Am 6. August ließ es sich Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert nicht nehmen gemeinsam mit Dietmar Thiele, Vorsitzender der Potsdamer Sportunion und im Beisein der Vorsitzenden des Goldfingers Ultimate Clubs Potsdam Dine Fischer sowie BBFV-Vorsitzenden Lars Schmäh die erste Kunstrasenanlage für Ultimate Frisbee in Potsdam offiziell zu eröffnen.
Florian Fischer erklärt Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert den Vorhandwurf
Auch ein abendlicher Wolkenbruch konnte an die 100 Sportler*innen, Angehörige und Offizielle aller beteiligten Vereine (darunter viele Aktive der Potsdamer Goldfingers) nicht davon abhalten, dabei zu sein. Nach den offiziellen Worten zur Wichtigkeit des Sports und der fruchtbaren Zusammenarbeit von Stadt und Verein, nahmen alle Anwesenden gemeinsam die neue Anlage in Besitz oder genossen bei Bier und Bratwurst das sportliche Treiben. Auch OBM Mike Schubert nutzte die Chance und ließ sich von den Goldfingers für den Scheibensport begeistern. Die Gesamtanlage bietet nun mit einem Kunstrasengroßfeld und LED-Beleuchtung, zwei auch für Ultimate Frisbee geeigneten Hockeyfeldern (Kunstrasen wie bei Olympia in Tokyo), mehreren Beachvolleyplätzen und einem Basketballcourt genügend Raum für derzeit vier Vereine.
Ultimate Frisbee Juniorinnen auf dem neuen Kunstrasen
BBFV-Vorsitzender Lars Schmäh: “Besonders freut mich, dass auf dieser Anlage dauerhafte Ultimate-Spielfeldmarkierungen integriert wurden, die sowohl unser Auftreten als auch Turnierveranstaltungen ein Stück mehr professionalisieren. Das ist bislang einmalig in der Region, und setzt ein sichtbares Zeichen, wie sich auch Ultimate Frisbee in Potsdam inzwischen etabliert hat.”
Der BBFV erinnert an die Möglichkeit, über die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Erhalt von Sozialleistungen (z.B. Kinderzuschlag, Wohngeld,…), die Teilnahme am Frisbeesport und Vereinsleben zu erleichtern.
Mit der BuT-Leistung soll Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Teilnahme in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen ermöglicht und angeleitete Aktivität u.a. im sportlichen Bereich gefördert werden. Die Leistung im Wert von monatlich pauschal 15 EUR kann gewährt werden für: - Beiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Frisbeeverein), - Teilnahme an Freizeiten (z. B. Frisbeecamp, Discgolffreizeit o.ä.) Nach Vorlage einer Teilnahmebestätigung an der sozialen und kulturellen, sportlichen Teilhabe erhält der Antragsteller (teilw. auch der Verein) den monatlichen Betrag als Geldleistung, um Aufwendungen für Beiträge usw. bezahlen zu können
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene teilw. bis 25 Jahre aus Familien, die folgende Leistungen beziehen: - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), - Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), - sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII, - Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Die Gelder können bei den Sozialämtern der Städte und Landkreise beantragt werden. Für z.B. Potsdam findet man Merkblätter, Antragsunterlagen und Ansprechpartner im Bereich Soziale Leistungen. Weitere Links findet Ihr für Cottbus, Elbe-Elster, Oberhavel oder auf den Homepages der anderen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Sportministerium (MBJS) erkennt in Kooperation mit dem LSB in Brandenburg 175 Landesstützpunkte in 58 Sportarten an. In den Stützpunkten werden Kinder und Jugendliche unterstützt und zu Nachwuchssportler*innen ausgebildet. Die vereinsübergreifenden Landesstützpunkte der Landessportfachverbände sind grundlegender Bestandteil der Ausbildung und Weiterentwicklung von jungen Nachwuchsleistungssportler*innen.
Mit der Anerkennung erhalten die Landesstützpunkte bis Ende 2024 finanzielle Förderung. Für die Anerkennung sind einige Voraussetzungen nachzuweisen. Auch der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) strebt zur nächsten Förderperiode die Anerkennung eines Landesstützpunktes Frisbeesport an, um die Nachwuchsförderung weiter zu stärken.
Zur Förderung des Frisbeesports in Brandenburg wird der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) in diesem Jahr folgende Schwerpunkte setzen. Es werden Beachflags angeschafft und den Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt, um bei Events auf den Frisbeesport und den BBFV aufmerksam machen zu können.
Das Discgolfturnier “Sängerstadt Open” in Finsterwalde ist das Aushängeschild des brandenburgischen Frisbeesports im Süden des Landes und findet auf Ostdeutschlands einzigem 18-Bahnen-Parcours statt. Dieses Aushängeschild wird ebenso vom BBFV unterstützt wie das Ausbessern von Brandenburgs meistbespieltem Discgolfparcours im Volkspark Potsdams.
Darüber hinaus wird ein Imagefilm über den schnellen und fairen Sport Ultimate Frisbee sowie für die Hauptdisziplinen im BBFV – Ultimate Frisbee und Discgolf – produziert und unterstützt.
Weiterhin ruft der BBFV seine Mitgliedsvereine dazu auf, in der Mitgliedergewinnung weiter aktiv zu bleiben, ihre Freunde, Fans und Förderer weiter an den verein zu binden und mit der Vereinsfortbildung und Trainerausbildung die Zukunft im brandenburgischen Frisbeesport gezielt zu gestalten.
Die Online-Präsenz des Brandenburgischen Frisbeesport-Verbandes e.V. ist ab sofort unter der neuen Adresse www.bbfv.org zu erreichen. Auch die E‑Mail-Adresse des Vorstandes wurde entsprechend angepasst. Der BBFV setzt mit der klaren und kurzen Domain www.bbfv.org auf Einfachheit, Wiedererkennungswert und gute Einprägbarkeit. Die Domain-Endung .org steht als Abkürzung für “Organisation” und ist eine generische Top-Level-Domain. Sie eignet sich daher besonders gut für den BBFV als gemeinnütziger Verband. Der Hostname “bbfv” steht für die übliche Abkürzung des Brandenburgischen Frisbeesport-Verbandes BBFV .
Der BBFV hat von der bisherigen Adresse www.frisbee-bb.de eine Weiterleitung geschaltet. Auch Mails, die an die bisherigen E‑Mail-Adressen gesendet werden, werden an die aktuellen Adressen weitergeleitet. Ein riesen großes Dankeschön für den problemlosen Serverumzug gilt Kai Sommer!
Am 26. und 27.06.21 startete nach langer Coronapause endlich wieder der Spielbetrieb im Teamsport Ultimate Frisbee.
Den ersten Berlin-Brandenburg Spieltag absolvierte die Brandenburgische Vertretung äußerst erfolgreich. Im Mixed setzten sich die Potsdamer Goldfingers am Samstag in allen fünf Spielen durch: 16:9 und 9:8 gegen Disckick Berlin, 11:7 gegen Hucks Berlin und 12:4 gegen DJ Dahlem.
Auch am Sonntag in der Open-Division gewann der Goldfingers Ultimate Club Potsdam e.V. beide Spiele. Das märkische Team schlug die Berliner Teams Rotor 16:2 und DJ Dahlem 12:10.
Der BBFV freut sich auf einen sportlichen und coronaarmen Sommer!
Im BBFV organisierte Vereinsmitglieder können ihre Teilnahme an höherklassigen Wettkämpfen finanziell bezuschussen lassen. Dies gilt für aktiv Teilnehmende im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 21 Jahren, für den Behinderten- und Gehörlosensport sowie für alle Wettkampf- und Schiedsrichter ohne Altersbegrenzung.
Es werden nur Teilnahmen an den abschließend genannten Wettkämpfen gefördert:
Landesmeisterschaften/höchste Spielklasse im Land
Länderübergreifende Regionalmeisterschaften und Regionalpokalwettkämpfe
Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Kinder- und Jugendsportspiele des LSB
Für die finanzielle Förderung der aktiv Teilnehmenden im Kinder- und Jugendsportbereich spielt es dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Wettkämpfe nur auf diese Altersklassen bezogen sind. Maßgeblich ist die Altersgrenze von 21 Jahren für die jeweiligen Aktiven. Es können also Teilnehmer bis 21 Jahre auch im Erwachsenenbereich gefördert werden.
2. Welche Kosten werden bezuschusst?
Der Zuschuss erfolgt in Form eines Festbetrages zu den Gesamtausgaben. Grundlage hierfür sind zum Einen die Reisekosten und zum Anderen ein individuelles Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten sind erst ab einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mehr als 100 km vom Vereinsort zum Wettkampfort förderwürdig. Folgende Reisekosten werden dann anerkannt:
Bahntarif 2. Klasse und ÖPNV
privater oder vereinseigener Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
extern gemieteter Bus (mindestens 15 förderfähige Teilnehmer) mit bis zu 1,00 €/km
Bei den Reisekosten können zusätzlich Personen einbezogen werden, welche Betreuungs- oder Aufsichtspflichten gegenüber teilnehmenden Kindern-/Jugendlichen wahrnehmen.
Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung sind förderwürdig, sofern einer der o.g. Wettkämpfe außerhalb des Landes Brandenburg stattfindet oder es sich um eine im Land Brandenburg stattfindende überregionale Meisterschaft handelt. Bei letzterem muss jedoch zusätzlich eine mehr als 24-stündige Abwesenheit vom Vereinssitz notwendig sein. Das Tagegeld beträgt bis zu 24 € pro Teilnehmer und Tag.
3. Wie erfolgen Antrag und Nachweis?
Die Anträge müssen durch den jeweiligen Verein noch vor Beginn der Wettkämpfe bzw. der Wettkampfsaison an den BBFV in schriftlicher Form gestellt werden. Ein Formular gibt es hierfür nicht. Diese Anträge werden dann vom BBFV zeitnah an den LSB weitergeleitet, wo somit der Finanzbedarf vorab festgestellt wird. Die entstehenden Wettkampfkosten müssen zunächst selbst verauslagt werden und dann mittels Verwendungsnachweisen belegt werden. Als Verwendungsnachweise gelten die Formulare „Wettkampfkosten“ (für Individualsport allgemein, oder für alle zur Beantragung von Tagegeld) sowie „Wettkampkosten Spielsportarten“ (für Spielsportarten, aber nur Reisekosten). Bei Anmietung eines Reisebusses gelten Mietvertrag und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis.
Die ausgefüllten Verwendungsnachweise sind dann spätestens zwei Monate nach Ende des Wettkampfs bzw. der Saison beim BBFV einzureichen. Dort werden sie nach einer Prüfung zeitnah an den LSB weitergereicht. Vom LSB erfolgt dann die rückwirkende Bezuschussung.
Anzumerken ist, dass für Wettkämpfe im November/Dezember die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise beim LSB auf den 15. Januar des Folgejahres begrenzt ist.
Der BBFV unterstützt seine Mitglieder auch bei Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen seines Förderbudgets. Dazu bittet der BBFV, (formlose) Anträge über den jeweiligen Vereinsvorstand einzureichen.
Die Ausbildungsangebote sind stark nachgefragt, daher ist eine frühzeitige Anmeldung ratsam. Derzeit sind folgende Ausbildungen im Angebot von ESAB und DFV:
DFV-Übungsleiter:in analog C‑Lizenz (online + Präsenz in Seibersbach) vom 16.07.–22.08.21, 120 Lerneinheiten
Übungsleiter:in C (blended learning: online + Präsenz in Lindow: 17.–22.10. u. 12.–14.11.21) vom 27.09.2021 bis 14.11.2021, 120 Lerneinheiten
Übungsleiter:in C (Präsenz in Lindow) 21.11.–26.11., 28.11.–3.12.,10.–12.12.21, 120 Lerneinheiten
ESAB Junior Coach (Präsenz in Lindow) vom 11.–16.7.21, 50 Lerneinheiten für 14 bis 16-jährige
Als Inhalte werden vermittelt: Gestaltung von Lern- und Trainingsprozessen; Planung, Durchführung und Auswertung von Trainingseinheiten; Förderung der Motivation und Bindung an sportliche Aktivitäten; Sport zur Förderung von Gesundheit und Fitness; Grundlagen der Arbeit im Verein.
Vereinsmanager:in C (online + Präsenz in Potsdam) vom 18.09.–20.12.21 jeweils Samstag und Sonntag, 120 Lerneinheiten
Am Ende der Ausbildung könnt Ihr grundlegende leitende und verwaltende Tätigkeiten im Sportverein umsetzen.
Weitere interessante Aus- und Fortbildungen findet Ihr auf den Seiten der ESAB, des DFV und Eurer Kreis- und Stadtsportbünde..
Mit Unterstützung der Potsdamer Hyzernauts haben die Countrygolfer in Wiesenburg nun auch einen Discgolfparcours im Angebot! Der Klein-Parcours hat zunächst 6 Bahnen (Gesamt-Par 18) und einen extra Trainingskorb. Das ist der erste Discgolf Parcours im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Alle die, die nicht nur Lust auf das idyllische Schloss und den weitläufigen Landschaftspark Wiesenburg haben, sind herzlich Willkommen, auf der Discgolfanlage die eine oder andere Runde zu spielen. Derzeit werden Möglichkeiten erwogen, dass ganze Areal auch für ein zukünftiges Turnier mit mehr Bahnen nutzen zu können.
Robin Weber von Country Golf Wiesenburg hat sich dort einiges vorgenommen: auf etwa 10 Hektar ehemaligem Bahn- und Gewerbegelände hat er in den letzten Jahren in enger Abstimmung mit den Behörden eine Naturgolfanlage angelegt. Dafür haben die Countrygolfer jede Menge Arbeit und Geld in die Anlage gesteckt. Die letzte organisatorische und finanzielle Herausforderung ist nun die Erarbeitung und Finanzierung des Bebauungsplans mit der Gemeinde Wiesenburg. Es ist schon jetzt eine tolle Anlage entstanden und im ehemaligen Bahnhofsgebäude kann man sich Scheiben leihen und leckere Kleinigkeiten essen und trinken.
Für einen kleinen Obolus bietet Countrygolf neben Naturgolf, Fußballgolf, Boßeln nun auch Discgolf in der tollen Landschaft des Hohen Fläming an. Der BBFV wünscht Wiesenburg, dass der Frisbeesport auch im Hohen Fläming viele begeisterte Anhänger findet.
Interessierte finden die Anlage direkt am Bahnhof Wiesenburg (Am Bahnhof 37, 14827 Wiesenburg/Mark, Email: info@countrygolf.de, Tel.: +49 (0) 33849 909980). Dementsprechend bietet sich die bequeme Anreise per Bahn (RE7) an: Direktverbindungen von Berlin-Charlottenburg (1 Std.), Potsdam-Rehbrücke (41 Min.), Beelitz-Heilstätten (31 Min.), Dessau Hbf. (29 Min.). Alle Infos unter countrygolf.de.
In den nächsten Wochen und Monaten möchte der BBFV Euch in einer Serie darstellen, welche Fördermöglichkeiten die brandenburgischen Frisbeesportvereine haben.
Was wird gefördert? Als Vereinsförderung erhält der Verein pro Mitglied einen bestimmten Förderbetrag. Die entsprechenden Fördermittel können für Entgelte an die im Sportverein tätigen Übungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, jeweils mit gültiger Lizenz, für die Beschaffung von Sportgeräten für den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie für die Ausgaben satzungsgemäßer Zwecke des Sportvereins eingesetzt werden. Entgelte an Übungsleiter ohne gültige Lizenz dürfen nicht bezuschusst werden. Beispielweise könnt Ihr Euch über diese Förderrichtlinie die Beschaffung von Discgolfscheiben, Discgolfkörben oder Ultimatscheiben fördern lassen.
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung des LSB beträgt bis zu acht Euro pro eigenem Vereinsmitglied, welches mit der Jahresmeldung beim LSB gemeldet ist.
Wie erfolgt der Antrag? Die Antragstellung erfolgt durch den Verein zusammen mit der jährlichen Mitglieder–Bestandsmeldung an den LSB bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres. Der Maßnahmebeginn vor Vertragsabschluss wird zugelassen. Die Bewilligung der Fördermittel wird durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt. Die Auszahlung an den Verein erfolgt auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises.