Frisbee: anerkannte Fortbildung für Lehrer*innen

Am 10.09.21 fin­det im Jugend­bil­dungs­zen­trum Blos­sin eine Fort­bil­dung für Lehrer*innen aus Ber­lin und Bran­den­burg statt. “Sport­un­ter­richt sicher und attrak­tiv gestal­ten “Ulti­ma­te Fris­bee” (Grund­la­gen)” mit der Ver­an­stal­tungs-Nr.: 21A030102 lau­tet die ganz­tä­gi­ge Fortbildung.

Ver­mit­telt wer­den die Grund­re­geln zum “Ulti­ma­te Fris­bee”
- Grund­kri­te­ri­en – Wer­fen und Fan­gen
- Didak­ti­sche Über­le­gun­gen
- Übungs­for­men
- Bewer­tun­gen im Schul­sport
- All­ge­mei­ne gesetz­li­che Unfallversicherung

Die Ver­an­stal­tung wird offi­zi­ell über den Ver­an­stal­tungs­ka­ta­log des Bil­dungs­ser­ver Ber­lin-Bran­den­burg ange­bo­ten und von den staat­li­chen Schul­äm­tern des Lan­des Bran­den­burg in Koope­ra­ti­on mit der Unfall­kas­se Bran­den­burg durch­ge­führt. Anmel­de­schluss ist der 06.08.2021 – also ran an die Anmel­dung und rührt flei­ßig die Wer­be­trom­meln unter den Lehrer*innen.

Das Jugend­bil­dungs­zen­trum Blos­sin e. V. befin­det sich süd­öst­lich des Ber­li­ner Rings im Wald­weg 10, 15754 Hei­de­see OT Blossin.

Förderung des Frisbeesports

Zur För­de­rung des Fris­bee­s­ports in Bran­den­burg wird der Bran­den­bur­gi­sche Fris­bee­s­port-Ver­band e. V. (BBFV) in die­sem Jahr fol­gen­de Schwer­punk­te set­zen. Es wer­den Beach­flags ange­schafft und den Mit­glieds­ver­ei­nen zur Ver­fü­gung gestellt, um bei Events auf den Fris­bee­s­port und den BBFV auf­merk­sam machen zu können.

Das Disc­golf­tur­nier “Sän­ger­stadt Open” in Fins­ter­wal­de ist das Aus­hän­ge­schild des bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­ports im Süden des Lan­des und fin­det auf Ost­deutsch­lands ein­zi­gem 18-Bah­nen-Par­cours statt. Die­ses Aus­hän­ge­schild wird eben­so vom BBFV unter­stützt wie das Aus­bes­sern von Bran­den­burgs meist­be­spiel­tem Disc­golf­par­cours im Volks­park Potsdams.

Dar­über hin­aus wird ein Image­film über den schnel­len und fai­ren Sport Ulti­ma­te Fris­bee sowie für die Haupt­dis­zi­pli­nen im BBFV – Ulti­ma­te Fris­bee und Disc­golf – pro­du­ziert und unterstützt. 

Wei­ter­hin ruft der BBFV sei­ne Mit­glieds­ver­ei­ne dazu auf, in der Mit­glie­der­ge­win­nung wei­ter aktiv zu blei­ben, ihre Freun­de, Fans und För­de­rer wei­ter an den ver­ein zu bin­den und mit der Ver­eins­fort­bil­dung und Trai­ner­aus­bil­dung die Zukunft im bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port gezielt zu gestalten.

Coronaregelungen bis 31.07.21

Ange­sichts lan­des­weit nied­ri­ger Infek­ti­ons­zah­len gibt es auch im Fris­bee­s­port kaum noch Ein­schrän­kun­gen. Die aktu­el­le Umgangs­ver­ord­nung wur­de bis zum 31. Juli 2021 ver­län­gert.

  • Out­door-Sport ist ohne Ein­schrän­kun­gen möglich
  • Indoor-Sport ist mit weni­gen Ein­schrän­kun­gen (u.a. Test, Per­so­nen­an­zahl) möglich
  • Sport­ver­an­stal­tun­gen mit Zuschau­ern sind möglich
  • Ver­eins­sit­zun­gen in Prä­senz sind möglich

Die genau­en Rege­lun­gen sind in der Umgangs­ver­ord­nung und der Ver­län­ge­rung bis 31.07.21 nachlesbar.

Eine hilf­rei­che Über­sicht fin­det Ihr auch auf den Sei­ten des MBJS.

BBFV zieht um!

Die Online-Prä­senz des Bran­den­bur­gi­schen Fris­bee­s­port-Ver­ban­des e.V. ist ab sofort unter der neu­en Adres­se www.bbfv.org zu errei­chen. Auch die E‑Mail-Adres­se des Vor­stan­des wur­de ent­spre­chend ange­passt. Der BBFV setzt mit der kla­ren und kur­zen Domain www.bbfv.org auf Ein­fach­heit, Wie­der­erken­nungs­wert und gute Ein­präg­bar­keit. Die Domain-Endung .org steht als Abkür­zung für “Orga­ni­sa­ti­on” und ist eine gene­ri­sche Top-Level-Domain. Sie eig­net sich daher beson­ders gut für den BBFV als gemein­nüt­zi­ger Ver­band. Der Host­na­me “bbfv” steht für die übli­che Abkür­zung des Bran­denburgi­schen Fris­bee­s­port-Verban­des BBFV .

Der BBFV hat von der bis­he­ri­gen Adres­se www.frisbee-bb.de eine Wei­ter­lei­tung geschal­tet. Auch Mails, die an die bis­he­ri­gen E‑Mail-Adres­sen gesen­det wer­den, wer­den an die aktu­el­len Adres­sen wei­ter­ge­lei­tet. Ein rie­sen gro­ßes Dan­ke­schön für den pro­blem­lo­sen Ser­ver­um­zug gilt Kai Sommer!

Wieder Ultimate in Berlin und Brandenburg

Am 26. und 27.06.21 star­te­te nach lan­ger Coro­na­pau­se end­lich wie­der der Spiel­be­trieb im Team­sport Ulti­ma­te Frisbee.

Den ers­ten Ber­lin-Bran­den­burg Spiel­tag absol­vier­te die Bran­den­bur­gi­sche Ver­tre­tung äußerst erfolg­reich. Im Mixed setz­ten sich die Pots­da­mer Gold­fin­gers am Sams­tag in allen fünf Spie­len durch: 16:9 und 9:8 gegen Dis­ckick Ber­lin, 11:7 gegen Hucks Ber­lin und 12:4 gegen DJ Dahlem.

Auch am Sonn­tag in der Open-Divi­si­on gewann der Gold­fin­gers Ulti­ma­te Club Pots­dam e.V. bei­de Spie­le. Das mär­ki­sche Team schlug die Ber­li­ner Teams Rotor 16:2 und DJ Dah­lem 12:10.

Der BBFV freut sich auf einen sport­li­chen und coro­naar­men Sommer!

Kooperation Frisbeeverein und Grundschule in Finsterwalde

In Fins­ter­wal­de unter­stützt der loka­le Disc­golf­ver­ein, die N8Fiwa Disc­go­nauts, zusam­men mit den Stadt­wer­ken Fins­ter­wal­de die Grund­schu­le Nord im Sportbereich.

Nach dem in Pots­dam bereits meh­re­re Koope­ra­tio­nen zwi­schen dem Ulti­ma­te­ver­ein Gold­fin­gers und dem Disc­golf­ver­ein Hyzer­n­auts mit meh­re­ren Schu­len seit eini­gen Jah­ren lau­fen, inten­si­vie­ren die Fins­ter­wal­der Disc­gol­fer ihr Enga­ge­ment in Schu­le und Bil­dung im Bran­den­bur­ger Süden weiter.

Die Stadt­wer­ke Fins­ter­wal­de unter­stüt­zen die Disc­go­nauts mit Fang­kör­ben, die die Disc­go­nauts für die sport­li­che Betä­ti­gung und Aus­bil­dung in der Grund­schu­le Nord nut­zen. Viel­leicht ist das die Basis für eine wei­te­re Koope­ra­ti­on zwi­schen Ver­ein und Schu­le, die auch der Lan­des­sport­bund Bran­den­burg mit 500 Euro jähr­lich über die För­der­richt­li­nie 7.1 (Koope­ra­ti­on Verein/Schule) bezuschusst.

Fördermittel Teil 2: Wettkampfkosten

1. Was wird gefördert?

Im BBFV orga­ni­sier­te Ver­eins­mit­glie­der kön­nen ihre Teil­nah­me an höher­klas­si­gen Wett­kämp­fen finan­zi­ell bezu­schus­sen las­sen. Dies gilt für aktiv Teil­neh­men­de im Kin­der- und Jugend­be­reich bis zu einem Alter von 21 Jah­ren, für den Behin­der­ten- und Gehör­lo­sen­s­port sowie für alle Wett­kampf- und Schieds­rich­ter ohne Altersbegrenzung.

Es wer­den nur Teil­nah­men an den abschlie­ßend genann­ten Wett­kämp­fen gefördert:

  • Landesmeisterschaften/höchste Spiel­klas­se im Land
  • Lan­des­po­kal­wett­kämp­fe (nur Endrunde/Endwettkampf)
  • Län­der­über­grei­fen­de Regio­nal­meis­ter­schaf­ten und Regionalpokalwettkämpfe
  • Qua­li­fi­ka­ti­on zu den Deut­schen Meisterschaften
  • Deut­sche Meisterschaften
  • Kin­der- und Jugend­sport­spie­le des LSB

Für die finan­zi­el­le För­de­rung der aktiv Teil­neh­men­den im Kin­der- und Jugend­sport­be­reich spielt es dabei kei­ne Rol­le, ob die jewei­li­gen Wett­kämp­fe nur auf die­se Alters­klas­sen bezo­gen sind. Maß­geb­lich ist die Alters­gren­ze von 21 Jah­ren für die jewei­li­gen Akti­ven. Es kön­nen also Teil­neh­mer bis 21 Jah­re auch im Erwach­se­nen­be­reich geför­dert werden.

2. Wel­che Kos­ten wer­den bezuschusst?

Der Zuschuss erfolgt in Form eines Fest­be­tra­ges zu den Gesamt­aus­ga­ben. Grund­la­ge hier­für sind zum Einen die Rei­se­kos­ten und zum Ande­ren ein indi­vi­du­el­les Tage­geld für Unter­kunft und Verpflegung.

Rei­se­kos­ten sind erst ab einer Gesamt­stre­cke (Hin- und Rück­fahrt) von mehr als 100 km vom Ver­eins­ort zum Wett­kampf­ort för­der­wür­dig. Fol­gen­de Rei­se­kos­ten wer­den dann anerkannt:

  • Bahn­ta­rif 2. Klas­se und ÖPNV
  • pri­va­ter oder ver­eins­ei­ge­ner Pkw/Kleinbus/Bus mit 0,30 €/km
  • extern gemie­te­ter Bus (min­des­tens 15 för­der­fä­hi­ge Teil­neh­mer) mit bis zu 1,00 €/km

Bei den Rei­se­kos­ten kön­nen zusätz­lich Per­so­nen ein­be­zo­gen wer­den, wel­che Betreu­ungs- oder Auf­sichts­pflich­ten gegen­über teil­neh­men­den Kin­dern-/Ju­gend­li­chen wahrnehmen.

Tage­geld für Unter­kunft und Ver­pfle­gung sind för­der­wür­dig, sofern einer der o.g. Wett­kämp­fe außer­halb des Lan­des Bran­den­burg statt­fin­det oder es sich um eine im Land Bran­den­burg statt­fin­den­de über­re­gio­na­le Meis­ter­schaft han­delt. Bei letz­te­rem muss jedoch zusätz­lich eine mehr als 24-stün­di­ge Abwe­sen­heit vom Ver­eins­sitz not­wen­dig sein. Das Tage­geld beträgt bis zu 24 € pro Teil­neh­mer und Tag.

3. Wie erfol­gen Antrag und Nachweis?

Die Anträ­ge müs­sen durch den jewei­li­gen Ver­ein noch vor Beginn der Wett­kämp­fe bzw. der Wett­kampf­sai­son an den BBFV in schrift­li­cher Form gestellt wer­den. Ein For­mu­lar gibt es hier­für nicht. Die­se Anträ­ge wer­den dann vom BBFV zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­lei­tet, wo somit der Finanz­be­darf vor­ab fest­ge­stellt wird. Die ent­ste­hen­den Wett­kampf­kos­ten müs­sen zunächst selbst ver­aus­lagt wer­den und dann mit­tels Ver­wen­dungs­nach­wei­sen belegt wer­den. Als Ver­wen­dungs­nach­wei­se gel­ten die For­mu­la­re „Wett­kampf­kos­ten“ (für Indi­vi­du­al­sport all­ge­mein, oder für alle zur Bean­tra­gung von Tage­geld) sowie „Wett­kamp­kos­ten Spiel­sport­ar­ten“ (für Spiel­sport­ar­ten, aber nur Rei­se­kos­ten). Bei Anmie­tung eines Rei­se­bus­ses gel­ten Miet­ver­trag und Zah­lungs­nach­weis als Verwendungsnachweis.

Die aus­ge­füll­ten Ver­wen­dungs­nach­wei­se sind dann spä­tes­tens zwei Mona­te nach Ende des Wett­kampfs bzw. der Sai­son beim BBFV ein­zu­rei­chen. Dort wer­den sie nach einer Prü­fung zeit­nah an den LSB wei­ter­ge­reicht. Vom LSB erfolgt dann die rück­wir­ken­de Bezuschussung.

Anzu­mer­ken ist, dass für Wett­kämp­fe im November/Dezember die Frist zur Abga­be der Ver­wen­dungs­nach­wei­se beim LSB auf den 15. Janu­ar des Fol­ge­jah­res begrenzt ist.

Corona Update: auch Veranstaltungen wieder möglich

Die aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg lässt den Frisbeesportler:innen wie­der (fast) alles zu. 

Out­door ist Ulti­ma­te Fris­bee (Kon­takt­sport) und Disc­golf (kon­takt­lo­ser Sport) ohne Begren­zung der Anzahl von Sportler:innen und ohne ver­pflich­ten­den Test mög­lich – der BBFV emp­fiehlt wei­ter­hin die kos­ten­lo­sen Tests vor dem Sport zu nut­zen. Ein­zi­ge recht­li­che Vor­au­set­zung ist, dass die Sportler:innen asym­pto­ma­tisch sind.

Sport­ver­an­stal­tung sind auch mit Besu­chern unter Beach­tung eini­ger Regeln wie­der mög­lich. Bei Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bis zu 500 zeit­gleich anwe­sen­den Besucher:innen zuläs­sig. Sport­aus­üben­de und Funk­ti­ons­per­so­nal zäh­len nicht zu den Besucher:iInnen. Die Ver­an­stal­ter müs­sen im Hygie­ne­kon­zept sicherstellen: 

1. vor­he­ri­ge­Ter­min­ver­ga­be,

2. Zutritt nur für sym­ptom­freie Per­so­nen sowie nega­tiv getes­te­te Per­so­nen (ab 6 Jah­ren), geimpft oder gene­se­ne Personen,

3. Zutritts- und Aufenthaltssteuerung, 

4. Ein­hal­tung des Abstandsgebotsund, 

5. der Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren); die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Parkplätze, 

6. Absi­che­rung der Kontaktnachverfolgung.

Fris­bee­s­port in Schu­le, Kita und Hort ist auch wie­der möglich.

Ver­eins­sit­zun­gen sind Ver­an­stal­tun­gen ohne Unter­hal­tungs­cha­rak­ter und sind unter frei­em Him­mel mit bis zu 500 und in geschlos­se­nen Räu­men mit bis zu 200 zeit­gleich anwe­sen­den Ver­eins­mit­glie­dern, ein­schließ­lich Gäs­ten zuläs­sig. Im Hygie­ne­kon­zept muss sicher­ge­stellt sein, dass 1. nur sym­ptom­freie Per­so­nen teil­neh­men, 2. Abstands­ge­bo­tund, 3. Mas­ken­pflicht (ab 6 Jah­ren) ein­ge­hal­ten wird; die Tra­ge­pflicht gilt auch auf den Begeg­nungs-und Ver­kehrs­flä­chen vor den Ein­gangs­be­rei­chen ein­schließ­lich der direkt zuge­hö­ri­gen Park­plät­ze, 4. Kon­takt­nach­ver­fol­gung ermög­licht wird, 5. in geschlos­se­nen Räu­men regel­mä­ßig ein Luft­aus­tausch stattfindet.

Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten Regeln zum Sport- und Ver­eins­le­ben in einer über­sicht­li­chen Tabel­le zusammengefasst.

Der BBFV freut sich auf einen Som­mer mit vie­len Frisbeesport-Events!

BBFV fördert Ausbildung

Der BBFV unter­stützt sei­ne Mit­glie­der auch bei Fort­bil­dungs­maß­nah­men im Rah­men sei­nes För­der­bud­gets. Dazu bit­tet der BBFV, (form­lo­se) Anträ­ge über den jewei­li­gen Ver­eins­vor­stand einzureichen.

Die Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te sind stark nach­ge­fragt, daher ist eine früh­zei­ti­ge Anmel­dung rat­sam. Der­zeit sind fol­gen­de Aus­bil­dun­gen im Ange­bot von ESAB und DFV:

DFV-Übungsleiter:in ana­log C‑Lizenz (online + Prä­senz in Sei­bers­bach) vom 16.07.–22.08.21, 120 Lerneinheiten

Übungsleiter:in C (blen­ded lear­ning: online + Prä­senz in Pots­dam) vom 07.06.2021 bis 15.07.2021 für ange­hen­de FH-Sportmanagement-Student:innen , 120 Lerneinheiten.

Übungsleiter:in C (blen­ded lear­ning: online + Prä­senz in Lin­dow: 17.–22.10. u. 12.–14.11.21) vom 27.09.2021 bis 14.11.2021, 120 Lerneinheiten

Übungsleiter:in C (Prä­senz in Lin­dow) 21.11.–26.11., 28.11.–3.12.,10.–12.12.21, 120 Lerneinheiten

ESAB Juni­or Coach (Prä­senz in Lin­dow) vom 11.–16.7.21, 50 Lern­ein­hei­ten für 14 bis 16-jährige

Als Inhal­te wer­den ver­mit­telt: Gestal­tung von Lern- und Trai­nings­pro­zes­sen; Pla­nung, Durch­füh­rung und Aus­wer­tung von Trai­nings­ein­hei­ten; För­de­rung der Moti­va­ti­on und Bin­dung an sport­li­che Akti­vi­tä­ten; Sport zur För­de­rung von Gesund­heit und Fit­ness; Grund­la­gen der Arbeit im Verein.

Vereinsmanager:in C (online + Prä­senz in Pots­dam) vom 18.09.–20.12.21 jeweils Sams­tag und Sonn­tag, 120 Lerneinheiten

Am Ende der Aus­bil­dung könnt Ihr grund­le­gen­de lei­ten­de und ver­wal­ten­de Tätig­kei­ten im Sport­ver­ein umsetzen.

Wei­te­re inter­es­san­te Aus- und Fort­bil­dun­gen fin­det Ihr auf den Sei­ten der ESAB, des DFV und Eurer Kreis- und Stadtsportbünde..

Corona-Update 21.05.21

Die Infek­ti­ons­zah­len sin­ken, die Impf­zah­len stei­gen – end­lich kommt wie­der Bewe­gung in das Sport­land Bran­den­burg. Die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen: Die Inzi­denz­zah­len in den jewei­li­gen Land­krei­sen bzw. kreis­frei­en Städ­ten müs­sen sta­bil unter 100 sein und die obli­ga­to­ri­schen Hygie­ne­maß­nah­men grei­fen. Das Minis­te­ri­um für Bil­dung, Jugend und Sport (MBJS) hat die wich­tigs­ten sport­spe­zi­fi­schen Rah­men­be­din­gen in einer Über­sicht zusammengefasst.

Über­sicht des MBJS zu den Regeln im Sport

Hier sind auch Rege­lun­gen z.B. für Bun­des­li­ga­teams ent­hal­ten. Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen sind:

Die Grö­ßen­be­gren­zung der Trai­nings­grup­pen für kon­takt­lo­sen Sport im Frei­en (Disc­golf, Wer­fen) ent­fällt am 21. Mai, bleibt aber für den Kon­takt­sport (Ulti­ma­te Fris­bee) mit maxi­mal 10 Per­so­nen erst ein­mal noch bestehen. Alle Per­so­nen müs­sen sym­ptom­frei sein. Zudem muss ein nega­ti­ver Test vor­lie­gen. Der Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb für Bun­des­li­ga­teams, der im Rah­men des Nut­zungs- und Hygie­ne­kon­zep­tes statt­fin­det, ist eben­falls zulässig.

Im Sport kom­men im Wesent­li­chen zwei Vari­an­ten eines Test­nach­wei­ses in Betracht:  Dazu gehört der schrift­lich oder digi­tal aus­ge­stell­te Nach­weis eines Test­zen­trums, der nicht älter als 24 Stun­den sein darf. Auch ein Nach­weis auf Grund­la­ge eines sog. Selbst­tests, der eben­falls nicht älter als 24 Stun­den sein darf, ist mög­lich. Die Selbst­tests müs­sen gemäß § 2 Num­mer 7 lit.a) COVID-19-Schutz­maß­na­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung „vor Ort unter Auf­sicht des­je­ni­gen statt­fin­den, der der jewei­li­gen Schutz­maß­nah­me unter­wor­fen ist“. Was dies genau im Ein­zel­nen für Sport­aus­üben­de, Trai­ne­rin­nen und Trai­ner und die Ver­ei­ne bedeu­tet, wird das MBJS noch sepa­rat erläu­tern und anschlie­ßend auch veröffentlichen.

Die Test­pflicht gilt nicht für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impf- bzw. Gene­se­nen­nach­wei­ses sind und die­sen Nach­weis erbrin­gen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­men­ver­ord­nung), denn sie sind nega­tiv Getes­te­ten gleichgestellt.

Nut­zungs- und Hygienekonzept

Aktu­el­le Ein­däm­mungs­ver­ord­nung (gilt bei einer Inzi­denz unter 100)

Bun­des­not­brem­se (gilt bei einer Inzi­denz über 100)