Das Sportministerium (MBJS) erkennt in Kooperation mit dem LSB in Brandenburg 175 Landesstützpunkte in 58 Sportarten an. In den Stützpunkten werden Kinder und Jugendliche unterstützt und zu Nachwuchssportler*innen ausgebildet. Die vereinsübergreifenden Landesstützpunkte der Landessportfachverbände sind grundlegender Bestandteil der Ausbildung und Weiterentwicklung von jungen Nachwuchsleistungssportler*innen.
Mit der Anerkennung erhalten die Landesstützpunkte bis Ende 2024 finanzielle Förderung. Für die Anerkennung sind einige Voraussetzungen nachzuweisen. Auch der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) strebt zur nächsten Förderperiode die Anerkennung eines Landesstützpunktes Frisbeesport an, um die Nachwuchsförderung weiter zu stärken.
Nach der langen Corona-Auszeit findet endlich wieder eine Discgolf-Veranstaltung in Potsdam statt. Am Wochenende des 24. und 25. Juli starten 20 Teams in den Divisionen Mixed und Men im Potsdamer Volkspark.
Urheber: Andi Wolfsohn
Der Potsdamer Discgolfverein Hyzernauts e. V. freut sich auf tolle Teams von A wie “Anton und die Hopfenperlen” bis “Tippfehler eZ” – mit Z.
Der Zeitplan sind die erste Runde am Samstag ab 10 Uhr, die zweite Runde ab 14:30 Uhr vor. Sonntag beginnt die dritte Runde ab 10 Uhr und das Finale um 14 Uhr.
Neugierige, Zuschauer und am Frisbeesport interessierte sind herzlich willkommen – es ist nur der übliche Parkeintritt zu entrichten.
Mit der Aktion “Discgolfen für Frauen” waren die Potsdamer Hyzernauts am 15.07.21 im RBB zu sehen. Der Beitrag ist ein Woche bis 22.07.21 in der ARD-Mediathek verfügbar.
Die Moderatorin Catarina Zanner war live vor Ort und hat Sara Krieg, eine der KursleiterInnen, interviewt. Das Frauen*Golfen soll interessierte Frauen einen niederschwelligen Einstieg in die tolle Sportart bieten. Wer Lust hat, beim nächsten Frauen*Golfen dabei zu sein: es findet jeden 3. Donnerstag im Monat um 18 Uhr im Volkspark Potsdam statt. Eine vorherige Anmeldung per E‑Mail an frauen [ ät ] hyzernauts . de hilft den Organisatorinnen bei der Planung.
Wer einen Einblick in den Sport- und Spaßfaktor beim Discgolfen gewinnen möchten, ist am 24. und 25.07.21 herzlich eingeladen, Profis und AnfängerInnen beim Hyzernauts Team Cup 2021 im Volkspark Potsdam zuzuschauen.
Fördermittel Teil 3: Förderung von Projekten Verein und Schule/Kita
Was wird gefördert?
Um Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und an die Vereine heranzuführen bietet der Landessportbund die Förderung von Projekten zwischen Sportvereinen auf der einen Seite und Schulen (Richtlinie 7.1)oder Kitas (Richtlinie 7.3) auf der anderen Seite an.
Neben der Möglichkeit zur Gewinnung neuer Vereinsmitglieder ist dies ein gutes Mittel das Angebot der Vereine über die beteiligten Kinder und Jugendlichen hinaus in den Familien und innerhalb der Schule bekannt zu machen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zudem über die Unfallkasse des Landes abgesichert, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
Der durchführende Sportverein kann dafür eine Förderung beantragen. Voraussetzungen sind u.a. die grundsätzlich wöchentliche Durchführung der Veranstaltungen (Kategorie A) über ein Schuljahr hinweg. Auch ist ein 14-tägiger Rhythmus möglich. Es sind auch Projekte mit insgesamt kürzere Laufzeit (Kategorie B) möglich, sofern die Veranstaltungen von sich aus sportart- oder saisonbedingten (z.B. Wasser‑, Wintersport) Grenzen unterliegen.
Es müssen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche an dem Projekt / der Übungsgruppe teilnehmen. Im Behindertensport oder in begründeten Ausnahmefällen liegt die Mindestanzahl bei sechs.
Die Veranstaltungen selbst müssen durch Sportlehrer, lizensierte Übungsleiter oder Trainer durchgeführt werden. Möglich ist auch die Durchführung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eigene Lizenzausbildung bis zum Ende des Projektes erfolgreich abschließt.
Wie wird gefördert?
Die finanzielle Förderung erfolgt in Form eines festen Zuschusses zu den Gesamtausgaben. Der maximale Zuschuss liegt hier pro Schuljahr bei 1000 Euro.
Der Zuschuss ist zweckgebunden wie folgt möglich:
1. Honorierung des Übungsleiters/Trainers, maximal 15 Euro je Stunde (ausgenommen sind Lehrer und Vereinsmitarbeiter während der Arbeitszeit)
2. Anschaffung von Kleinsportgeräten wie Ultimate- oder Discgolfscheiben, Fachlektüre, Lehrmaterial, Spezialsoftware oder Kennzeichnungswesten
3. Reise- und Transportkosten für Projekte der o.g. Kategorie B
Für Projekte der o.g. Kategorie A ist im laufenden Schuljahr wöchentlich mindestens eine Veranstaltung / Übungseinheit a 60 Minuten durchzuführen.
Für Projekte der o.g. Kategorie B sind im Projektzeitraum mindestens 30 Veranstaltungen / Übungseinheiten a 60 Minuten durchzuführen.
Sowohl für Projekte der Kategorie A wie auch der Kategorie B gilt, dass eine Reduzierung der Veranstaltungen zu einer Verringerung des Zuschusses um 25 Euro je nicht durchgeführter Veranstaltung führt.
Veranstaltungen in Ferienzeiten sowie Vereinstrainings werden hier nicht bezuschusst.
Wie funktioniert’s?
Der jeweilige Kreis-/Stadtsportbund ist für die Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel zuständig. Noch vor Beginn eines Schuljahres wird von dort ein pauschaler Antrag beim Landessportbund gestellt. Bereits für diesen „Pauschalantrag“, wie auch für die spätere konkrete Beantragung zur Projektförderung sollte der betreffende Sportverein frühzeitig Kontakt zu seinem Kreis-/Stadtsportbund aufnehmen, um dort das Projekt anzukündigen und Antragsfristen zu erfragen (i.d.R. Anfang August!). Diese werden in Brandenburg nicht einheitlich gehandhabt. Selbiges gilt für die Abgabefrist von Verwendungsnachweisen nach Ende des Projektes / Schuljahres.
Für die dann folgende konkrete Beantragung wird durch den Sportverein (Maßnahmeträger) das Formblatt „Antrag Kooperation Sportverein und Schule“ (bzw. Kita) an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund zur Prüfung und Weiterleitung an den Landessportbund gesandt. Zu beachten ist, dass dieser Antrag vom Schulleiter und dem Vorstand des Sportvereins bereits unterschrieben und gestempelt sein muss.
Wird dann eine Förderung seitens des Landessportbundes bewilligt, erhält der beantragende Verein eine schriftliche Mitteilung über seinen Kreis-/Stadtsportbund.
Für die letztendliche Auszahlung der Fördermittel hat der beantragende Verein die vollständige Abrechnung beim Kreis-/Stadtsportbund vorzulegen. Für die hierzu nötigen Verwendungsnachweise stehen folgende Formblätter zur Verfügung:
1. Verwendungsnachweis/Sachbericht Kooperation Sportverein und Schule
2. Teilnehmerliste Kooperation Sportverein und Schule
3. Belegliste
Im Rahmen des gesamten Verfahrens ist zu empfehlen, einen frühzeitigen und engen Kontakt zum eigenen Kreis-/Stadtsportbund aufzubauen. Alle Förderrichtlinien und Unterlagen findet Ihr hier. In Potsdam erfolgen solche Kooperationen bereits erfolgreich – bei weiterem Informationsbedarf fragt auch bei den Goldfingers oder dem BBFV an!
Am 10.09.21 findet im Jugendbildungszentrum Blossin eine Fortbildung für Lehrer*innen aus Berlin und Brandenburg statt. “Sportunterricht sicher und attraktiv gestalten “Ultimate Frisbee” (Grundlagen)” mit der Veranstaltungs-Nr.: 21A030102 lautet die ganztägige Fortbildung.
Vermittelt werden die Grundregeln zum “Ultimate Frisbee” - Grundkriterien – Werfen und Fangen - Didaktische Überlegungen - Übungsformen - Bewertungen im Schulsport - Allgemeine gesetzliche Unfallversicherung
Die Veranstaltung wird offiziell über den Veranstaltungskatalog des Bildungsserver Berlin-Brandenburg angeboten und von den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Unfallkasse Brandenburg durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 06.08.2021 – also ran an die Anmeldung und rührt fleißig die Werbetrommeln unter den Lehrer*innen.
Zur Förderung des Frisbeesports in Brandenburg wird der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) in diesem Jahr folgende Schwerpunkte setzen. Es werden Beachflags angeschafft und den Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt, um bei Events auf den Frisbeesport und den BBFV aufmerksam machen zu können.
Das Discgolfturnier “Sängerstadt Open” in Finsterwalde ist das Aushängeschild des brandenburgischen Frisbeesports im Süden des Landes und findet auf Ostdeutschlands einzigem 18-Bahnen-Parcours statt. Dieses Aushängeschild wird ebenso vom BBFV unterstützt wie das Ausbessern von Brandenburgs meistbespieltem Discgolfparcours im Volkspark Potsdams.
Darüber hinaus wird ein Imagefilm über den schnellen und fairen Sport Ultimate Frisbee sowie für die Hauptdisziplinen im BBFV – Ultimate Frisbee und Discgolf – produziert und unterstützt.
Weiterhin ruft der BBFV seine Mitgliedsvereine dazu auf, in der Mitgliedergewinnung weiter aktiv zu bleiben, ihre Freunde, Fans und Förderer weiter an den verein zu binden und mit der Vereinsfortbildung und Trainerausbildung die Zukunft im brandenburgischen Frisbeesport gezielt zu gestalten.
Angesichts landesweit niedriger Infektionszahlen gibt es auch im Frisbeesport kaum noch Einschränkungen. Die aktuelle Umgangsverordnung wurde bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
Outdoor-Sport ist ohne Einschränkungen möglich
Indoor-Sport ist mit wenigen Einschränkungen (u.a. Test, Personenanzahl) möglich
Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind möglich
Die Online-Präsenz des Brandenburgischen Frisbeesport-Verbandes e.V. ist ab sofort unter der neuen Adresse www.bbfv.org zu erreichen. Auch die E‑Mail-Adresse des Vorstandes wurde entsprechend angepasst. Der BBFV setzt mit der klaren und kurzen Domain www.bbfv.org auf Einfachheit, Wiedererkennungswert und gute Einprägbarkeit. Die Domain-Endung .org steht als Abkürzung für “Organisation” und ist eine generische Top-Level-Domain. Sie eignet sich daher besonders gut für den BBFV als gemeinnütziger Verband. Der Hostname “bbfv” steht für die übliche Abkürzung des Brandenburgischen Frisbeesport-Verbandes BBFV .
Der BBFV hat von der bisherigen Adresse www.frisbee-bb.de eine Weiterleitung geschaltet. Auch Mails, die an die bisherigen E‑Mail-Adressen gesendet werden, werden an die aktuellen Adressen weitergeleitet. Ein riesen großes Dankeschön für den problemlosen Serverumzug gilt Kai Sommer!