spiel­sport­ar­ten“ (für Spiel­sport­ar­ten, aber nur Rei­se­kos­ten). Bei Anmie­tung eines Rei­se­bus­ses gel­ten Miet­ver­trag und Zah­lungs­nach­weis als Verwendungsnachweis.

Die aus­ge­füll­ten Ver­wen­dungs­nach­wei­se sind dann spä­tes­tens zwei Mona­te nach Ende des Wett­kampfs bzw. der Sai­son beim BBFV ein­zu­rei­chen. Dort wer­den sie nach einer Prü­fung zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­reicht. Vom LSB erfolgt dann die rück­wir­ken­de Bezuschussung.

Anzu­mer­ken ist, dass für Wett­kämp­fe im November/Dezember die Frist zur Abga­be der Ver­wen­dungs­nach­wei­se beim LSB auf den 15. Janu­ar des Fol­ge­jah­res begrenzt ist.

Corona Update: auch Veranstaltungen wieder möglich

Die aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg lässt den Frisbeesportler:innen wie­der (fast) alles zu. 

Out­door ist Ulti­ma­te Fris­bee (Kon­takt­sport) und Disc­golf (kon­takt­lo­ser Sport) ohne Begren­zung der Anzahl von Sportler:innen und ohne ver­pflich­ten­den Test mög­lich – der BBFV emp­fiehlt wei­ter­hin die kos­ten­lo­sen Tests vor dem Sport zu nut­zen. Ein­zi­ge recht­li­che Vor­au­set­zung ist, dass die Sportler:innen asym­pto­ma­tisch sind.

Sport­ver­an­stal­tung sind auch mit Besu­chern unter Beach­tung eini­ger Regeln wie­der mög­lich. Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bis zu 500 zeit­gleich anwe­sen­den Besucher:innen zuläs­sig. Sport­aus­üben­de und Funk­ti­ons­per­so­nal zäh­len nicht zu den Besucher:iInnen. Die Ver­an­stal­ter müs­sen im Hygie­ne­kon­zept sicherstellen: 

1. vor­he­ri­ge­Ter­min­ver­ga­be,

2. Zutritt nur für sym­ptom­freie Per­so­nen sowie nega­tiv getes­te­te Per­so­nen (ab 6 Jah­ren), geimpft oder gene­se­ne Personen,

3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung, 

4. Ein­hal­tung des Abstandsgebotsund, 

5. der Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren); die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Parkplätze, 

6. Absi­che­rung der Kontaktnachverfolgung.

Fris­bee­s­port in Schu­le, Kita und Hort ist auch wie­der möglich.

Ver­eins­sit­zun­gen sind Ver­an­stal­tun­gen ohne Unter­hal­tungs­cha­rak­ter und sind unter frei­em Him­mel mit bis zu 500 und in geschlos­se­nen Räu­men mit bis zu 200 zeit­gleich anwe­sen­den Ver­eins­mit­glie­dern, ein­schließ­lich Gäs­ten zuläs­sig. Im Hygie­ne­kon­zept muss sicher­ge­stellt sein, dass 1. nur sym­ptom­freie Per­so­nen teil­neh­men, 2. Abstands­ge­bo­tund, 3. Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren) ein­ge­hal­ten wird; die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs-und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Park­plät­ze, 4. Kon­takt­nach­ver­fol­gung ermög­licht wird, 5. in geschlos­se­nen Räu­men regel­mä­ßig ein Luft­aus­tausch stattfindet.

Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten Regeln zum Sport- und Ver­eins­le­ben in einer über­sicht­li­chen Tabel­le zusammengefasst.

Der BBFV freut sich auf einen Som­mer mit vie­len Frisbeesport-Events!