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Schul- und Kita-Kinder an Discgolf oder Ultimate heranführen? Der LSB fördert!

För­der­mit­tel Teil 3: För­de­rung von Pro­jek­ten Ver­ein und Schule/Kita

Was wird gefördert?

Um Kin­der und Jugend­li­che für den Sport zu begeis­tern und an die Ver­ei­ne her­an­zu­füh­ren bie­tet der Lan­des­sport­bund die För­de­rung von Pro­jek­ten zwi­schen Sport­ver­ei­nen auf der einen Sei­te und Schu­len (Richt­li­nie 7.1)oder Kitas (Richt­li­nie 7.3) auf der ande­ren Sei­te an.

Neben der Mög­lich­keit zur Gewin­nung neu­er Ver­eins­mit­glie­der ist dies ein gutes Mit­tel das Ange­bot der Ver­ei­ne über die betei­lig­ten Kin­der und Jugend­li­chen hin­aus in den Fami­li­en und inner­halb der Schu­le bekannt zu machen. Die teil­neh­men­den Kin­der und Jugend­li­chen sind zudem über die Unfall­kas­se des Lan­des abge­si­chert, da es sich um eine schu­li­sche Ver­an­stal­tung handelt.

Der durch­füh­ren­de Sport­ver­ein kann dafür eine För­de­rung bean­tra­gen. Vor­aus­set­zun­gen sind u.a. die grund­sätz­lich wöchent­li­che Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen (Kate­go­rie A) über ein Schul­jahr hin­weg. Auch ist ein 14-tägi­ger Rhyth­mus mög­lich. Es sind auch Pro­jek­te mit ins­ge­samt kür­ze­re Lauf­zeit (Kate­go­rie B) mög­lich, sofern die Ver­an­stal­tun­gen von sich aus sport­art- oder sai­son­be­ding­ten (z.B. Wasser‑, Win­ter­sport) Gren­zen unterliegen.

Es müs­sen min­des­tens zehn Kin­der oder Jugend­li­che an dem Pro­jekt / der Übungs­grup­pe teil­neh­men. Im Behin­der­ten­sport oder in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len liegt die Min­dest­an­zahl bei sechs.

Die Ver­an­stal­tun­gen selbst müs­sen durch Sport­leh­rer, lizen­sier­te Übungs­lei­ter oder Trai­ner durch­ge­führt wer­den. Mög­lich ist auch die Durch­füh­rung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eige­ne Lizenz­aus­bil­dung bis zum Ende des Pro­jek­tes erfolg­reich abschließt.

Wie wird gefördert?

Die finan­zi­el­le För­de­rung erfolgt in Form eines fes­ten Zuschus­ses zu den Gesamt­aus­ga­ben. Der maxi­ma­le Zuschuss liegt hier pro Schul­jahr bei 1000 Euro.

Der Zuschuss ist zweck­ge­bun­den wie folgt möglich:

1.       Hono­rie­rung des Übungsleiters/Trainers, maxi­mal 15 Euro je Stun­de (aus­ge­nom­men sind Leh­rer und Ver­eins­mit­ar­bei­ter wäh­rend der Arbeitszeit)

2.       Anschaf­fung von Klein­sport­ge­rä­ten wie Ulti­ma­te- oder Disc­golf­schei­ben, Fach­lek­tü­re, Lehr­ma­te­ri­al, Spe­zi­al­soft­ware oder Kennzeichnungswesten

3.       Rei­se- und Trans­port­kos­ten für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie B

Für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie A ist im lau­fen­den Schul­jahr wöchent­lich min­des­tens eine Ver­an­stal­tung / Übungs­ein­heit a 60 Minu­ten durchzuführen.

Für Pro­jek­te der o.g. Kate­go­rie B sind im Pro­jekt­zeit­raum min­des­tens 30 Ver­an­stal­tun­gen / Übungs­ein­hei­ten a 60 Minu­ten durchzuführen.

Sowohl für Pro­jek­te der Kate­go­rie A wie auch der Kate­go­rie B gilt, dass eine Redu­zie­rung der Ver­an­stal­tun­gen zu einer Ver­rin­ge­rung des Zuschus­ses um 25 Euro je nicht durch­ge­führ­ter Ver­an­stal­tung führt.

Ver­an­stal­tun­gen in Feri­en­zei­ten sowie Ver­eins­trai­nings wer­den hier nicht bezuschusst.

Wie funktioniert’s?

Der jewei­li­ge Kreis-/Stadt­sport­bund ist für die Abwick­lung und Aus­zah­lung der För­der­mit­tel zustän­dig. Noch vor Beginn eines Schul­jah­res wird von dort ein pau­scha­ler Antrag beim Lan­des­sport­bund gestellt. Bereits für die­sen „Pau­schal­an­trag“, wie auch für die spä­te­re kon­kre­te Bean­tra­gung zur Pro­jekt­för­de­rung soll­te der betref­fen­de Sport­ver­ein früh­zei­tig Kon­takt zu sei­nem Kreis-/Stadt­sport­bund auf­neh­men, um dort das Pro­jekt anzu­kün­di­gen und Antrags­fris­ten zu erfra­gen (i.d.R. Anfang August!). Die­se wer­den in Bran­den­burg nicht ein­heit­lich gehand­habt. Sel­bi­ges gilt für die Abga­be­frist von Ver­wen­dungs­nach­wei­sen nach Ende des Pro­jek­tes / Schuljahres.

Für die dann fol­gen­de kon­kre­te Bean­tra­gung wird durch den Sport­ver­ein (Maß­nah­me­trä­ger) das Form­blatt „Antrag Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schu­le“ (bzw. Kita) an den zustän­di­gen Kreis-/Stadt­sport­bund zur Prü­fung und Wei­ter­lei­tung an den Lan­des­sport­bund gesandt. Zu beach­ten ist, dass die­ser Antrag vom Schul­lei­ter und dem Vor­stand des Sport­ver­eins bereits unter­schrie­ben und gestem­pelt sein muss.

Wird dann eine För­de­rung sei­tens des Lan­des­sport­bun­des bewil­ligt, erhält der bean­tra­gen­de Ver­ein eine schrift­li­che Mit­tei­lung über sei­nen Kreis-/Stadt­sport­bund.

Für die letzt­end­li­che Aus­zah­lung der För­der­mit­tel hat der bean­tra­gen­de Ver­ein die voll­stän­di­ge Abrech­nung beim Kreis-/Stadt­sport­bund vor­zu­le­gen. Für die hier­zu nöti­gen Ver­wen­dungs­nach­wei­se ste­hen fol­gen­de Form­blät­ter zur Verfügung:

1.       Verwendungsnachweis/Sachbericht Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schule

2.       Teil­neh­mer­lis­te Koope­ra­ti­on Sport­ver­ein und Schule

3.       Beleg­lis­te

Im Rah­men des gesam­ten Ver­fah­rens ist zu emp­feh­len, einen früh­zei­ti­gen und engen Kon­takt zum eige­nen Kreis-/Stadt­sport­bund auf­zu­bau­en. Alle För­der­richt­li­ni­en und Unter­la­gen fin­det Ihr hier. In Pots­dam erfol­gen sol­che Koope­ra­tio­nen bereits erfolg­reich – bei wei­te­rem Infor­ma­ti­ons­be­darf fragt auch bei den Gold­fin­gers oder dem BBFV an!

Frisbee: anerkannte Fortbildung für Lehrer*innen

Am 10.09.21 fin­det im Jugend­bil­dungs­zen­trum Blos­sin eine Fort­bil­dung für Lehrer*innen aus Ber­lin und Bran­den­burg statt. “Sport­un­ter­richt sicher und attrak­tiv gestal­ten “Ulti­ma­te Fris­bee” (Grund­la­gen)” mit der Ver­an­stal­tungs-Nr.: 21A030102 lau­tet die ganz­tä­gi­ge Fortbildung.

Ver­mit­telt wer­den die Grund­re­geln zum “Ulti­ma­te Fris­bee”
- Grund­kri­te­ri­en – Wer­fen und Fan­gen
- Didak­ti­sche Über­le­gun­gen
- Übungs­for­men
- Bewer­tun­gen im Schul­sport
- All­ge­mei­ne gesetz­li­che Unfallversicherung

Die Ver­an­stal­tung wird offi­zi­ell über den Ver­an­stal­tungs­ka­ta­log des Bil­dungs­ser­ver Ber­lin-Bran­den­burg ange­bo­ten und von den staat­li­chen Schul­äm­tern des Lan­des Bran­den­burg in Koope­ra­ti­on mit der Unfall­kas­se Bran­den­burg durch­ge­führt. Anmel­de­schluss ist der 06.08.2021 – also ran an die Anmel­dung und rührt flei­ßig die Wer­be­trom­meln unter den Lehrer*innen.

Das Jugend­bil­dungs­zen­trum Blos­sin e. V. befin­det sich süd­öst­lich des Ber­li­ner Rings im Wald­weg 10, 15754 Hei­de­see OT Blossin.

Förderung des Frisbeesports

Zur För­de­rung des Fris­bee­s­ports in Bran­den­burg wird der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band e. V. (BBFV) in die­sem Jahr fol­gen­de Schwer­punk­te set­zen. Es wer­den Beach­flags ange­schafft und den Mit­glieds­ver­ei­nen zur Ver­fü­gung gestellt, um bei Events auf den Fris­bee­s­port und den BBFV auf­merk­sam machen zu können.

Das Disc­golf­tur­nier “Sän­ger­stadt Open” in Fins­ter­wal­de ist das Aus­hän­ge­schild des bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­ports im Süden des Lan­des und fin­det auf Ost­deutsch­lands ein­zi­gem 18-Bah­nen-Par­cours statt. Die­ses Aus­hän­ge­schild wird eben­so vom BBFV unter­stützt wie das Aus­bes­sern von Bran­den­burgs meist­be­spiel­tem Disc­golf­par­cours im Volks­park Potsdams.

Dar­über hin­aus wird ein Image­film über den schnel­len und fai­ren Sport Ulti­ma­te Fris­bee sowie für die Haupt­dis­zi­pli­nen im BBFV – Ulti­ma­te Fris­bee und Disc­golf – pro­du­ziert und unterstützt. 

Wei­ter­hin ruft der BBFV sei­ne Mit­glieds­ver­ei­ne dazu auf, in der Mit­glie­der­ge­win­nung wei­ter aktiv zu blei­ben, ihre Freun­de, Fans und För­de­rer wei­ter an den ver­ein zu bin­den und mit der Ver­eins­fort­bil­dung und Trai­ner­aus­bil­dung die Zukunft im bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port gezielt zu gestalten.

Wieder Ultimate in Berlin und Brandenburg

Am 26. und 27.06.21 star­te­te nach lan­ger Coro­na­pau­se end­lich wie­der der Spiel­be­trieb im Team­sport Ulti­ma­te Frisbee.

Den ers­ten Ber­lin-Bran­den­burg Spiel­tag absol­vier­te die Bran­den­bur­gi­sche Ver­tre­tung äußerst erfolg­reich. Im Mixed setz­ten sich die Pots­da­mer Gold­fin­gers am Sams­tag in allen fünf Spie­len durch: 16:9 und 9:8 gegen Dis­ckick Ber­lin, 11:7 gegen Hucks Ber­lin und 12:4 gegen DJ Dahlem.

Auch am Sonn­tag in der Open-Divi­si­on gewann der Gold­fin­gers Ulti­ma­te Club Pots­dam e.V. bei­de Spie­le. Das mär­ki­sche Team schlug die Ber­li­ner Teams Rotor 16:2 und DJ Dah­lem 12:10.

Der BBFV freut sich auf einen sport­li­chen und coro­naar­men Sommer!

Corona Update: auch Veranstaltungen wieder möglich

Die aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg lässt den Frisbeesportler:innen wie­der (fast) alles zu. 

Out­door ist Ulti­ma­te Fris­bee (Kon­takt­sport) und Disc­golf (kon­takt­lo­ser Sport) ohne Begren­zung der Anzahl von Sportler:innen und ohne ver­pflich­ten­den Test mög­lich – der BBFV emp­fiehlt wei­ter­hin die kos­ten­lo­sen Tests vor dem Sport zu nut­zen. Ein­zi­ge recht­li­che Vor­au­set­zung ist, dass die Sportler:innen asym­pto­ma­tisch sind.

Sport­ver­an­stal­tung sind auch mit Besu­chern unter Beach­tung eini­ger Regeln wie­der mög­lich. Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bis zu 500 zeit­gleich anwe­sen­den Besucher:innen zuläs­sig. Sport­aus­üben­de und Funk­ti­ons­per­so­nal zäh­len nicht zu den Besucher:iInnen. Die Ver­an­stal­ter müs­sen im Hygie­ne­kon­zept sicherstellen: 

1. vor­he­ri­ge­Ter­min­ver­ga­be,

2. Zutritt nur für sym­ptom­freie Per­so­nen sowie nega­tiv getes­te­te Per­so­nen (ab 6 Jah­ren), geimpft oder gene­se­ne Personen,

3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung, 

4. Ein­hal­tung des Abstandsgebotsund, 

5. der Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren); die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Parkplätze, 

6. Absi­che­rung der Kontaktnachverfolgung.

Fris­bee­s­port in Schu­le, Kita und Hort ist auch wie­der möglich.

Ver­eins­sit­zun­gen sind Ver­an­stal­tun­gen ohne Unter­hal­tungs­cha­rak­ter und sind unter frei­em Him­mel mit bis zu 500 und in geschlos­se­nen Räu­men mit bis zu 200 zeit­gleich anwe­sen­den Ver­eins­mit­glie­dern, ein­schließ­lich Gäs­ten zuläs­sig. Im Hygie­ne­kon­zept muss sicher­ge­stellt sein, dass 1. nur sym­ptom­freie Per­so­nen teil­neh­men, 2. Abstands­ge­bo­tund, 3. Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren) ein­ge­hal­ten wird; die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs-und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Park­plät­ze, 4. Kon­takt­nach­ver­fol­gung ermög­licht wird, 5. in geschlos­se­nen Räu­men regel­mä­ßig ein Luft­aus­tausch stattfindet.

Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten Regeln zum Sport- und Ver­eins­le­ben in einer über­sicht­li­chen Tabel­le zusammengefasst.

Der BBFV freut sich auf einen Som­mer mit vie­len Frisbeesport-Events!

Corona-Update 21.05.21

Die Infek­ti­ons­zah­len sin­ken, die Impf­zah­len stei­gen – end­lich kommt wie­der Bewe­gung in das Sport­land Bran­den­burg. Die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen: Die Inzi­denz­zah­len in den jewei­li­gen Land­krei­sen bzw. kreis­frei­en Städ­ten müs­sen sta­bil unter 100 sein und die obli­ga­to­ri­schen Hygie­ne­maß­nah­men grei­fen. Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten sport­spe­zi­fi­schen Rah­men­be­din­gen in einer Über­sicht zusammengefasst.

Über­sicht des MBJS zu den Regeln im Sport

Hier sind auch Rege­lun­gen z.B. für Bun­des­li­ga­teams ent­hal­ten. Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen sind:

Die Grö­ßen­be­gren­zung der Trai­nings­grup­pen für kon­takt­lo­sen Sport im Frei­en (Disc­golf, Wer­fen) ent­fällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kon­takt­sport (Ulti­ma­te Fris­bee) mit maxi­mal 10 Per­so­nen erst ein­mal noch bestehen. Alle Per­so­nen müs­sen sym­ptom­frei sein. Zudem muss ein nega­ti­ver Test vor­lie­gen. Der Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb für Bun­des­li­ga­teams, der im Rah­men des Nut­zungs- und Hygie­ne­kon­zep­tes statt­fin­det, ist eben­falls zulässig.

Im Sport kom­men im Wesent­li­chen zwei Vari­an­ten eines Test­nach­wei­ses in Betracht:  Dazu gehört der schrift­lich oder digi­tal aus­ge­stell­te Nach­weis eines Test­zen­trums, der nicht älter als 24 Stun­den sein darf. Auch ein Nach­weis auf Grund­la­ge eines sog. Selbst­tests, der eben­falls nicht älter als 24 Stun­den sein darf, ist mög­lich. Die Selbst­tests müs­sen gemäß § 2 Num­mer 7 lit.a) COVID-19-Schutz­maß­na­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung „vor Ort unter Auf­sicht des­je­ni­gen statt­fin­den, der der jewei­li­gen Schutz­maß­nah­me unter­wor­fen ist“. Was dies genau im Ein­zel­nen für Sport­aus­üben­de, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner und die Ver­ei­ne bedeu­tet, wird das MBJS noch sepa­rat erläu­tern und anschlie­ßend auch veröffentlichen.

Die Test­pflicht gilt nicht für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impf- bzw. Gene­se­nen­nach­wei­ses sind und die­sen Nach­weis erbrin­gen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung), denn sie sind nega­tiv Getes­te­ten gleichgestellt.

Nut­zungs- und Hygienekonzept

Aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung (gilt bei einer Inzi­denz unter 100)

Bun­des­not­brem­se (gilt bei einer Inzi­denz über 100)

Familien an die Scheibe!

Das RBB-Fern­se­hen war wie­der ein­mal zu Gast bei den Bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port­lern. In einem Bei­trag (in der ard­me­dia­thek online bis 23.04.21) zu Out­door-Spie­len in Coro­na­zei­ten wur­de neben Boule und Schach der Fris­bee­s­port vorgestellt.

Bei den der­zeit ein­ge­schränk­ten Mög­lich­kei­ten Sport zu trei­ben, eig­net sich der Schei­ben­s­port sehr gut. Wer­fen mit dem gebo­ten Abstand ist ohne­hin gege­ben und auf den Plät­zen und in den Parks fin­det sich immer ein Platz zum Werfen.

Also macht es wie Han­na und Lot­ta vom Gold­fin­gers Ulti­ma­te Club Pots­dam, schnappt Euch Fami­lie oder Freun­de und die Schei­be und pro­biert oder per­fek­tio­niert Eure Scheibenskills.

Ansprech­part­ner in Euren Regio­nen sind Fami­li­en­sport Ober­ha­vel, Gold­fin­gers Pots­dam, Hyzer­n­auts Pots­dam, Disc­go­nauts Fins­ter­wal­de, Chain­ga­roos Cott­bus, der Fami­li­en­gar­ten Ebers­wal­de oder Rota­ti­on Fürs­ten­berg.

Discgonauts im rbb

Am 11.04.21 hat der Rund­funk Ber­lin-Bran­den­burg RBB auch in der Bür­ger­hei­de Fins­ter­wal­de vor­bei­ge­schaut. Im Rah­men des Berichts der Wet­ter­fee konn­ten die Disc­go­nauts Wer­bung für den Fris­bee­s­port und den größ­ten Par­cours Ost­deutsch­lands machen.

Der kurz­wei­li­ge Bei­trag mit inter­es­san­ten Infos zum Disc­golf in Fins­ter­wal­de ist in der ard­me­dia­thek noch bis zum 18.04.21 abruf­bar und wie­der tol­le Öffent­lich­keits­ar­beit für den Fris­bee­s­port in Bran­den­burg und den BBFV.

Rückblick DFV-Versammlungen

Nach der Jah­res­ver­samm­lung der Disc­golf-Abtei­lung und der Ulti­ma­te-Junio­ren erfolg­ten am letz­ten März­wo­chen­en­de noch die DFV-Jah­res­ver­samm­lun­gen der Ulti­ma­te-Abtei­lung (UA) und des Gesamt-DFV.

Flo­ri­an Fischer aus Pots­dam nahm die Dele­gier­ten­stim­me des BBFV auf UA-Ver­samm­lung wahr. Auf der Ver­samm­lung wur­de ein beson­de­res Fair­play erwähnt: bei der Indoor-Meis­ter­schaft 2020 wur­de ein Spie­ler in einem Team ohne Spiel­be­rech­ti­gung ein­ge­setzt (noch kein Fair­play). Das Team lan­de­te auf einem Auf­stiegs­platz. Nach­dem dem Team der unbe­rech­tig­te Ein­satz auf­fiel, zog das Team von sich aus den Auf­stieg zurück, ohne dass es zu lang­wie­ri­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Anwäl­ten kom­men muss­te. Es zeigt sich, der Spi­rit – das Fair­play – funk­tio­niert auch auf sport­lich hohem Niveau und zeich­net den Fris­bee­s­port aus.

Auf der DFV-Dele­gier­ten­ver­samm­lung wur­de Vol­ker Schlech­ter zum Prä­si­dent wie­der­ge­wählt. Neu in den Vor­stand gewählt wur­de die ehe­ma­li­ge Natio­nal­spie­le­rin Katha­ri­na Aschen­bren­ner. Wei­ter­hin wur­de berich­tet, dass in Ham­burg, Hes­sen und NRW in Ein­zel­fäl­len die Trai­ner­li­zen­zen des DFV vom LSB aner­kannt wur­den. In Hes­sen wird künf­tig auch Fris­bee­s­port in Abitur­prü­fun­gen mög­lich sein.

Der DFV hat eine AG Mit­glie­der­ent­wick­lung ins Leben geru­fen. Die­se Arbeits­grup­pe soll das ste­te Wachs­tum im Fris­bee­s­port wei­ter för­dern und die Ver­ei­ne moti­vie­ren, ihr Wachs­tums­po­ten­ti­al geord­net zu nut­zen. Inzwi­schen sind in der Mehr­zahl der Bun­des­län­der bereits Lan­des­ver­bän­de gegrün­det bzw. in Grün­dung – hier hat der Lan­des­ver­bands­ko­or­di­na­tor Flo­ri­an Auf­eroth aus Ber­lin einen gro­ßen Bei­trag geleis­tet. Auch der BBFV ist seit dem 01.01.2021 vom LSB Bran­den­burg aner­kannt. Das nächs­te wich­ti­ge Ziel des DFV ist die Errei­chung der 10.000 Ein­zel­mit­glie­der (aktiv, pas­siv, för­dernd). Dies sind dann die sta­bi­len Fun­da­men­te für die struk­tu­rel­le Wei­ter­ent­wick­lung des Fris­bee­s­ports in Deutschland.

Wie holt man einen Discgolfparcours in die Stadt?

Wer ist der Tou­ris­mus­be­auf­trag­te der Stadt Fins­ter­wal­de? Was haben Land­schafts­ar­chi­tek­tur und Disc­golf mit­ein­an­der zu tun? Wer ist Klaus May­er? War­um ist ein Ver­eins­heim für Disc­gol­fer so wichtig?

Die­se und vie­le wei­te­re Fra­gen erläu­tern Mar­ko Zis­ke und Phil Stad­ler im Disc­golf-Pod­cast “inPutt”. Der halb­stün­di­ge Pod­cast ist abso­lut kurz­wei­lig, mit vie­len wich­ti­gen Facts ver­se­hen und dazu noch sehr amü­sant! Es lohnt sich, rein zu hören und noch mehr über den Fris­bee­s­port in Bran­den­burg zu erfahren.