Nach der langen Corona-Auszeit findet endlich wieder eine Discgolf-Veranstaltung in Potsdam statt. Am Wochenende des 24. und 25. Juli starten 20 Teams in den Divisionen Mixed und Men im Potsdamer Volkspark.
Urheber: Andi Wolfsohn
Der Potsdamer Discgolfverein Hyzernauts e. V. freut sich auf tolle Teams von A wie “Anton und die Hopfenperlen” bis “Tippfehler eZ” – mit Z.
Der Zeitplan sind die erste Runde am Samstag ab 10 Uhr, die zweite Runde ab 14:30 Uhr vor. Sonntag beginnt die dritte Runde ab 10 Uhr und das Finale um 14 Uhr.
Neugierige, Zuschauer und am Frisbeesport interessierte sind herzlich willkommen – es ist nur der übliche Parkeintritt zu entrichten.
Fördermittel Teil 3: Förderung von Projekten Verein und Schule/Kita
Was wird gefördert?
Um Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und an die Vereine heranzuführen bietet der Landessportbund die Förderung von Projekten zwischen Sportvereinen auf der einen Seite und Schulen (Richtlinie 7.1)oder Kitas (Richtlinie 7.3) auf der anderen Seite an.
Neben der Möglichkeit zur Gewinnung neuer Vereinsmitglieder ist dies ein gutes Mittel das Angebot der Vereine über die beteiligten Kinder und Jugendlichen hinaus in den Familien und innerhalb der Schule bekannt zu machen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind zudem über die Unfallkasse des Landes abgesichert, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
Der durchführende Sportverein kann dafür eine Förderung beantragen. Voraussetzungen sind u.a. die grundsätzlich wöchentliche Durchführung der Veranstaltungen (Kategorie A) über ein Schuljahr hinweg. Auch ist ein 14-tägiger Rhythmus möglich. Es sind auch Projekte mit insgesamt kürzere Laufzeit (Kategorie B) möglich, sofern die Veranstaltungen von sich aus sportart- oder saisonbedingten (z.B. Wasser‑, Wintersport) Grenzen unterliegen.
Es müssen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche an dem Projekt / der Übungsgruppe teilnehmen. Im Behindertensport oder in begründeten Ausnahmefällen liegt die Mindestanzahl bei sechs.
Die Veranstaltungen selbst müssen durch Sportlehrer, lizensierte Übungsleiter oder Trainer durchgeführt werden. Möglich ist auch die Durchführung durch einen Übungsleiter/Trainer, der die eigene Lizenzausbildung bis zum Ende des Projektes erfolgreich abschließt.
Wie wird gefördert?
Die finanzielle Förderung erfolgt in Form eines festen Zuschusses zu den Gesamtausgaben. Der maximale Zuschuss liegt hier pro Schuljahr bei 1000 Euro.
Der Zuschuss ist zweckgebunden wie folgt möglich:
1. Honorierung des Übungsleiters/Trainers, maximal 15 Euro je Stunde (ausgenommen sind Lehrer und Vereinsmitarbeiter während der Arbeitszeit)
2. Anschaffung von Kleinsportgeräten wie Ultimate- oder Discgolfscheiben, Fachlektüre, Lehrmaterial, Spezialsoftware oder Kennzeichnungswesten
3. Reise- und Transportkosten für Projekte der o.g. Kategorie B
Für Projekte der o.g. Kategorie A ist im laufenden Schuljahr wöchentlich mindestens eine Veranstaltung / Übungseinheit a 60 Minuten durchzuführen.
Für Projekte der o.g. Kategorie B sind im Projektzeitraum mindestens 30 Veranstaltungen / Übungseinheiten a 60 Minuten durchzuführen.
Sowohl für Projekte der Kategorie A wie auch der Kategorie B gilt, dass eine Reduzierung der Veranstaltungen zu einer Verringerung des Zuschusses um 25 Euro je nicht durchgeführter Veranstaltung führt.
Veranstaltungen in Ferienzeiten sowie Vereinstrainings werden hier nicht bezuschusst.
Wie funktioniert’s?
Der jeweilige Kreis-/Stadtsportbund ist für die Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel zuständig. Noch vor Beginn eines Schuljahres wird von dort ein pauschaler Antrag beim Landessportbund gestellt. Bereits für diesen „Pauschalantrag“, wie auch für die spätere konkrete Beantragung zur Projektförderung sollte der betreffende Sportverein frühzeitig Kontakt zu seinem Kreis-/Stadtsportbund aufnehmen, um dort das Projekt anzukündigen und Antragsfristen zu erfragen (i.d.R. Anfang August!). Diese werden in Brandenburg nicht einheitlich gehandhabt. Selbiges gilt für die Abgabefrist von Verwendungsnachweisen nach Ende des Projektes / Schuljahres.
Für die dann folgende konkrete Beantragung wird durch den Sportverein (Maßnahmeträger) das Formblatt „Antrag Kooperation Sportverein und Schule“ (bzw. Kita) an den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund zur Prüfung und Weiterleitung an den Landessportbund gesandt. Zu beachten ist, dass dieser Antrag vom Schulleiter und dem Vorstand des Sportvereins bereits unterschrieben und gestempelt sein muss.
Wird dann eine Förderung seitens des Landessportbundes bewilligt, erhält der beantragende Verein eine schriftliche Mitteilung über seinen Kreis-/Stadtsportbund.
Für die letztendliche Auszahlung der Fördermittel hat der beantragende Verein die vollständige Abrechnung beim Kreis-/Stadtsportbund vorzulegen. Für die hierzu nötigen Verwendungsnachweise stehen folgende Formblätter zur Verfügung:
1. Verwendungsnachweis/Sachbericht Kooperation Sportverein und Schule
2. Teilnehmerliste Kooperation Sportverein und Schule
3. Belegliste
Im Rahmen des gesamten Verfahrens ist zu empfehlen, einen frühzeitigen und engen Kontakt zum eigenen Kreis-/Stadtsportbund aufzubauen. Alle Förderrichtlinien und Unterlagen findet Ihr hier. In Potsdam erfolgen solche Kooperationen bereits erfolgreich – bei weiterem Informationsbedarf fragt auch bei den Goldfingers oder dem BBFV an!
Am 10.09.21 findet im Jugendbildungszentrum Blossin eine Fortbildung für Lehrer*innen aus Berlin und Brandenburg statt. “Sportunterricht sicher und attraktiv gestalten “Ultimate Frisbee” (Grundlagen)” mit der Veranstaltungs-Nr.: 21A030102 lautet die ganztägige Fortbildung.
Vermittelt werden die Grundregeln zum “Ultimate Frisbee” - Grundkriterien – Werfen und Fangen - Didaktische Überlegungen - Übungsformen - Bewertungen im Schulsport - Allgemeine gesetzliche Unfallversicherung
Die Veranstaltung wird offiziell über den Veranstaltungskatalog des Bildungsserver Berlin-Brandenburg angeboten und von den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Unfallkasse Brandenburg durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 06.08.2021 – also ran an die Anmeldung und rührt fleißig die Werbetrommeln unter den Lehrer*innen.
Zur Förderung des Frisbeesports in Brandenburg wird der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) in diesem Jahr folgende Schwerpunkte setzen. Es werden Beachflags angeschafft und den Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt, um bei Events auf den Frisbeesport und den BBFV aufmerksam machen zu können.
Das Discgolfturnier “Sängerstadt Open” in Finsterwalde ist das Aushängeschild des brandenburgischen Frisbeesports im Süden des Landes und findet auf Ostdeutschlands einzigem 18-Bahnen-Parcours statt. Dieses Aushängeschild wird ebenso vom BBFV unterstützt wie das Ausbessern von Brandenburgs meistbespieltem Discgolfparcours im Volkspark Potsdams.
Darüber hinaus wird ein Imagefilm über den schnellen und fairen Sport Ultimate Frisbee sowie für die Hauptdisziplinen im BBFV – Ultimate Frisbee und Discgolf – produziert und unterstützt.
Weiterhin ruft der BBFV seine Mitgliedsvereine dazu auf, in der Mitgliedergewinnung weiter aktiv zu bleiben, ihre Freunde, Fans und Förderer weiter an den verein zu binden und mit der Vereinsfortbildung und Trainerausbildung die Zukunft im brandenburgischen Frisbeesport gezielt zu gestalten.
Am 26. und 27.06.21 startete nach langer Coronapause endlich wieder der Spielbetrieb im Teamsport Ultimate Frisbee.
Den ersten Berlin-Brandenburg Spieltag absolvierte die Brandenburgische Vertretung äußerst erfolgreich. Im Mixed setzten sich die Potsdamer Goldfingers am Samstag in allen fünf Spielen durch: 16:9 und 9:8 gegen Disckick Berlin, 11:7 gegen Hucks Berlin und 12:4 gegen DJ Dahlem.
Auch am Sonntag in der Open-Division gewann der Goldfingers Ultimate Club Potsdam e.V. beide Spiele. Das märkische Team schlug die Berliner Teams Rotor 16:2 und DJ Dahlem 12:10.
Der BBFV freut sich auf einen sportlichen und coronaarmen Sommer!
Outdoor ist Ultimate Frisbee (Kontaktsport) und Discgolf (kontaktloser Sport) ohne Begrenzung der Anzahl von Sportler:innen und ohne verpflichtenden Test möglich – der BBFV empfiehlt weiterhin die kostenlosen Tests vor dem Sport zu nutzen. Einzige rechtliche Vorausetzung ist, dass die Sportler:innen asymptomatisch sind.
Sportveranstaltung sind auch mit Besuchern unter Beachtung einiger Regeln wieder möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucher:innen zulässig. Sportausübende und Funktionspersonal zählen nicht zu den Besucher:iInnen. Die Veranstalter müssen im Hygienekonzept sicherstellen:
1. vorherigeTerminvergabe,
2. Zutritt nur für symptomfreie Personen sowie negativ getestete Personen (ab 6 Jahren), geimpft oder genesene Personen,
3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung,
4. Einhaltung des Abstandsgebotsund,
5. der Maskenpflicht (ab 6 Jahren); die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze,
6. Absicherung der Kontaktnachverfolgung.
Frisbeesport in Schule, Kita und Hort ist auch wieder möglich.
Vereinssitzungen sind Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter und sind unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich anwesenden Vereinsmitgliedern, einschließlich Gästen zulässig. Im Hygienekonzept muss sichergestellt sein, dass 1. nur symptomfreie Personen teilnehmen, 2. Abstandsgebotund, 3. Maskenpflicht (ab 6 Jahren) eingehalten wird; die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs-und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze, 4. Kontaktnachverfolgung ermöglicht wird, 5. in geschlossenen Räumen regelmäßig ein Luftaustausch stattfindet.
Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen – endlich kommt wieder Bewegung in das Sportland Brandenburg. Die wichtigsten Bedingungen: Die Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten müssen stabil unter 100 sein und die obligatorischen Hygienemaßnahmen greifen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wichtigsten sportspezifischen Rahmenbedingen in einer Übersicht zusammengefasst.
Hier sind auch Regelungen z.B. für Bundesligateams enthalten. Die wichtigsten Regelungen sind:
Die Größenbegrenzung der Trainingsgruppen für kontaktlosen Sport im Freien (Discgolf, Werfen) entfällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kontaktsport (Ultimate Frisbee) mit maximal 10 Personen erst einmal noch bestehen. Alle Personen müssen symptomfrei sein. Zudem muss ein negativer Test vorliegen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Bundesligateams, der im Rahmen des Nutzungs- und Hygienekonzeptes stattfindet, ist ebenfalls zulässig.
Im Sport kommen im Wesentlichen zwei Varianten eines Testnachweises in Betracht: Dazu gehört der schriftlich oder digital ausgestellte Nachweis eines Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch ein Nachweis auf Grundlage eines sog. Selbsttests, der ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist möglich. Die Selbsttests müssen gemäß § 2 Nummer 7 lit.a) COVID-19-Schutzmaßnamen-Ausnahmeverordnung „vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist“. Was dies genau im Einzelnen für Sportausübende, Trainerinnen und Trainer und die Vereine bedeutet, wird das MBJS noch separat erläutern und anschließend auch veröffentlichen.
Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impf- bzw. Genesenennachweises sind und diesen Nachweis erbringen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung), denn sie sind negativ Getesteten gleichgestellt.
Das RBB-Fernsehen war wieder einmal zu Gast bei den Brandenburgischen Frisbeesportlern. In einem Beitrag (in der ardmediathek online bis 23.04.21) zu Outdoor-Spielen in Coronazeiten wurde neben Boule und Schach der Frisbeesport vorgestellt.
Bei den derzeit eingeschränkten Möglichkeiten Sport zu treiben, eignet sich der Scheibensport sehr gut. Werfen mit dem geboten Abstand ist ohnehin gegeben und auf den Plätzen und in den Parks findet sich immer ein Platz zum Werfen.
Also macht es wie Hanna und Lotta vom Goldfingers Ultimate Club Potsdam, schnappt Euch Familie oder Freunde und die Scheibe und probiert oder perfektioniert Eure Scheibenskills.
Am 11.04.21 hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB auch in der Bürgerheide Finsterwalde vorbeigeschaut. Im Rahmen des Berichts der Wetterfee konnten die Discgonauts Werbung für den Frisbeesport und den größten Parcours Ostdeutschlands machen.
Der kurzweilige Beitrag mit interessanten Infos zum Discgolf in Finsterwalde ist in der ardmediathek noch bis zum 18.04.21 abrufbar und wieder tolle Öffentlichkeitsarbeit für den Frisbeesport in Brandenburg und den BBFV.
Nach der Jahresversammlung der Discgolf-Abteilung und der Ultimate-Junioren erfolgten am letzten Märzwochenende noch die DFV-Jahresversammlungen der Ultimate-Abteilung (UA) und des Gesamt-DFV.
Florian Fischer aus Potsdam nahm die Delegiertenstimme des BBFV auf UA-Versammlung wahr. Auf der Versammlung wurde ein besonderes Fairplay erwähnt: bei der Indoor-Meisterschaft 2020 wurde ein Spieler in einem Team ohne Spielberechtigung eingesetzt (noch kein Fairplay). Das Team landete auf einem Aufstiegsplatz. Nachdem dem Team der unberechtigte Einsatz auffiel, zog das Team von sich aus den Aufstieg zurück, ohne dass es zu langwierigen Auseinandersetzungen mit Anwälten kommen musste. Es zeigt sich, der Spirit – das Fairplay – funktioniert auch auf sportlich hohem Niveau und zeichnet den Frisbeesport aus.
Auf der DFV-Delegiertenversammlung wurde Volker Schlechter zum Präsident wiedergewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurde die ehemalige Nationalspielerin Katharina Aschenbrenner. Weiterhin wurde berichtet, dass in Hamburg, Hessen und NRW in Einzelfällen die Trainerlizenzen des DFV vom LSB anerkannt wurden. In Hessen wird künftig auch Frisbeesport in Abiturprüfungen möglich sein.
Der DFV hat eine AG Mitgliederentwicklung ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe soll das stete Wachstum im Frisbeesport weiter fördern und die Vereine motivieren, ihr Wachstumspotential geordnet zu nutzen. Inzwischen sind in der Mehrzahl der Bundesländer bereits Landesverbände gegründet bzw. in Gründung – hier hat der Landesverbandskoordinator Florian Auferoth aus Berlin einen großen Beitrag geleistet. Auch der BBFV ist seit dem 01.01.2021 vom LSB Brandenburg anerkannt. Das nächste wichtige Ziel des DFV ist die Erreichung der 10.000 Einzelmitglieder (aktiv, passiv, fördernd). Dies sind dann die stabilen Fundamente für die strukturelle Weiterentwicklung des Frisbeesports in Deutschland.