Archiv für den Monat: Mai 2021

BBFV fördert Ausbildung

Der BBFV unter­stützt sei­ne Mit­glie­der auch bei Fort­bil­dungs­maß­nah­men im Rah­men sei­nes För­der­bud­gets. Dazu bit­tet der BBFV, (form­lo­se) Anträ­ge über den jewei­li­gen Ver­eins­vor­stand einzureichen.

Die Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te sind stark nach­ge­fragt, daher ist eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung rat­sam. Der­zeit sind fol­gen­de Aus­bil­dun­gen im Ange­bot von ESAB und DFV:

DFV-Übungsleiter:in ana­log C‑Lizenz (online + Prä­senz in Sei­bers­bach) vom 16.07.–22.08.21, 120 Lerneinheiten

Übungsleiter:in C (blen­ded lear­ning: online + Prä­senz in Pots­dam) vom 07.06.2021 bis 15.07.2021 für ange­hen­de FH-Sportmanagement-Student:innen , 120 Lerneinheiten.

Übungsleiter:in C (blen­ded lear­ning: online + Prä­senz in Lin­dow: 17.–22.10. u. 12.–14.11.21) vom 27.09.2021 bis 14.11.2021, 120 Lerneinheiten

Übungsleiter:in C (Prä­senz in Lin­dow) 21.11.–26.11., 28.11.–3.12.,10.–12.12.21, 120 Lerneinheiten

ESAB Juni­or Coach (Prä­senz in Lin­dow) vom 11.–16.7.21, 50 Lern­ein­hei­ten für 14 bis 16-jährige

Als Inhal­te wer­den ver­mit­telt: Gestal­tung von Lern- und Trai­nings­pro­zes­sen; Pla­nung, Durch­füh­rung und Aus­wer­tung von Trai­nings­ein­hei­ten; För­de­rung der Moti­va­ti­on und Bin­dung an sport­li­che Akti­vi­tä­ten; Sport zur För­de­rung von Gesund­heit und Fit­ness; Grund­la­gen der Arbeit im Verein.

Vereinsmanager:in C (online + Prä­senz in Pots­dam) vom 18.09.–20.12.21 jeweils Sams­tag und Sonn­tag, 120 Lerneinheiten

Am Ende der Aus­bil­dung könnt Ihr grund­le­gen­de lei­ten­de und ver­wal­ten­de Tätig­kei­ten im Sport­ver­ein umsetzen.

Wei­te­re inter­es­san­te Aus- und Fort­bil­dun­gen fin­det Ihr auf den Sei­ten der ESAB, des DFV und Eurer Kreis- und Stadtsportbünde..

Corona-Update 21.05.21

Die Infek­ti­ons­zah­len sin­ken, die Impf­zah­len stei­gen – end­lich kommt wie­der Bewe­gung in das Sport­land Bran­den­burg. Die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen: Die Inzi­denz­zah­len in den jewei­li­gen Land­krei­sen bzw. kreis­frei­en Städ­ten müs­sen sta­bil unter 100 sein und die obli­ga­to­ri­schen Hygie­ne­maß­nah­men grei­fen. Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten sport­spe­zi­fi­schen Rah­men­be­din­gen in einer Über­sicht zusammengefasst.

Über­sicht des MBJS zu den Regeln im Sport

Hier sind auch Rege­lun­gen z.B. für Bun­des­li­ga­teams ent­hal­ten. Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen sind:

Die Grö­ßen­be­gren­zung der Trai­nings­grup­pen für kon­takt­lo­sen Sport im Frei­en (Disc­golf, Wer­fen) ent­fällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kon­takt­sport (Ulti­ma­te Fris­bee) mit maxi­mal 10 Per­so­nen erst ein­mal noch bestehen. Alle Per­so­nen müs­sen sym­ptom­frei sein. Zudem muss ein nega­ti­ver Test vor­lie­gen. Der Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb für Bun­des­li­ga­teams, der im Rah­men des Nut­zungs- und Hygie­ne­kon­zep­tes statt­fin­det, ist eben­falls zulässig.

Im Sport kom­men im Wesent­li­chen zwei Vari­an­ten eines Test­nach­wei­ses in Betracht:  Dazu gehört der schrift­lich oder digi­tal aus­ge­stell­te Nach­weis eines Test­zen­trums, der nicht älter als 24 Stun­den sein darf. Auch ein Nach­weis auf Grund­la­ge eines sog. Selbst­tests, der eben­falls nicht älter als 24 Stun­den sein darf, ist mög­lich. Die Selbst­tests müs­sen gemäß § 2 Num­mer 7 lit.a) COVID-19-Schutz­maß­na­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung „vor Ort unter Auf­sicht des­je­ni­gen statt­fin­den, der der jewei­li­gen Schutz­maß­nah­me unter­wor­fen ist“. Was dies genau im Ein­zel­nen für Sport­aus­üben­de, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner und die Ver­ei­ne bedeu­tet, wird das MBJS noch sepa­rat erläu­tern und anschlie­ßend auch veröffentlichen.

Die Test­pflicht gilt nicht für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impf- bzw. Gene­se­nen­nach­wei­ses sind und die­sen Nach­weis erbrin­gen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung), denn sie sind nega­tiv Getes­te­ten gleichgestellt.

Nut­zungs- und Hygienekonzept

Aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung (gilt bei einer Inzi­denz unter 100)

Bun­des­not­brem­se (gilt bei einer Inzi­denz über 100)

Countrygolf in Wiesenburg

Mit Unter­stüt­zung der Pots­da­mer Hyzer­n­auts haben die Coun­try­gol­fer in Wie­sen­burg nun auch einen Disc­golf­par­cours im Ange­bot! Der Klein-Par­cours hat zunächst 6 Bah­nen (Gesamt-Par 18) und einen extra Trai­nings­korb. Das ist der ers­te Disc­golf Par­cours im Land­kreis Potsdam-Mittelmark.

Alle die, die nicht nur Lust auf das idyl­li­sche Schloss und den weit­läu­fi­gen Land­schafts­park Wie­sen­burg haben, sind herz­lich Will­kom­men, auf der Disc­golf­an­la­ge die eine oder ande­re Run­de zu spie­len. Der­zeit wer­den Mög­lich­kei­ten erwo­gen, dass gan­ze Are­al auch für ein zukünf­ti­ges Tur­nier mit mehr Bah­nen nut­zen zu können.

Robin Weber von Coun­try Golf Wie­sen­burg hat sich dort eini­ges vor­ge­nom­men: auf etwa 10 Hekt­ar ehe­ma­li­gem Bahn- und Gewer­be­ge­län­de hat er in den letz­ten Jah­ren in enger Abstim­mung mit den Behör­den eine Natur­golf­an­la­ge ange­legt. Dafür haben die Coun­try­gol­fer jede Men­ge Arbeit und Geld in die Anla­ge gesteckt. Die letz­te orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Her­aus­for­de­rung ist nun die Erar­bei­tung und Finan­zie­rung des Bebau­ungs­plans mit der Gemein­de Wie­sen­burg. Es ist schon jetzt eine tol­le Anla­ge ent­stan­den und im ehe­ma­li­gen Bahn­hofs­ge­bäu­de kann man sich Schei­ben lei­hen und lecke­re Klei­nig­kei­ten essen und trinken.

Für einen klei­nen Obo­lus bie­tet Coun­try­golf neben Natur­golf, Fuß­ball­golf, Boß­eln nun auch Disc­golf in der tol­len Land­schaft des Hohen Flä­ming an. Der BBFV wünscht Wie­sen­burg, dass der Fris­bee­s­port auch im Hohen Flä­ming vie­le begeis­ter­te Anhän­ger findet.

Inter­es­sier­te fin­den die Anla­ge direkt am Bahn­hof Wie­sen­burg (Am Bahn­hof 37, 14827 Wiesenburg/Mark, Email: info@countrygolf.de, Tel.: +49 (0) 33849 909980). Dem­entspre­chend bie­tet sich die beque­me Anrei­se per Bahn (RE7) an: Direkt­ver­bin­dun­gen von Ber­lin-Char­lot­ten­burg (1 Std.), Pots­dam-Reh­brü­cke (41 Min.), Beelitz-Heil­stät­ten (31 Min.), Des­sau Hbf. (29 Min.). Alle Infos unter countrygolf.de.

Fördermittel – Teil 1

In den nächs­ten Wochen und Mona­ten möch­te der BBFV Euch in einer Serie dar­stel­len, wel­che För­der­mög­lich­kei­ten die bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port­ver­ei­ne haben.

Wir star­ten mit Teil 1, der LSB-Ver­eins­för­de­rung.

Was wird geför­dert? Als Ver­eins­för­de­rung erhält der Ver­ein pro Mit­glied einen
bestimm­ten För­der­be­trag. Die ent­spre­chen­den För­der­mit­tel kön­nen für Ent­gel­te an die im Sport­ver­ein täti­gen Übungs- und Jugend­lei­ter sowie Ver­eins­ma­na­ger, jeweils mit gül­ti­ger Lizenz, für die Beschaf­fung von Sport­ge­rä­ten für den Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb sowie für die Aus­ga­ben sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke des Sport­ver­eins ein­ge­setzt wer­den.
Ent­gel­te an Übungs­lei­ter ohne gül­ti­ge Lizenz dür­fen nicht bezu­schusst wer­den. Bei­spiel­wei­se könnt Ihr Euch über die­se För­der­richt­li­nie die Beschaf­fung von Disc­golf­schei­ben, Disc­golf­kör­ben oder Ulti­mat­schei­ben för­dern lassen.

Wie hoch ist die För­de­rung? Die För­de­rung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eige­nem Ver­eins­mit­glied, wel­ches mit der Jah­res­mel­dung beim LSB gemel­det ist.

Wie erfolgt der Antrag? Die Antrag­stel­lung erfolgt durch den Ver­ein zusam­men mit der jähr­li­chen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jewei­li­gen Jah­res. Der Maß­nah­me­be­ginn vor Ver­trags­ab­schluss wird zuge­las­sen. Die Bewil­li­gung der För­der­mit­tel wird durch einen pri­vat­recht­li­chen Ver­trag gere­gelt. Die Aus­zah­lung an den Ver­ein erfolgt auf der Grund­la­ge des geprüf­ten Verwendungsnachweises.

Was ist beim Ver­wen­dungs­nach­weis zu beach­ten? Der Zuwen­dungs­emp­fän­ger weist die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung der Mit­tel bis zum 31.10. des lau­fen­den Jah­res durch die Vor­la­ge des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung Bezu­schus­sung ÜL, JL und VM“ und / oder des „Tabel­la­ri­schen Sachberichts/Nachweis Ver­eins­för­de­rung zur Abrech­nung sat­zungs­ge­mä­ßer Zwe­cke und Sport­ge­rä­te“ nach.
Die Anga­ben in dem Ver­wen­dungs­nach­weis müs­sen mit den Ein­trä­gen in den Büchern und Bele­gen des Ver­eins übereinstimmen.

Förderideen erwünscht!

Der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band e. V. ist 2021 erst­mals in der Lage Maß­nah­men zur Pfle­ge und För­de­rung des Fris­bee­s­ports finan­zi­ell zu unterstützen.

Geför­dert wer­den soll der Sport‑, Spiel‑, Übungs- und Kurs­be­trie­bes auch im Frei­zeit- und Brei­ten­sport, ein leis­tungs­ori­en­tier­ter Trai­nings­be­trieb, sport­spe­zi­fi­sche sowie über­grei­fen­de Sport- und Ver­bands­ver­an­stal­tun­gen, Maß­nah­men und Ver­an­stal­tun­gen für die Ver­bands­ju­gend, Aus-/Wei­ter­bil­dung und Ein­satz von sach­ge­mäß aus­ge­bil­de­ten Übungsleiter:innen, Trainer:innen sowie Helfer:innen, Maß­nah­men und Ver­an­stal­tun­gen zur Erhal­tung und För­de­rung des kör­per­li­chen, see­li­schen und geis­ti­gen Wohlbefindens.

Ihr habt Vor­schlä­ge und Ideen für einen gut ange­leg­ten För­der­mit­tel­ein­satz? Dann mel­det Euch ger­ne bis Ende Juni beim Vor­stand des BBFV. Wir freu­en uns über Eure Anträ­ge und Ideen.

4 Euro pro Mitglied für Hygienemaßnahmen

Auf den Kon­ten unse­rer Mit­glieds­ver­ei­ne geht die­ser Tage eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Durch­füh­rung der Hygie­ne­maß­nah­men ein. Der LSB zahlt die­se beson­de­re Art der Coro­na-Hil­fe pau­schal und antrags­los! Aus­ge­zahlt wer­den vier Euro pro Ver­eins­mit­glied direkt über den Lan­des­sport­bund, der die­se finan­zi­el­le Hil­fe­leis­tung durch das Land bereits im Herbst 2020 vor­ge­schla­gen und anschlie­ßend vor­an­ge­trie­ben hatte. 

Durch die neue unbü­ro­kra­ti­sche Unter­stüt­zung erhal­ten die Ver­ei­ne einen Zuschuss, die Hygie­ne­plä­ne an die neu­en Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen und umzu­set­zen, um den Sport auch unter den aktu­el­len Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen sicher durch­füh­ren zu kön­nen. Der BBFV bedankt sich im Namen sei­ner Mit­glie­der beim LSB für den Ein­satz für die­se Unterstützung.