Am 10.09.21 findet im Jugendbildungszentrum Blossin eine Fortbildung für Lehrer*innen aus Berlin und Brandenburg statt. “Sportunterricht sicher und attraktiv gestalten “Ultimate Frisbee” (Grundlagen)” mit der Veranstaltungs-Nr.: 21A030102 lautet die ganztägige Fortbildung.
Vermittelt werden die Grundregeln zum “Ultimate Frisbee” - Grundkriterien – Werfen und Fangen - Didaktische Überlegungen - Übungsformen - Bewertungen im Schulsport - Allgemeine gesetzliche Unfallversicherung
Die Veranstaltung wird offiziell über den Veranstaltungskatalog des Bildungsserver Berlin-Brandenburg angeboten und von den staatlichen Schulämtern des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Unfallkasse Brandenburg durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 06.08.2021 – also ran an die Anmeldung und rührt fleißig die Werbetrommeln unter den Lehrer*innen.
Zur Förderung des Frisbeesports in Brandenburg wird der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e. V. (BBFV) in diesem Jahr folgende Schwerpunkte setzen. Es werden Beachflags angeschafft und den Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt, um bei Events auf den Frisbeesport und den BBFV aufmerksam machen zu können.
Das Discgolfturnier “Sängerstadt Open” in Finsterwalde ist das Aushängeschild des brandenburgischen Frisbeesports im Süden des Landes und findet auf Ostdeutschlands einzigem 18-Bahnen-Parcours statt. Dieses Aushängeschild wird ebenso vom BBFV unterstützt wie das Ausbessern von Brandenburgs meistbespieltem Discgolfparcours im Volkspark Potsdams.
Darüber hinaus wird ein Imagefilm über den schnellen und fairen Sport Ultimate Frisbee sowie für die Hauptdisziplinen im BBFV – Ultimate Frisbee und Discgolf – produziert und unterstützt.
Weiterhin ruft der BBFV seine Mitgliedsvereine dazu auf, in der Mitgliedergewinnung weiter aktiv zu bleiben, ihre Freunde, Fans und Förderer weiter an den verein zu binden und mit der Vereinsfortbildung und Trainerausbildung die Zukunft im brandenburgischen Frisbeesport gezielt zu gestalten.
Angesichts landesweit niedriger Infektionszahlen gibt es auch im Frisbeesport kaum noch Einschränkungen. Die aktuelle Umgangsverordnung wurde bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
Outdoor-Sport ist ohne Einschränkungen möglich
Indoor-Sport ist mit wenigen Einschränkungen (u.a. Test, Personenanzahl) möglich
Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind möglich
Die Online-Präsenz des Brandenburgischen Frisbeesport-Verbandes e.V. ist ab sofort unter der neuen Adresse www.bbfv.org zu erreichen. Auch die E‑Mail-Adresse des Vorstandes wurde entsprechend angepasst. Der BBFV setzt mit der klaren und kurzen Domain www.bbfv.org auf Einfachheit, Wiedererkennungswert und gute Einprägbarkeit. Die Domain-Endung .org steht als Abkürzung für “Organisation” und ist eine generische Top-Level-Domain. Sie eignet sich daher besonders gut für den BBFV als gemeinnütziger Verband. Der Hostname “bbfv” steht für die übliche Abkürzung des Brandenburgischen Frisbeesport-Verbandes BBFV .
Der BBFV hat von der bisherigen Adresse www.frisbee-bb.de eine Weiterleitung geschaltet. Auch Mails, die an die bisherigen E‑Mail-Adressen gesendet werden, werden an die aktuellen Adressen weitergeleitet. Ein riesen großes Dankeschön für den problemlosen Serverumzug gilt Kai Sommer!
Am 26. und 27.06.21 startete nach langer Coronapause endlich wieder der Spielbetrieb im Teamsport Ultimate Frisbee.
Den ersten Berlin-Brandenburg Spieltag absolvierte die Brandenburgische Vertretung äußerst erfolgreich. Im Mixed setzten sich die Potsdamer Goldfingers am Samstag in allen fünf Spielen durch: 16:9 und 9:8 gegen Disckick Berlin, 11:7 gegen Hucks Berlin und 12:4 gegen DJ Dahlem.
Auch am Sonntag in der Open-Division gewann der Goldfingers Ultimate Club Potsdam e.V. beide Spiele. Das märkische Team schlug die Berliner Teams Rotor 16:2 und DJ Dahlem 12:10.
Der BBFV freut sich auf einen sportlichen und coronaarmen Sommer!
In Finsterwalde unterstützt der lokale Discgolfverein, die N8Fiwa Discgonauts, zusammen mit den Stadtwerken Finsterwalde die Grundschule Nord im Sportbereich.
Nach dem in Potsdam bereits mehrere Kooperationen zwischen dem Ultimateverein Goldfingers und dem Discgolfverein Hyzernauts mit mehreren Schulen seit einigen Jahren laufen, intensivieren die Finsterwalder Discgolfer ihr Engagement in Schule und Bildung im Brandenburger Süden weiter.
Die Stadtwerke Finsterwalde unterstützen die Discgonauts mit Fangkörben, die die Discgonauts für die sportliche Betätigung und Ausbildung in der Grundschule Nord nutzen. Vielleicht ist das die Basis für eine weitere Kooperation zwischen Verein und Schule, die auch der Landessportbund Brandenburg mit 500 Euro jährlich über die Förderrichtlinie 7.1 (Kooperation Verein/Schule) bezuschusst.
Im BBFV organisierte Vereinsmitglieder können ihre Teilnahme an höherklassigen Wettkämpfen finanziell bezuschussen lassen. Dies gilt für aktiv Teilnehmende im Kinder- und Jugendbereich bis zu einem Alter von 21 Jahren, für den Behinderten- und Gehörlosensport sowie für alle Wettkampf- und Schiedsrichter ohne Altersbegrenzung.
Es werden nur Teilnahmen an den abschließend genannten Wettkämpfen gefördert:
Landesmeisterschaften/höchste Spielklasse im Land
Länderübergreifende Regionalmeisterschaften und Regionalpokalwettkämpfe
Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften
Deutsche Meisterschaften
Kinder- und Jugendsportspiele des LSB
Für die finanzielle Förderung der aktiv Teilnehmenden im Kinder- und Jugendsportbereich spielt es dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Wettkämpfe nur auf diese Altersklassen bezogen sind. Maßgeblich ist die Altersgrenze von 21 Jahren für die jeweiligen Aktiven. Es können also Teilnehmer bis 21 Jahre auch im Erwachsenenbereich gefördert werden.
2. Welche Kosten werden bezuschusst?
Der Zuschuss erfolgt in Form eines Festbetrages zu den Gesamtausgaben. Grundlage hierfür sind zum Einen die Reisekosten und zum Anderen ein individuelles Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung.
Reisekosten sind erst ab einer Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von mehr als 100 km vom Vereinsort zum Wettkampfort förderwürdig. Folgende Reisekosten werden dann anerkannt:
Bahntarif 2. Klasse und ÖPNV
privater oder vereinseigener Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
extern gemieteter Bus (mindestens 15 förderfähige Teilnehmer) mit bis zu 1,00 €/km
Bei den Reisekosten können zusätzlich Personen einbezogen werden, welche Betreuungs- oder Aufsichtspflichten gegenüber teilnehmenden Kindern-/Jugendlichen wahrnehmen.
Tagegeld für Unterkunft und Verpflegung sind förderwürdig, sofern einer der o.g. Wettkämpfe außerhalb des Landes Brandenburg stattfindet oder es sich um eine im Land Brandenburg stattfindende überregionale Meisterschaft handelt. Bei letzterem muss jedoch zusätzlich eine mehr als 24-stündige Abwesenheit vom Vereinssitz notwendig sein. Das Tagegeld beträgt bis zu 24 € pro Teilnehmer und Tag.
3. Wie erfolgen Antrag und Nachweis?
Die Anträge müssen durch den jeweiligen Verein noch vor Beginn der Wettkämpfe bzw. der Wettkampfsaison an den BBFV in schriftlicher Form gestellt werden. Ein Formular gibt es hierfür nicht. Diese Anträge werden dann vom BBFV zeitnah an den LSB weitergeleitet, wo somit der Finanzbedarf vorab festgestellt wird. Die entstehenden Wettkampfkosten müssen zunächst selbst verauslagt werden und dann mittels Verwendungsnachweisen belegt werden. Als Verwendungsnachweise gelten die Formulare „Wettkampfkosten“ (für Individualsport allgemein, oder für alle zur Beantragung von Tagegeld) sowie „Wettkampkosten Spielsportarten“ (für Spielsportarten, aber nur Reisekosten). Bei Anmietung eines Reisebusses gelten Mietvertrag und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis.
Die ausgefüllten Verwendungsnachweise sind dann spätestens zwei Monate nach Ende des Wettkampfs bzw. der Saison beim BBFV einzureichen. Dort werden sie nach einer Prüfung zeitnah an den LSB weitergereicht. Vom LSB erfolgt dann die rückwirkende Bezuschussung.
Anzumerken ist, dass für Wettkämpfe im November/Dezember die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise beim LSB auf den 15. Januar des Folgejahres begrenzt ist.
Outdoor ist Ultimate Frisbee (Kontaktsport) und Discgolf (kontaktloser Sport) ohne Begrenzung der Anzahl von Sportler:innen und ohne verpflichtenden Test möglich – der BBFV empfiehlt weiterhin die kostenlosen Tests vor dem Sport zu nutzen. Einzige rechtliche Vorausetzung ist, dass die Sportler:innen asymptomatisch sind.
Sportveranstaltung sind auch mit Besuchern unter Beachtung einiger Regeln wieder möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucher:innen zulässig. Sportausübende und Funktionspersonal zählen nicht zu den Besucher:iInnen. Die Veranstalter müssen im Hygienekonzept sicherstellen:
1. vorherigeTerminvergabe,
2. Zutritt nur für symptomfreie Personen sowie negativ getestete Personen (ab 6 Jahren), geimpft oder genesene Personen,
3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung,
4. Einhaltung des Abstandsgebotsund,
5. der Maskenpflicht (ab 6 Jahren); die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze,
6. Absicherung der Kontaktnachverfolgung.
Frisbeesport in Schule, Kita und Hort ist auch wieder möglich.
Vereinssitzungen sind Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter und sind unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 zeitgleich anwesenden Vereinsmitgliedern, einschließlich Gästen zulässig. Im Hygienekonzept muss sichergestellt sein, dass 1. nur symptomfreie Personen teilnehmen, 2. Abstandsgebotund, 3. Maskenpflicht (ab 6 Jahren) eingehalten wird; die Tragepflicht gilt auch auf den Begegnungs-und Verkehrsflächen vor den Eingangsbereichen einschließlich der direkt zugehörigen Parkplätze, 4. Kontaktnachverfolgung ermöglicht wird, 5. in geschlossenen Räumen regelmäßig ein Luftaustausch stattfindet.
Der BBFV unterstützt seine Mitglieder auch bei Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen seines Förderbudgets. Dazu bittet der BBFV, (formlose) Anträge über den jeweiligen Vereinsvorstand einzureichen.
Die Ausbildungsangebote sind stark nachgefragt, daher ist eine frühzeitige Anmeldung ratsam. Derzeit sind folgende Ausbildungen im Angebot von ESAB und DFV:
DFV-Übungsleiter:in analog C‑Lizenz (online + Präsenz in Seibersbach) vom 16.07.–22.08.21, 120 Lerneinheiten
Übungsleiter:in C (blended learning: online + Präsenz in Lindow: 17.–22.10. u. 12.–14.11.21) vom 27.09.2021 bis 14.11.2021, 120 Lerneinheiten
Übungsleiter:in C (Präsenz in Lindow) 21.11.–26.11., 28.11.–3.12.,10.–12.12.21, 120 Lerneinheiten
ESAB Junior Coach (Präsenz in Lindow) vom 11.–16.7.21, 50 Lerneinheiten für 14 bis 16-jährige
Als Inhalte werden vermittelt: Gestaltung von Lern- und Trainingsprozessen; Planung, Durchführung und Auswertung von Trainingseinheiten; Förderung der Motivation und Bindung an sportliche Aktivitäten; Sport zur Förderung von Gesundheit und Fitness; Grundlagen der Arbeit im Verein.
Vereinsmanager:in C (online + Präsenz in Potsdam) vom 18.09.–20.12.21 jeweils Samstag und Sonntag, 120 Lerneinheiten
Am Ende der Ausbildung könnt Ihr grundlegende leitende und verwaltende Tätigkeiten im Sportverein umsetzen.
Weitere interessante Aus- und Fortbildungen findet Ihr auf den Seiten der ESAB, des DFV und Eurer Kreis- und Stadtsportbünde..
Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen – endlich kommt wieder Bewegung in das Sportland Brandenburg. Die wichtigsten Bedingungen: Die Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten müssen stabil unter 100 sein und die obligatorischen Hygienemaßnahmen greifen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wichtigsten sportspezifischen Rahmenbedingen in einer Übersicht zusammengefasst.
Hier sind auch Regelungen z.B. für Bundesligateams enthalten. Die wichtigsten Regelungen sind:
Die Größenbegrenzung der Trainingsgruppen für kontaktlosen Sport im Freien (Discgolf, Werfen) entfällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kontaktsport (Ultimate Frisbee) mit maximal 10 Personen erst einmal noch bestehen. Alle Personen müssen symptomfrei sein. Zudem muss ein negativer Test vorliegen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Bundesligateams, der im Rahmen des Nutzungs- und Hygienekonzeptes stattfindet, ist ebenfalls zulässig.
Im Sport kommen im Wesentlichen zwei Varianten eines Testnachweises in Betracht: Dazu gehört der schriftlich oder digital ausgestellte Nachweis eines Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch ein Nachweis auf Grundlage eines sog. Selbsttests, der ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist möglich. Die Selbsttests müssen gemäß § 2 Nummer 7 lit.a) COVID-19-Schutzmaßnamen-Ausnahmeverordnung „vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist“. Was dies genau im Einzelnen für Sportausübende, Trainerinnen und Trainer und die Vereine bedeutet, wird das MBJS noch separat erläutern und anschließend auch veröffentlichen.
Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impf- bzw. Genesenennachweises sind und diesen Nachweis erbringen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung), denn sie sind negativ Getesteten gleichgestellt.